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ALLRIS - Auszug

13.12.2016 - 6 FLV - Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

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Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschießt gegenüber dem Finanzamt Plön bis zum       31. Dezember 2016 folgende Erklärung abzugeben:

Hiermit erklärt der Feuerlöschverband Groß-Plön, dass entsprechend § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG, neue Fassung) für sämtliche nach dem 01. Januar 2017 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und die damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der alten Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Dem Feuerlöschverband Groß-Plön ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche des Verbandes gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0