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Datum: 30.03.2016

Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Schleswig-Holsteinischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Ausbaubeitragssatzung) in der Gemeinde Bösdorf; 1. Nachtrag

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15. März 2016 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Schleswig-Holsteinischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Ausbaubeitragssatzung) in der Gemeinde Bösdorf, wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 12 erhält folgende Fassung:

§ 12

Fälligkeit

(1) Die nach dieser Satzung erhobenen Beiträge und Vorausleistungen werden einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Gemeinde kann auf Antrag Stundungen oder Verrentungen bewilligen.

(2) Wird die Verrentung bewilligt, so ist der Beitrag durch schriftlichen Bescheid in eine Schuld umzuwandeln, die in höchstens zehn Jahresleistungen zu entrichten ist. In dem Bescheid sind Höhe und Fälligkeit der Jahresleistungen zu bestimmen.

Artikel 2

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. April 2016 in Kraft.

Bösdorf, den 23. März 2016

Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister
gez.

Joachim Schmidt

Veröffentlicht:

Bösdorf, den 29. März 2016

Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister
gez.

Joachim Schmidt