Beschluss:
1. Der Geschäftsausschuss der Gemeinde Ascheberg empfiehlt der Gemeindevertretung, den grundsätzlichen Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 13.03.2013 bezüglich des Feldes Plön Ost einzulegen.
2. Für die rechtssichere Ausformulierung des Widerspruches wird ein geeigneter Anwalt zu Rate gezogen, der der Gemeinde Ascheberg im Vorfeld die Höhe der Kosten mitteilen wird. Dies soll gemeinsam mit der Gemeinde Kalübbe erfolgen, da diese ebenfalls durch das Feld Plön-Ost und durch den Bewilligungsbescheid betroffen ist.
3. Die Kostenhöhe soll maximal einen Tagessatz von 1.000 € betragen.
4. Der Anwalt wird gebeten, über die Erfolgsaussichten zu berichten.
5. Zusatz zum Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.10.13, TOP 14:
Der Bürgermeister der Gemeinde Ascheberg wird ermächtigt, die Interessen der Gemeinde Ascheberg gegenüber der Landesregierung zu vertreten.
6. Die Gemeinde Ascheberg bittet den Kreis Plön um rechtliche und organisatorische Begleitung.