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ALLRIS - Auszug

22.10.2019 - 8 Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Die Vorsitzende verweist auf die Verwaltungsvorlage und übergibt das Wort an Frau Cassebaum, die einen Überblick zur Neuordnung der Umsatzbesteuerung gibt.

 

Zum 01.01.2021 hat die Gemeinde das neue Recht zwingend anzuwenden. Es ist nun eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um den Umfang der umsatzsteuerlichen Ist-Situation der Gemeinde Ascheberg nach dem neuem Recht festzustellen. Die Verwaltung empfiehlt daher, das bereits mit der Steuererklärung für die gemeindliche Wasserversorgung beauftragte Steuerbüro „Jander + Partner“ zu Rate zu ziehen, um gemeinsam eine genaue Analyse durchzuführen und etwaig notwendige Anpassungsprozesse zum 01.01.2021 vornehmen zu können.

 

Gemeindevertreter Drögemüller befürwortet in diesem Fall ebenfalls die Kontaktaufnahme zu einem Steuerbüro und gibt einen Einblick in die bisherigen Regelungen zur Umsatzbesteuerung.

 

Der Gemeindevertretung wird nachfolgender Beschluss empfohlen:

 

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem bereits für die Steuererklärung der gemeindlichen Wasserversorgung beauftragten Steuerbüro „Jander + Partner“ eine Bestandsanalyse zur Umsetzung der neuen Regelungen des § 2 b UStG  durchzuführen und etwaig notwendige Anpassungsprozesse zum 01.01.2021 vorzunehmen. Die Abrechnung mit dem Steuerberater erfolgt zum bisherigen Stundensatz. Im Haushalt 2020 werden für den Umstellungsprozess 1.000,00 € veranschlagt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0