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Luftbild Stadt Plön
1. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die 8. Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Stadt Plön ist in 5 allgemeine Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt. Die Einteilung der Gemeinde in fünf allgemeine Wahlbezirke mit dem Hinweis auf die barrierefreie oder nicht barrierefreie Erreichbarkeit der Wahlräume geht aus der Anlage zu dieser Wahlbekanntmachung hervor und kann zusätzlich in dem Aushang dieser Wahlbekanntmachung im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Schloßberg 3, eingesehen oder telefonisch im Wahlamt unter der Rufnummer 04522 505-721 erfragt werden.
Aus der Aufstellung ist auch ersichtlich, welcher Wahlraum gemäß § 46 Abs. 1 Satz 4 der Bundeswahlordnung barrierefrei zu erreichen ist.
„Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 04522 505-721 (Wahlamt), zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0451 4085080 (BSVSH, info@bsvsh.org)“.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. April 2014 bis 3. Mai 2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr im Rathaus, Schloßberg 4, Gemeinschaftsraum zusammen.
3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte Person erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der/des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählenden geben ihre Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis Plön, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises Plön oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Plön, Fachbereich Bürgerservice und Wahlen, Schloßberg 3, Zimmer 4 einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus, Schloßberg 3 in der Information abgegeben werden.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Plön, den 6. Mai 2014
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Die Stadt Plön ist in folgende fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
(Wahlbezirk,
Nr., Name und Lage des Wahlraumes,
Barrierefreiheit ,
Zugehörige Straßen)
1 Regionalschule (ehem. Realschule), Am Schiffsthal 7
Wahlraum ist über eine Rampe barrierefrei zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Am Hang,
Am Schiffsthal,
Am Trammer See,
Apenrader Straße, Appelwarder,
Bergstraße,
Brückenstraße,
Bürgermeister-Kinder-Straße,
Düvelsbrook,
Heidbleken,
Knivsbergring,
Krusekoppel,
Langenbusch,
Osterterp,
Parkstraße,
Parnaßweg,
Plauer Weg,
Rodomstorstraße
(gerade Hausnummern ab 26,
ungerade Hausnummern ab 17),
Trentseehöhe,
Trentseeweg,
Tweelhörsten,
Vogelberg,
Waldwinkel
2 Soziales Dienstleistungszentrum „Altes E-Werk“, Vierschillingsberg 21
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Am Lübschen Tor,
Am Rodomstor,
Am Schwanensee,
Ascheberger Straße,
Bahnhofstraße,
Friedrich-Lamp-Straße,
Gänsemarkt,
Gartenstraße,
Gerberhof,
Gregorientwiete,
Große Insel,
Hamburger Straße,
Hans-Adolf-Straße,
Harmshorn,
Hartmannskoppel,
Heinrich-Rieper-Straße,
Johannisstraße,
Kaaktwiete,
Kannegießerberg,
Klosterstraße,
Klostertwiete,
Koppelsberg,
Lange Straße,
Lübecker Straße,
Markt,
Prinzenstraße,
Rathaustwiete,
Rodomstorstraße 1 bis 14,
Schloß,
Schloßberg,
Schloßgebiet,
Seestraße,
Stadtgrabenstraße,
Strandweg,
Strohberg,
Vierschillingsberg
3 Feuerwehrhaus, Am alten Güterbahnhof 3
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Am alten Güterbahnhof,
Amselstieg,
August-Thienemann-Straße,
Behler Weg,
Eutiner Straße,
Feldweg am Schöhsee,
Finkenweg,
Friedrichstraße,
Hamburger Kamp,
Königsgehege,
Krabbe,
Langes Anlagen,
Lütjenburger Straße,
Meisenweg,
Oberer Rathsteichweg,
Övelgönne,
Rathjensdorfer Weg,
Rathsberg,
Rosenstraße,
Steinberg,
Steinbergweg,
Unterer Rathsteichweg,
Waldhöhe,
Wilhelmshöhe,
Wilhelmstraße
4 Breitenauschule I, Breitenaustraße 1
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Breslauer Straße,
Buchenallee,
Danziger Straße,
Hipperstraße,
Klanderstraße,
Königsberger Straße,
Scharweg,
Schlesierweg,
Tirpitzstraße,
Ulmenstraße
5 Breitenauschule II,
Breitenaustraße 1
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen.
Zugehörige Straßen:
Alice-Prausnitz-Weg,
Am Madebrökensee,
Am Stadtwäldchen,
Am Suhrer See,
Anna-Richter-Straße,
Breitenaustraße,
Bruhnsstraße,
Elisabeth-Jaspersen-Weg,
Emmi-Kurzke-Straße,
Fegetasche,
Fegetasche Strand,
Fünf-Seen-Allee,
Günther-Röhl-Straße,
Helga-Hansen-Ring,
Jörg-Steinbach-Ring,
Käthe-Seidel-Ring,
Kieler Kamp,
Kreherstraße,
Liliencronhügel,
Lindenstraße,
Maria-Brandt-Straße,
Memeler Straße,
Ölmühlenallee,
Pommernweg,
Priesterlandweg,
Rautenbergstraße,
Ruhleben,
Scheerstraße,
Schillener Straße,
Seeblick,
Stadtheide,
Stettiner Straße,
Tilsiter Straße,
Walter-Volkers-Straße