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ALLRIS - Auszug

19.09.2019 - 7 Widmung von Straßen und Wegen im Gemeindegebiet

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ausschussvorsitzender Harder führt unter Bezugnahme auf die Verwaltungsvorlage in den Tagesordnungspunkt ein.

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Geschäftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgenden Straßen als Ortsstraßen nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein wie folgt für den öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

Straße

Flur

Flurstück

Größe/m²

Nutzung

Neue Heimat

7

63/111

958

Straßenverkehrsfläche mit Fußweg links bis Hs.Nr. 9, rechts durchgehend

63/10

22

64/35

1.421

Fuchsberg

7

64/38

2.837

Straßenverkehrsfläche mit Fußweg , Grünfläche mit Versorgungsanlage

 

 

 

Musberg

7

65/19

443

Straßenverkehrsfläche mit Fußweg

6

44/96

4.029

44/88

66

Weg (Zufahrt zu den Grundstücken Musberg 49, 51, 53 u. 55)

Krähenstieg

7

65/29

64

Straßenverkehrsfläche

65/20

91

Lerchenweg

6

45/53

403

Straßenverkehrsfläche

44/97

785

45/70

81

Ernst-Albrecht-Platz

6

45/54

337

Straßenverkehrsfläche

45/83

15

45/84

138

Kiebitzhörn

6

44/99

383

Straßenverkehrsfläche

44/122

72

Schäferweide

6

44/98

354

Straßenverkehrsfläche (ohne Schäferweide 10, 14 und 18)

Sandkamp

6

43/65

658

Straßenverkehrsfläche

43/67

491

41/5

216

Lehmberg

6

43/64

594

Straßenverkehrsfläche mit Fußweg, nur vor den Grundstücken Sandkamp 23 u. Musberg 46

43/77

39

43/79

53

43/53

57

Weg (Zufahrt zu den Grundstücken Lehmberg 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 24, 36, 38 u. 40)

 

Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgenden Gemeindewege als Ortsstraßen nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein mit der Beschränkung auf die Benutzungsart durch Fußgänger für den öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

 

 

 

 

Straße

Flur

Flurstück

Größe/m²

Nutzung

Fuchsberg

7

64/36

99

Verbindungsweg zw. Fuchsberg u. Neue Heimat

 

 

 

 

 

Schäferweide

6

44/98

 

nur Schäferweide 10, 14 und 18

 

Die Widmung erfolgt mit Wirkung zum 15. Oktober 2019.

 

Die Widmungsverfügung mit dem Geltungsbereich als Planzeichnung ist durch den Bürgermeister auszufertigen und bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage