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Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (KAG), alle in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 11.12.2018 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bösdorf vom 12.12.2017 wie folgt geändert:
Artikel I
§ 13 - Grundgebühr - wird wie folgt geändert:
Die Grundgebühr beträgt je Anschluss 5,00 € (netto) monatlich.
Artikel II
§ 14 Absatz 3 - Benutzungsgebühr / Zusatzgebühr - wird wie folgt geändert:
Die Zusatzgebühr beträgt 2,80 € (netto) je Kubikmeter.
Artikel III
§ 22 - Inkrafttreten - wird wie folgt geändert:
Diese 1. Nachtragssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Bösdorf, 11. Dezember 2018
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
- L.S. -
gez. Engelbert Unterhalt
Veröffentlicht:
Bösdorf, 18. Dezember 2018
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
- L.S. -
gez. Engelbert Unterhalt