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Luftbild Stadt Plön
I.
Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 14. Januar 2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 10.000,00 EUR
in der Ausgabe auf 10.000,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 0,00 EUR
in der Ausgabe auf 0,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Die Verbandsumlage wird auf 5.000 € je Mitgliedsgemeinde festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre oder der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Plön, den 15. Januar 2020
Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf
gez. Lars Winter
-L. S. -
(Lars Winter)
Verbandsvorsteher
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Plön bei dem Fachbereich 3 Klimaschutz, Liegenschaften, Schulverband, Team 30 Liegenschaften, Zimmer 55, Schloßberg 3-4, 24306 Plön ausliegen.
Plön, den 15. Januar 2020
Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf
gez. Lars Winter
-L. S -
(Lars Winter)
Verbandsvorsteher