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Luftbild Stadt Plön
1. Am 6. Mai 2012 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Einteilung der Stadt in 5 Wahlbezirke mit ihren Abgrenzungen sowie die jeweiligen Wahlräume kann am Rathaus, Schaukasten im Eingangsbereich, Schloßberg 3, 24306 Plön sowie im Internet unter www.ploen.de (dort unter der Rubrik „Aktuelles, Bekanntmachungen“) eingesehen werden.
Jeder Wahlbezirk ist gleichzeitig Wahlbezirk für die Briefwahl.
Aus der Aufstellung ist auch ersichtlich, welcher Wahlraum gemäß § 34 Abs. 1 der Landeswahlordnung barrierefrei zu erreichen ist.
Entsprechende Auskünfte erteilt auch das Wahlamt telefonisch unter der Rufnummer 505-721.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom
10. April 2012 bis 14. April 2012 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen rosafarbigen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.
Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Personen sind erhältlich beim Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH), Tel.: 0451-4085080, Mail: mailto:info@bsvsh.org.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,
und die Zweitstimme in der Weise,
dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderem Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde Stadt Plön, Rathaus, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes).
Plön, den 18. April 2012 Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlbehörde
-L.S.- gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)
Bürgermeister
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Die Stadt Plön ist in folgende fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
(Wahlbezirk,
Nr., Name und Lage des Wahlraumes,
Barrierefreiheit ,
Zugehörige Straßen)
1 Regionalschule (ehem. Realschule), Am Schiffsthal 7
Wahlraum ist über eine Rampe barrierefrei zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Am Hang,
Am Schiffsthal,
Am Trammer See,
Apenrader Straße, Appelwarder,
Bergstraße,
Brückenstraße,
Bürgermeister-Kinder-Straße,
Düvelsbrook,
Heidbleken,
Knivsbergring,
Krusekoppel,
Langenbusch,
Osterterp,
Parkstraße,
Parnaßweg,
Plauer Weg,
Rodomstorstraße
(gerade Hausnummern ab 26,
ungerade Hausnummern ab 17),
Trentseehöhe,
Trentseeweg,
Tweelhörsten,
Vogelberg,
Waldwinkel
2 Soziales Dienstleistungszentrum „Altes E-Werk“, Vierschillingsberg 21
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Am Lübschen Tor,
Am Rodomstor,
Am Schwanensee,
Ascheberger Straße,
Bahnhofstraße,
Friedrich-Lamp-Straße,
Gänsemarkt,
Gartenstraße,
Gerberhof,
Gregorientwiete,
Große Insel,
Hamburger Straße,
Hans-Adolf-Straße,
Harmshorn,
Hartmannskoppel,
Heinrich-Rieper-Straße,
Johannisstraße,
Kaaktwiete,
Kannegießerberg,
Klosterstraße,
Klostertwiete,
Koppelsberg,
Lange Straße,
Lübecker Straße,
Markt,
Prinzenstraße,
Rathaustwiete,
Rodomstorstraße 1 bis 14,
Schloß,
Schloßberg,
Schloßgebiet,
Seestraße,
Stadtgrabenstraße,
Strandweg,
Strohberg,
Vierschillingsberg
3 Feuerwehrhaus, Am alten Güterbahnhof 3
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Am alten Güterbahnhof,
Amselstieg,
August-Thienemann-Straße,
Behler Weg,
Eutiner Straße,
Feldweg am Schöhsee,
Finkenweg,
Friedrichstraße,
Hamburger Kamp,
Königsgehege,
Krabbe,
Langes Anlagen,
Lütjenburger Straße,
Meisenweg,
Oberer Rathsteichweg,
Övelgönne,
Rathjensdorfer Weg,
Rathsberg,
Rosenstraße,
Steinberg,
Steinbergweg,
Unterer Rathsteichweg,
Waldhöhe,
Wilhelmshöhe,
Wilhelmstraße
4 Breitenauschule I, Breitenaustraße 1
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Breslauer Straße,
Buchenallee,
Danziger Straße,
Hipperstraße,
Klanderstraße,
Königsberger Straße,
Scharweg,
Schlesierweg,
Tirpitzstraße,
Ulmenstraße
5 Breitenauschule II,
Breitenaustraße 1
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Alice-Prausnitz-Weg,
Am Madebrökensee,
Am Stadtwäldchen,
Am Suhrer See,
Anna-Richter-Straße,
Breitenaustraße,
Bruhnsstraße,
Elisabeth-Jaspersen-Weg,
Emmi-Kurzke-Straße,
Fegetasche,
Fegetasche Strand,
Fünf-Seen-Allee,
Günther-Röhl-Straße,
Helga-Hansen-Ring,
Jörg-Steinbach-Ring,
Käthe-Seidel-Ring,
Kieler Kamp,
Kreherstraße,
Liliencronhügel,
Lindenstraße,
Maria-Brandt-Straße,
Memeler Straße,
Ölmühlenallee,
Pommernweg,
Priesterlandweg,
Rautenbergstraße,
Ruhleben,
Scheerstraße,
Schillener Straße,
Seeblick,
Stadtheide,
Stettiner Straße,
Tilsiter Straße,
Walter-Volkers-Straße