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Luftbild Stadt Plön
1. Am 07.11.2010 findet die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Plön statt.Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Einteilung der Stadt in 5 Wahlbezirke mit ihren Abgrenzungen und ihren Briefwahlbezirken sowie die jeweiligen Wahlräume kann am Rathaus, Bekanntmachungskasten im Eingangsbereich, Schloßberg 3, 24306 Plön sowie im Internet unter www.ploen.de (dort unter der Rubrik „Aktuelles, Bekanntmachungen“) eingesehen werden. Darüber hinaus hängt die Einteilung im Schaukasten Pavillon Marktplatz öffentlich aus. Aus der Aufstellung ist auch ersichtlich, welcher Wahlraum gemäß § 35 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung barrierefrei zu erreichen ist. Entsprechende Auskünfte erteilt auch das Wahlamt telefonisch unter der Rufnummer 505-21.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderem Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Gemeindewahlleiter der Stadt Plön, Rathaus, Schloßberg 3, 24306 Plön, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Plön, den 19.10.2010
Stadt Plön
Der Gemeindewahlleiter
(Armin Kirchner)
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Die Stadt Plön ist in folgende fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr. 1
Wahlraum: Regionalschule (Gebäude ehem. Realschule),
Am Schiffsthal 7
Barrierefreiheit: barrierefrei über eine
Rampe
Zugeordnete Straßen:
Am Hang,
Am Schiffsthal,
Am Trammer See,
Apenrader Straße,
Appelwarder,
Bergstraße,
Brückenstraße,
Bürgermeister-Kinder-Straße,
Düvelsbrook,
Heidbleken,
Knivsbergring,
Krusekoppel,
Langenbusch,
Osterterp,
Parkstraße,
Parnaßweg,
Plauer Weg,
Rodomstorstraße (gerade Hausnummern ab 26, ungerade Hausnummern ab 17),
Trentseehöhe,
Trentseeweg,
Tweelhörsten,
Vogelberg,
Waldwinkel
Wahlbezirk Nr. 2
Wahlraum: Soziales Dienstleistungszentrum „Altes E-Werk“,
Vierschillingsberg 21
Barrierefreiheit: barrierefrei
Zugeordnete Straßen:
Am Lübschen Tor,
Am Rodomstor,
Am Schwanensee,
Ascheberger Straße,
Bahnhofstraße,
Friedrich-Lamp-Straße,
Gänsemarkt,
Gartenstraße,
Gerberhof,
Gregorientwiete,
Große Insel,
Hamburger Straße,
Hans-Adolf-Straße,
Harmshorn,
Hartmannskoppel,
Heinrich-Rieper-Straße,
Johannisstraße,
Kannegießerberg,
Klosterstraße,
Klostertwiete,
Koppelsberg,
Lange Straße,
Lübecker Straße,
Markt,
Prinzenstraße,
Rathaustwiete,
Rodomstorstraße 1 bis 14,
Schloß,
Schloßberg,
Schloßgebiet,
Seestraße,
Stadtgrabenstraße,
Strandweg,
Strohberg,
Vierschillingsberg
Wahlbezirk Nr. 3
Wahlraum: Feuerwehrhaus,
Am alten Güterbahnhof 3
Barrierefreiheit: barrierefrei
Zugeordnete Straßen:
Am alten Güterbahnhof,
Amselstieg,
August-Thienemann-Straße,
Behler Weg,
Eutiner Straße,
Feldweg am Schöhsee,
Finkenweg,
Friedrichstraße,
Hamburger Kamp,
Königsgehege,
Krabbe,
Langes Anlagen,
Lütjenburger Straße,
Meisenweg,
Oberer Rathsteichweg,
Övelgönne,
Rathjensdorfer Weg,
Rathsberg,
Rosenstraße,
Steinberg,
Steinbergweg,
Unterer Rathsteichweg,
Waldhöhe,
Wilhelmshöhe,
Wilhelmstraße
Wahlbezirk Nr. 4
Wahlraum: Breitenauschule I,
Breitenaustraße 1
Barrierefreiheit: barrierefrei über den Schulhof
Zugeordnete Straßen:
Breslauer Straße,
Buchenallee,
Danziger Straße,
Hipperstraße,
Klanderstraße,
Königsberger Straße,
Scharweg,
Schlesierweg,
Tirpitzstraße,
Ulmenstraße
Wahlbezirk Nr. 5
Wahlraum: Breitenauschule II,
Breitenaustraße 1
Barrierefreiheit: barrierefrei über den Schulhof
Zugeordnete Straßen:
Alice-Prausnitz-Weg,
Am Madebrökensee,
Am Stadtwäldchen,
Am Suhrer See,
Anna-Richter-Straße,
Breitenaustraße,
Bruhnsstraße,
Elisabeth-Jaspersen-Weg,
Emmi-Kurzke-Straße,
Fegetasche,
Fegetasche Strand,
Fünf-Seen-Allee,
Günther-Röhl-Straße,
Helga-Hansen-Ring,
Jörg-Steinbach-Ring,
Käthe-Seidel-Ring,
Kieler Kamp,
Kreherstraße,
Liliencronhügel,
Lindenstraße,
Maria-Brandt-Straße,
Memeler Straße,
Ölmühlenallee,
Pommernweg,
Priesterlandweg,
Rautenbergstraße,
Ruhleben,
Scheerstraße,
Schillener Straße,
Seeblick,
Stadtheide,
Stettiner Straße,
Tilsiter Straße,
Walter-Volkers-Straße