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ALLRIS - Auszug

20.05.2020 - 9 Bebauungsplan Nr. 64 "Vogelberg" der Stadt Plön...

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Auf Bitten des Vorsitzenden erläutert Herr Homeyer den Sachverhalt. Nach der Durchführung einer Bestandsaufnahme für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 und der Bewertung der Ergebnisse durch das beauftragte Planungsbüro ist unter Berücksichtigung des formulierten Planungsziels die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im so genannten beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) angezeigt. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich B - Pläne der Innenentwicklung. Durch den Bezug auf die Innenentwicklung ist ein solcher B – Plan auf die geschlossene Ortslage beschränkt. Dieses trifft auf den B – Plan Nr. 64 zu. Das beschleunigte Verfahren ist unter anderem ausgeschlossen, wenn durch den B – Plan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder gegen sie FFH – Richtlinie oder die Vogelschutzrichtlinie der EG verstößt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens, d. h. dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet und statt der öffentlichen Auslegung Gelegenheit gegeben werden kann, innerhalb einer angemessen Frist Stellung zu dem B – Plan – Entwurf zu nehmen. Bei Bedarf ist der Flächennutzungsplan an den Bebauungsplan anzupassen. Ein förmliches Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan kann also entfallen.

 

Die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des B – Planes  Nr. 64 verschlankt somit das zu durchlaufende B – Plan – Verfahren und führt zu einer erheblichen Verkürzung und Vereinfachung des Planungsverfahrens.

 

Ratsfrau Meyer vermisst die sonst obligatorische Bürgerbeteiligung im Beschlussvorschlag.

 

Herr Homeyer verweist auf die übliche Bürgerbeteiligung zum Aufstellungsbeschluss.

 

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön beschließt die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ für das Gebiet nordöstlich und südlich der „Rodomstorstraße“, nordöstlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“ nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Auf eine Bürgerbeteiligung wird nicht verzichtet. .

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage