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ALLRIS - Auszug

20.05.2020 - 10 Satzung der Stadt Plön über die Verlängerung de...

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Bürgermeister Winter bezeichnet die noch andauernde Corona – Krise als auslösend für die notwendige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 64, der das Gebiet südlich der Rodomstorstraße, nordöstlich der Parkstraße und westlich der Straße „Langenbusch“ umfasst. Diese Veränderungssperre tritt am 06. Juni 2020 außer Kraft. Infolge der eingetretenen Verzögerungen ist mit dem originären Satzungsbeschluss Anfang 2021 zu rechnen. Um bis dahin das Sicherungsbedürfnis der Planung zu gewährleisten, ist die Geltungsdauer der Veränderungssperre zu verlängern.

 

Herr Homeyer bittet zu beachten, dass die Stadt nicht allein Herrin des Verfahrens ist; Stellungnahmen Dritter sind nicht sehr wahrscheinlich, wenngleich auch nicht völlig auszuschließen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Plön über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 64 „Vogelberg“ für das Gebiet südlich der „Rodomstorstraße“, nordöstlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage