Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „Marienhof-Ost“ der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Straßen „Am Marienhof“ und „Friedrich-Lamp-Straße“, nördlich der Straße „Musberg“ und westlich der Straße „Lehmberg“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
- keine
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
- Industrie- und Handelskammer (IHK) vom 07.08.2019
Eine Anregung wird berücksichtigt.
Der Text (Teil B) wird zur Klarstellung redaktionell ergänzt.
- NABU Schleswig-Holstein vom 28.07.2019
Mehrere Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt.
Die Planzeichnung, der Text (Teil B) sowie die Begründung werden redaktionell
ergänzt und es werden Formulierungen zur Klarstellung vorgenommen.
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
- keine
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 25 „Marienhof-Ost“ der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Straßen „Am Marienhof“ und „Friedrich-Lamp-Straße“, nördlich der Straße „Musberg“ und westlich der Straße „Lehmberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
3. Die Begründung (Anlage 3) mit Umweltbericht (Anlage 4) wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.ascheberg-holstein.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 17
Davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.