Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung gelten auch für das PlönBad neue Zutrittsregeln:
Ab sofort dürfen nur noch Badegäste ins PlönBad, die
- 3-fach geimpft sind oder
- geimpft oder genesen sind und zusätzlich getestet sind (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR Test nicht älter als 48 Stunden),
- Kinder bis zur Einschulung,
- Minderjährige, die getestet sind (kein Selbsttest) oder mit einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden,
- zweifach geimpfte Minderjährige,
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können und
- Sorge- und Umgangsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen.
Badegäste, die sich unsicher sind, ob sie nach der neuen Corona-Verordnung das PlönBad besuchen können, sollten sich vor dem Besuch die Corona-Bekämpfungsverordnung – hier § 11 – auf www.schleswig-holstein.de ansehen oder im PlönBad gerne nachfragen.
Weiterhin gilt ein separat nach der Corona-Bekämpfungsverordnung aufgestelltes Hygienekonzept, welches die Abläufe und das Verhalten im PlönBad regelt.
Die Besucherzahl ist derzeit noch begrenzt.
Ihr PlönBad Team freut sich auf ihren Besuch!