Herr Frahm stellt die Vorlage der Verwaltung dar.
Sachverhalt:
Zeitgleich mit dem Finanzbericht wird der Projektstand zur
Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen analysiert.
Die Einführung der Doppik und die Erstellung eines
Produkthaushaltes waren beabsichtigt zum 01.01.2008.
Was wurde bisher schwerpunktmäßig abgearbeitet?
Definition von 72 Einzelprodukten, Beratung in allen
Fachausschüssen, Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 08.11.2006
Schulungen des Projektteams
Erstellung einer Inventurrichtlinie sowie einer Bewertungsrichtlinie
mit Beratung/Beschlussfassung im Hauptausschuss
Softwareauswahl zur Inventarverwaltung/Anlagenbuchführung
und Doppik getroffen
Körperliche Inventur abgeschlossen, Belege
Vermögenshaushalte der letzten 10 Jahre gesichtet
Vermögensgegenstände des mobilen Sachanlagevermögens in die
Inventarverwaltung weitestgehend eingegeben. Restarbeiten (z.B. Feuerwehr)
stehen noch aus
Ermittlung der Herstellungskosten des Infrastrukturvermögens
(u.a. Straßen, Geh- und Radwege, Plätze, Straßenbeleuchtung) wurde begonnen
Zusammenfassung von Flurstücken zu wirtschaftlichen
Einheiten (§ 70 Bewertungsgesetz) wurde begonnen
Was ist schwerpunktmäßig noch zu tun?
Zuordnung der Haushaltsstellen zu Produkten
Zuordnung der Haushaltsstellen zu Sachkonten (Im Ergebnis-
und Finanzhaushalt)
Anbindung der kameralen Haushaltstellen an die
Produktsachkonten in der Software
Ermittlung der zu bilanzierenden Sonderposten (u.a.
Zuschüsse und Beiträge)
Rückstellungsbildungen (u.a. Instandhaltung, Pensionen,
Altersteilzeit)
Forderungen, Verbindlichkeiten, Darlehen bilanzieren
Bewertung des mobilen Sachanlagevermögens
Durchführen der Abschreibungsläufen
Abschluss der Arbeiten zur Vermögenserfassung und
Vermögensbewertung im Bereich des immobilen Anlagevermögens (Straßen, Geh- und
Radwege, Plätze, bebaute und unbebaute Grundstücke, Gebäude)
Entwicklung des Produkthaushaltes mit seinen Bestandteilen
und Anlagen (Ergebnisplan,
Finanzplan, Teilpläne, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Vorbericht)
Entwicklung Konzept zur doppischen Haushaltsplanung
Umstellung der Finanzbuchhaltung und der Buchführung
Schulung der Selbstverwaltung
Wie ist der Abarbeitungsstand in Bezug auf zeitliche
Ressourcen?
Sämtliche, mit der Einführung des Neuen Haushalts- und
Rechnungswesens bei der Stadt Plön geleisteten Arbeiten werden von allen
Fachgruppen und Organisationseinheiten zusätzlich zum „Alltagsgeschäft“
erledigt. Zurzeit bewegen sich die für die Vermögenserfassung und – bewertung
äußerst wichtigen Fachbereiche schon mit diesen Arbeiten am Limit des
Leistbaren, so dass in Anbetracht des engen Planes zur Doppikeinführung zu
wenig Zeit für die hier erforderlichen Arbeiten bleibt.
Wie sind die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen?
- Veröffentlichung
einer aktualisierten Version der Handlungsempfehlungen des Innovationsringes
zur Vermögenserfassung und – bewertung steht noch aus
Das
Projektteam hat zuletzt am 21.03.2007 getagt.
Gemäß der ursprünglichen Handlungsempfehlungen war es
angeraten, den Grund und Boden nach aktuellen Bodenrichtwerten zu bewerten und
diese dann als Anlage zur Jahresrechnung zu nehmen. Dies sollte den Weg zur
Übernahme in das doppische System ebnen. Nach Änderung zu § 55 Abs. 5 E GemHVO
–Doppik- und den Erläuterungen hierzu soll dies nun doch nicht zulässig sein.
Die entsprechenden Hinweise werden voraussichtlich aus der HE gestrichen.
Diese ursprünglich angeratene Vorgehensweise findet sich
auch noch in der aktuellen Bewertungsrichtlinie der Stadt Plön wieder.
Auch zu anderen Fragen sind noch offene Punkte erkennbar, so
dass die Veröffentlichung der Neufassung der Handlungsempfehlungen abzuwarten
bleibt. Die Handlungsempfehlung wurde dem Innenministerium und dem
Landesrechnungshof zur Stellungnahme vorgelegt. Diese lagen dem Innovationsring
mit Stand Ende Mai 2007 noch nicht vor.
- Anzuwendende
Abschreibungstabelle
Hier wurde noch ein weiterer Vorschlag der Ausgestaltung
durch den Innovationsring erarbeitet. Dieser Entwurf weicht erheblich von dem
zurzeit durch das Innenministerium veröffentlichten (aber noch nicht
rechtsverbindlichen) ab. Sollte dieser allgemeinen Konsens finden, geht er über
die Kommunalen Landesverbände an das Innenministerium.
- Wertgrenze
für geringwertige Wirtschaftsgüter
Im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur
Unternehmenssteuerreform wird als partielle Finanzierungsmaßnahme
voraussichtlich die Wertgrenze für Sofortabschreibungen von 410 € auf 150 €
abgesenkt. Die abschließende Entscheidung soll noch vor der parlamentarischen
Sommerpause in Bundesrat und Bundestag erfolgen.
Eine Übernahme in das öffentliche Haushaltsrecht gilt als
wahrscheinlich. Sowohl der LRH als auch die Kommunalen Landesverbände haben
dies aufgegriffen.
Sollte dies so kommen, hätte es erhebliche Auswirkungen auf
die bereits abgeschlossenen Inventurarbeiten der FG Finanzen. Dann müssten alle
Vermögensgegenstände im Werte von 150 € bis 410 € nach erfasst werden. Es hätte
eine Belegsichtung auch im Verwaltungshaushalt der vergangenen Jahre zu
erfolgen.
- In
Kraft treten der GemHVO Doppik
Der Entwurf befindet sich noch im Anhörungsverfahren. Mit
dem In Kraft treten ist nicht vor Ende Juli/Anfang August 2007 zu rechnen.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus den dargestellten
Sachverhalten?
Nach Ablauf der ersten Jahreshälfte 2007 zeichnet sich ab,
dass die erforderlichen Arbeiten zur Einführung des Neuen Haushalts- und
Rechnungswesens auf Grund der derzeitigen Arbeitsbelastung sowie der evidenten
rechtlichen Unsicherheiten nicht so geleistet werden können, dass der
„offizielle“ Start zum 01.01.2008 zu verwirklichen ist.
Für das Haushaltsjahr 2008 wird die Beratung und
Beschlussfassung über einen kameralen Haushaltsplan erforderlich sein.
Die Selbstverwaltung wird sukzessive in verschiedenen
Sitzungen (oder nichtöffentlichen workshops) durch die FG Finanzen und einer
Schulung durch das Beratungsunternehmen PCO in 2007 an die Thematik
herangeführt. Soweit möglich, werden die HH-Beratungsunterlagen 2008 neben der
kameralen auch in doppischer Form parallel vorgelegt.
Zum 01.01.2009 sollte dann die Kameralistik abgeschaltet und
ein budgetorientierter Produkthaushalt aufgelegt werden können. Ein
entsprechender Beschluss wird durch die Ratsversammlung noch zu fassen sein.
[Nachrichtlich: Neben anderen Kreisen, nimmt auch der Kreis
Plön von einer ursprünglich geplanten Umstellung zum 01.01.2008 Abstand. Der
Kreistag hat sich einstimmig für eine Umstellung auf den 01.01.2010
ausgesprochen.]
Vorsitzender Meyer, CDU und Ratsherr Thielscher, SPD,
bedauern die Tatsache, dass die Dopping nun doch nicht, wie von der Fachgruppe
4 in Aussicht gestellt, bereits zum kommenden Jahresbeginn gestartet werden
kann. Ratsherr Thielscher äußert
darüber hinaus die Bitte, dass weitere Beschlüsse hierzu nunmehr erst
nach der im kommenden Frühjahr durchzuführenden Kommunalwahl gefasst werden, um
zu vermeiden, dass vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden, die dann von der
Selbstverwaltung evtl. wieder rückgängig gemacht werden würden.
Der Hauptausschuss erkennt die von Herrn Frahm dargestellt
Begründung an.