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ALLRIS - Auszug

18.09.2014 - 18 B-Plan Nr. 23 "Gewerbegebiet südl. Neuteil", we...

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Wortprotokoll

 

Auf Bitten Bürgermeister Menzels stellt der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses, Gemeindevertreter Gill, die Beweggründe, die zu der Aufhebungsempfehlung führen, dar.

 

Die zur Diskussion gestandene Verschiebung der OD – Grenzen hätte nicht zwangsläufig dazu geführt, dass keine Abbiegespur zu der geplanten Erschließungsstraße in das projektierte „Gewerbegebiet südl. Neuteil“ mehr erforderlich gewesen wäre. Der Investor hat zwar erklärt, die Kosten für den Bau der Erschließungsstraße selbst tragen zu wollen; eine Absichtserklärung auch eine eventuell geforderte Abbiegespur von der L 67 zu finanzieren, wurde jedoch nicht abgegeben.

Die von Seiten des Investors schleppende Kooperation und die hinsichtlich einer Abbiegespur bestehenden Unsicherheiten einschließlich deren Finanzierung bewogen den Fachausschuss dazu, letztlich den Aufhebungsbeschluss für das B – Plan – Verfahren zu fassen.       

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, keinen Antrag auf Verschiebung der OD – Grenzen im Bereich Mühlenkoppel aufgrund der damit verbundenen Nachteile zu stellen.

Mit diesem Beschluss und aufgrund der fehlenden Kostenübernahmeerklärung des Investors ist es nicht mehr möglich, eine den planungsrechtlichen und den tatsächlichen Ansprüchen genügende Erschließung des B – Plangebietes Nr. 23 herzustellen. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 für das „Gewerbegebiet südlich Neuteil“ wird deshalb aufgehoben. 

 

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Abstimmungsergebnis: Dafür: 14          Dagegen: 0                  Enthaltungen: 0