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ALLRIS - Auszug

09.07.2007 - 6 Einführung des Neuen Haushalts- und Rechnungswe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Frahm stellt die Vorlage der Verwaltung dar.

 

Sachverhalt:

 

Zeitgleich mit dem Finanzbericht wird der Projektstand zur Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen analysiert.

 

Die Einführung der Doppik und die Erstellung eines Produkthaushaltes waren beabsichtigt zum 01.01.2008.

 

 

Was wurde bisher schwerpunktmäßig abgearbeitet?

 

Definition von 72 Einzelprodukten, Beratung in allen Fachausschüssen, Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 08.11.2006

Schulungen des Projektteams

Erstellung einer Inventurrichtlinie sowie einer Bewertungsrichtlinie mit Beratung/Beschlussfassung im Hauptausschuss

Softwareauswahl zur Inventarverwaltung/Anlagenbuchführung und Doppik getroffen

Körperliche Inventur abgeschlossen, Belege Vermögenshaushalte der letzten 10 Jahre gesichtet

Vermögensgegenstände des mobilen Sachanlagevermögens in die Inventarverwaltung weitestgehend eingegeben. Restarbeiten (z.B. Feuerwehr) stehen noch aus

Ermittlung der Herstellungskosten des Infrastrukturvermögens (u.a. Straßen, Geh- und Radwege, Plätze, Straßenbeleuchtung) wurde begonnen

Zusammenfassung von Flurstücken zu wirtschaftlichen Einheiten (§ 70 Bewertungsgesetz) wurde begonnen

 

 

Was ist schwerpunktmäßig noch zu tun?

 

Zuordnung der Haushaltsstellen zu Produkten

Zuordnung der Haushaltsstellen zu Sachkonten (Im Ergebnis- und Finanzhaushalt)

Anbindung der kameralen Haushaltstellen an die Produktsachkonten in der Software

Ermittlung der zu bilanzierenden Sonderposten (u.a. Zuschüsse und Beiträge)

Rückstellungsbildungen (u.a. Instandhaltung, Pensionen, Altersteilzeit)

Forderungen, Verbindlichkeiten, Darlehen bilanzieren

Bewertung des mobilen Sachanlagevermögens

Durchführen der Abschreibungsläufen

Abschluss der Arbeiten zur Vermögenserfassung und Vermögensbewertung im Bereich des immobilen Anlagevermögens (Straßen, Geh- und Radwege, Plätze, bebaute und unbebaute Grundstücke, Gebäude)

Entwicklung des Produkthaushaltes mit seinen Bestandteilen und Anlagen  (Ergebnisplan, Finanzplan, Teilpläne, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Vorbericht)

Entwicklung Konzept zur doppischen Haushaltsplanung

Umstellung der Finanzbuchhaltung und der Buchführung

Schulung der Selbstverwaltung

 

 

Wie ist der Abarbeitungsstand in Bezug auf zeitliche Ressourcen?

 

Sämtliche, mit der Einführung des Neuen Haushalts- und Rechnungswesens bei der Stadt Plön geleisteten Arbeiten werden von allen Fachgruppen und Organisationseinheiten zusätzlich zum „Alltagsgeschäft“ erledigt. Zurzeit bewegen sich die für die Vermögenserfassung und – bewertung äußerst wichtigen Fachbereiche schon mit diesen Arbeiten am Limit des Leistbaren, so dass in Anbetracht des engen Planes zur Doppikeinführung zu wenig Zeit für die hier erforderlichen Arbeiten bleibt.

 

 

Wie sind die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen?

 

-            Veröffentlichung einer aktualisierten Version der Handlungsempfehlungen des Innovationsringes zur Vermögenserfassung und – bewertung steht noch aus

 

            Das Projektteam hat zuletzt am 21.03.2007 getagt.

 

Gemäß der ursprünglichen Handlungsempfehlungen war es angeraten, den Grund und Boden nach aktuellen Bodenrichtwerten zu bewerten und diese dann als Anlage zur Jahresrechnung zu nehmen. Dies sollte den Weg zur Übernahme in das doppische System ebnen. Nach Änderung zu § 55 Abs. 5 E GemHVO –Doppik- und den Erläuterungen hierzu soll dies nun doch nicht zulässig sein. Die entsprechenden Hinweise werden voraussichtlich aus der HE gestrichen.

 

Diese ursprünglich angeratene Vorgehensweise findet sich auch noch in der aktuellen Bewertungsrichtlinie der Stadt Plön wieder.

 

Auch zu anderen Fragen sind noch offene Punkte erkennbar, so dass die Veröffentlichung der Neufassung der Handlungsempfehlungen abzuwarten bleibt. Die Handlungsempfehlung wurde dem Innenministerium und dem Landesrechnungshof zur Stellungnahme vorgelegt. Diese lagen dem Innovationsring mit Stand Ende Mai 2007 noch nicht vor.

 

 

-            Anzuwendende Abschreibungstabelle

 

Hier wurde noch ein weiterer Vorschlag der Ausgestaltung durch den Innovationsring erarbeitet. Dieser Entwurf weicht erheblich von dem zurzeit durch das Innenministerium veröffentlichten (aber noch nicht rechtsverbindlichen) ab. Sollte dieser allgemeinen Konsens finden, geht er über die Kommunalen Landesverbände an das Innenministerium.

 

 

-            Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

 

Im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Unternehmenssteuerreform wird als partielle Finanzierungsmaßnahme voraussichtlich die Wertgrenze für Sofortabschreibungen von 410 € auf 150 € abgesenkt. Die abschließende Entscheidung soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Bundesrat und Bundestag erfolgen.

 

Eine Übernahme in das öffentliche Haushaltsrecht gilt als wahrscheinlich. Sowohl der LRH als auch die Kommunalen Landesverbände haben dies aufgegriffen.

 

Sollte dies so kommen, hätte es erhebliche Auswirkungen auf die bereits abgeschlossenen Inventurarbeiten der FG Finanzen. Dann müssten alle Vermögensgegenstände im Werte von 150 € bis 410 € nach erfasst werden. Es hätte eine Belegsichtung auch im Verwaltungshaushalt der vergangenen Jahre zu erfolgen.

 

 

-           In Kraft treten der GemHVO Doppik

 

Der Entwurf befindet sich noch im Anhörungsverfahren. Mit dem In Kraft treten ist nicht vor Ende Juli/Anfang August 2007 zu rechnen.

 

 

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den dargestellten Sachverhalten?

 

Nach Ablauf der ersten Jahreshälfte 2007 zeichnet sich ab, dass die erforderlichen Arbeiten zur Einführung des Neuen Haushalts- und Rechnungswesens auf Grund der derzeitigen Arbeitsbelastung sowie der evidenten rechtlichen Unsicherheiten nicht so geleistet werden können, dass der „offizielle“ Start zum 01.01.2008 zu verwirklichen ist.

 

Für das Haushaltsjahr 2008 wird die Beratung und Beschlussfassung über einen kameralen Haushaltsplan erforderlich sein.

 

Die Selbstverwaltung wird sukzessive in verschiedenen Sitzungen (oder nichtöffentlichen workshops) durch die FG Finanzen und einer Schulung durch das Beratungsunternehmen PCO in 2007 an die Thematik herangeführt. Soweit möglich, werden die HH-Beratungsunterlagen 2008 neben der kameralen auch in doppischer Form parallel vorgelegt.

 

Zum 01.01.2009 sollte dann die Kameralistik abgeschaltet und ein budgetorientierter Produkthaushalt aufgelegt werden können. Ein entsprechender Beschluss wird durch die Ratsversammlung noch zu fassen sein.

 

[Nachrichtlich: Neben anderen Kreisen, nimmt auch der Kreis Plön von einer ursprünglich geplanten Umstellung zum 01.01.2008 Abstand. Der Kreistag hat sich einstimmig für eine Umstellung auf den 01.01.2010 ausgesprochen.]

 

Vorsitzender Meyer, CDU und Ratsherr Thielscher, SPD, bedauern die Tatsache, dass die Dopping nun doch nicht, wie von der Fachgruppe 4 in Aussicht gestellt, bereits zum kommenden Jahresbeginn gestartet werden kann. Ratsherr Thielscher äußert  darüber hinaus die Bitte, dass weitere Beschlüsse hierzu nunmehr erst nach der im kommenden Frühjahr durchzuführenden Kommunalwahl gefasst werden, um zu vermeiden, dass vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden, die dann von der Selbstverwaltung evtl. wieder rückgängig gemacht werden würden.

Der Hauptausschuss erkennt die von Herrn Frahm dargestellt Begründung an.

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Der Hauptausschuss nimmt den Sachstand zur Umstellung auf das Neue Haushalts- und Rechnungswesen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.