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Mehr als eine Stadt
Mit dem Einzug des Winters rückt auch die Verpflichtung zur Räum- und Streupflicht in den Fokus. Die Stadt Plön bittet alle Bürger:innen, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Geh- und Wohnwege, begehbaren Seitenstreifen sowie Radwege sicher und begehbar zu halten.
Streupflicht bei Glatteis
Bei Glätte sind ausschließlich abstumpfende Stoffe als Streumittel erlaubt. Es ist zwingend darauf zu achten, dass nur gesetzlich zugelassene Mittel verwendet werden. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen auf Geh- und Wohnwegen mit Baum- oder Buschbestand sowie auf gepflasterten Geh- und Wohnwegen ist grundsätzlich untersagt.
Erlaubte Ausnahmen:
1. In besonderen klimatischen Ausnahmefällen, wie beispielsweise Eisregen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt werden kann.
2. An gefährlichen Stellen von Gehwegen, wie Treppen, Rampen, Brücken, Auf-oder Abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Verantwortungsvoller Umgang mit Streumitteln
Nach dem Wegfall der Glätte sind die verwendeten Streumittel ordnungsgemäß aufzukehren und schadlos zu entsorgen. Das Kehren von Streumitteln sowie Laub vom Gehweg und von den Grundstücken in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn ist untersagt.
Die Stadt Plön dankt allen Bürger:innen im Voraus für ihre aktive Mitwirkung an der Sicherheit und Sauberkeit unserer Wege während der winterlichen Witterungsbedingungen.
Für weitere Informationen steht der städtische Baubetriebshof gerne zur Verfügung.