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Mehr als eine Stadt
So ziemlich jeder kennt es. Man spaziert auf dem Gehweg an der Straße oder im Wald und plötzlich ist es passiert; der Schuh fand den Weg in einen Hundehaufen. Dies ist für manche Plöner Bürger*innen ein großes Ärgernis!
Aber warum kommt es dazu?
Weil der Hund seine Notdurft auf dem Gehweg verrichten wollte?
Mit Sicherheit sucht es sich ein Hund nicht aus, wo er „sein Geschäft“ am besten platziert, darum liegt es an den Hundehalter*innen die Tretminen, wie sie im Volksmund genannt werden, zu beseitigen, damit eine solche unangenehme Begegnung vermieden wird.
Auch wenn der Hund angemeldet ist und Hundesteuer gezahlt wird, müssen die Hundehalter*innen die Hinterlassenschaften Ihres Hundes beseitigen. Die Hundehalter*innen sind nicht durch ihre Zahlung von Hundesteuer von dieser Verpflichtung befreit, auch wenn vielfach diese Ausrede gebraucht wird.
Die Verschmutzungen durch Hundekot stellen nicht nur eine Beeinträchtigung des Stadtbildes dar, sie bergen auch gesundheitliche Risiken. Damit es möglichst nicht zu solchen Verunreinigungen kommt, unterstützt die Stadt die Hundehalter*innen mit kostenlosen „Gassibeuteln“, die an verschiedenen Stellen, unter anderem auch im Bürgerbüro, Lange Straße 22, wo sie zur kostenlosen Mitnahme zur Verfügung gestellt werden. Mit den Beuteln kann man die Hinterlassenschaften seines Hundes sehr einfach aufnehmen und den Abfall anschließend in dem nächsten öffentlichen Abfalleimer entsorgen.
Die Stadt Plön setzt in erster Linie auf die Einsicht der Hundehalter*innen und auf die vorausschauende Rücksichtnahme beim Halten und Führen von Hunden.
Sowohl in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Plön als auch im Hundegesetz Schleswig-Holstein ist geregelt, dass die Hundehalter*innen zur Beseitigung der tierischen Ausscheidungen verpflichtet sind. Sollte ein Tierhalter dieser Pflicht nicht nachkommen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weiter gibt es zahlreiche Beschwerden über das freie Laufenlassen von Hunden. Daher weist das Ordnungsamt alle Hundehalter*innen auf die gesetzlichen Anleinpflichten im Wald sowie unter anderem in Fußgängerzonen, bei sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie auf Friedhöfen hin.
Hundehalter*innen haben dafür zu sorgen, dass die Hunde nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, keine Personen gefährden, ängstigen oder schädigen.
Für weitere Informationen zum Thema „Halten und Führen von Hunden“ gibt es bei der Stadt Plön auch ein Merkblatt, welches jederzeit im Ordnungsamt angefordert werden kann.