Allgemeine Informationen zur Statusänderung der Gemeinde Ascheberg
(von einer amtsangehörigen zu einer amtsfreien Gemeinde)
- Briefkopf: Gemeinde Ascheberg – Der Bürgermeister
- Bürgermeister ist in Behördenfunktion
- Bürgermeister ist örtliche Ordnungsbehörde (§ 164 LVwG)
- Bürgermeister führt Aufgaben durch, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden sind (§ 3 Abs. 1 GO)
- Bürgermeister erhält eine höhere Aufwandsentschädigung
- Gemeindewehrführer erhält eine höhere Aufwandsentschädigung
- Gemeindewehrführer übernimmt auch Aufgaben des Amtswehrführers nach
§ 12 Abs. 6 BrSchG in eigener Verantwortung
- Die Gemeinde hat ein eigenes Konto bzw. eine eigene Bankverbindung.
(Dieses Konto wird von der Finanzbuchhaltung der Stadt Plön verwaltet/geführt.
- Die Gemeinde muss einen höheren Beitrag an den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag zahlen