Herr Klaus Beha stellt den Antrag, mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerver-sammlung abzuhalten.
Bürgervorsteher Krüger erinnert an eine, bis vor wenigen Jahren gültige Vorschrift der Gemeindeordnung, nach der alljährlich eine Einwohnerversammlung verpflichtend vorgesehen war. Diese Bestimmung ist jedoch mittlerweile aufgehoben worden, so dass eine Terminierung nach Bedarf oder nach Beschluss der Ratsversammlung erfolgt. Wenn der Wunsch besteht, bittet der Bürgervorsteher darum, diesen an ihn heran zu tragen. Die Terminfestlegung ist dabei an keine bestimmte Voraussetzung gebunden. In der Hauptsatzung ist nach wie vor eine einmal jährliche Versammlung vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diese an das übergeordnete Landesrecht anzugleichen. Ob nun die Selbstbindung notwendig ist oder ob die Einberufung von besonderen Schwerpunktthemen abhängig gemacht wird, sollte abgewogen werden. Es spricht nichts dagegen, auch in diesem Jahr eine weitere Einwohnerversammlung durchzuführen, wenn es sich als zweckdienlich erweist.
Der Bürgervorsteher wird das Anliegen in die Selbstverwaltungsgremien hinein tragen, die hierüber noch einmal beraten können.
Herr Klaus Plambeck spricht sich ebenfalls dafür aus, eine jährliche Einwohnerver-sammlung fest vorzusehen. Nach seiner Auffassung gibt es immer Themen, die in der Gesamteinwohnerschaft zu diskutieren sind. Von daher bittet Herr Plambeck ein-dringlich darum, die jetzige Regelung in der Hauptsatzung beizubehalten.
Bürgervorsteher Krüger weist darauf hin, dass prinzipiell alle Sitzungen der Ratsver-sammlung und ihrer Ausschüsse öffentlich sind. Es gibt lediglich einige Tagesord-nungspunkte, die aus bestimmten rechtlichen Gründen nicht öffentlich behandelt werden müssen. Er lädt allgemein zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Ratsversammlung und der Ausschüsse ein. In jeder Sitzung besteht innerhalb der Einwohnerfragestunde die Gelegenheit dazu, sich individuell zu informieren.
Der Bürgervorsteher billigt zu, dass er das vorgetragene Anliegen insofern wertet, als dass außerhalb der regulären Tagesordnungen durchaus Themen von allgemeiner Bedeutung bestehen können, für die sich eine Einwohnerversammlung als Forum besser eignet. Er bringt jedoch seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass von dem Angebot, den öffentlichen Gremiensitzungen beizuwohnen, zumeist nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird.
Hier wünscht sich Bürgervorsteher Krüger mehr Interesse, das meist nur dann vor-handen ist, wenn persönliche Dinge durch Beschlüsse tangiert werden.
Herr Plambeck wirft hierzu ein, dass in der Ratsversammlung und deren Ausschüssen zwar Fragen gestellt werden können, eine Diskussion im Sinne des Austausches unterschiedlicher Strandpunkte oder der Einbringung von Vorschlägen nur anlässlich von Einwohnerversammlungen ermöglicht ist. Er bittet dabei, dies nicht als Kritik zu verstehen.
Bürgervorsteher Krüger sagt zu, diese Anregung aufzunehmen.