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Keine Wartezeiten mehr im Rathaus und Bürgerbüro der Stadt Plön - Terminvergaben haben sich bewährt; Rathaus und Bürgerbüro bleiben weiterhin geschlossen -
Die Stadtverwaltung und deren Kunden haben in der Coronazeit festgestellt, dass Terminvergaben zur Erledigung eines Anliegens vorteilhafter sind, als ein Besuch ohne Termin!
Vorteilhafter weil,
- es keine Wartezeit gibt; oftmals haben sich berufstätige Einwohner:innen einen halben oder ganzen Tag frei genommen, um einen Behördengang zu erledigen, wusste man doch nie, wieviel Wartezeit man hat,
- durch die telefonische Terminvergabe im Telefonat gleich geklärt wird, welche Unterlagen mitzubringen oder was vielleicht noch vorher zu klären ist. Folgetermine, Verzögerungen durch fehlende Unterlagen fallen künftig weg,
- der/die Mitarbeiter:in sich aufgrund des abgestimmten Termins auf das Anliegen des Besuchers vorbereiten kann,
- vielleicht auch schon während des Anrufs zur Terminabstimmung das Anliegen geklärt werden kann; ein Aufsuchen des Rathauses/Bürgerbüros ist dann möglicherweise gar nicht mehr erforderlich oder kann aufgrund des Telefonats auf dem Postweg erledigt werden.
Telefonisch kann unter der Tel.-Nr.: +49 4522 505-0 ein Termin vereinbart werden.
Neben telefonischer Terminabstimmung kann selbstverständlich auch weiterhin per Brief oder E-Mail ein Termin abgestimmt werden.
Die Mitarbeiter:innen sind auf der Website der Stadt Plön unter www.ploen.de/für-PLÖNer/Rathaus/ ersichtlich.
Selbstverständlich wird für besonders dringende Angelegenheiten die Stadtverwaltung für einen spontanen, persönlichen Besuch weiterhin zur Verfügung stehen.
Termine können zu folgenden Zeiten vereinbart werden:
Mo. + Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
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Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
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Fr. 08:00 – 12:00 Uhr |
sowie nach besonderer Vereinbarung.
Ohne Termin kann im Bürgerbüro, Lange Straße 22,
- Ein Ausweisdokument abgeholt werden, wenn bereits die Gebühren für das Dokument entrichtet wurden.
- Ein Führungszeugnis unter Vorlage eines Personalausweises beantragt werden.
- Eine Lebens- oder Meldebescheinigung unter Vorlage eines Personalausweises beantragt werden.
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines (U-Schein) unter Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigten beantragt werden.
- Fischereimarken unter Vorlage eines Fischereischeines beantragt werden.