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ALLRIS - Auszug

17.10.2019 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Ferienha...

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Auch in diesem Fall besteht in der nächsten Gemeinderatssitzung die Möglichkeit, den Vertretern des Ingenieurbüros konkrete Fachfragen zu stellen.

 

Der Vorsitzende stellt im Anschluss den Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt vor:

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Ferienhausgebiet Ascheberg“ der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet nördlich der „Plöner Chaussee (B 430)“ und westlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Dörnick, Kreis Plön, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

- keine

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

- keine

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

- keine

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Ferienhausgebiet Ascheberg“ für das Gebiet nördlich der „Plöner Chaussee (B 430)“ und westlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Dörnick, Kreis Plön, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

Der Durchführungsvertrag vom 18.07.2019 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, in ihrer Sitzung am 18.07.2019 beschlossen.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) mit Umweltbericht (Anlage 4) wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.ascheberg-holstein.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7                                Nein-Stimmen: 0                           Enthaltungen: 0