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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
Luftbild Stadt Plön
Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat zur inhaltlichen Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse am 04.10.2023 (1. Nachtrag am 01.07.2026) folgende Neufassung der Zuständigkeitsordnung (§ 11 Abs. 2 Hauptsatzung) beschlossen:
In den Ausschüssen sollen generell Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten und entschieden werden. Steuerung und Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen erfolgen mit Hilfe des Berichtswesens. Daneben sollen zwischen den Ausschüssen und der Verwaltung Kontrakte über die Umsetzung der Beschlüsse abgeschlossen werden.
Gleichstellungsfragen sowie die finanziellen Auswirkungen und die Klimarelevanz von Beschlüssen sind in allen Ausschüssen zu berücksichtigen.
Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Plön, den 08.07.2026
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
- L. S. -
gez.
Mira Radünzel - Schneider
Veröffentlicht:
Plön, den 09.07.2026
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
- L. S. -
gez.
Mira Radünzel-Schneider