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Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
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Beratungsverlauf:
Ratsherr Wegener als Mitglied der Arbeitsgruppe (AG) Lärmschutz führt in den Sachverhalt ein. Die Ratsversammlung der letzten Wahlperiode hat sich eingehend mit dem Lärmschutz für die Anlieger der B 76 / B 430 im innerstädischen Teil der Ortsdurchfahrt befasst. Der Umfang des laufenden Planfeststellungsverfahrens ließ von vornherein erwarten, dass es nicht zu einer zeitnahen Umsetzung kommen konnte.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (StEU) initiierte in seiner Sitzung am 18. Mai 2018 die Bildung der nach wie vor aktiven „Lärmschutz AG“.
Diese führte am 10. Februar 2020 im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig – Holstein mit dortigen Vertretern und des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig – Holstein (LBV). Zentrales Thema war ein zeitgemäßes Lärmschutzkonzept für die Plöner Ortsdurchfahrt der Bundesstraßen. Es wurde u. a. ausgesagt, dass der Status des laufenden Planfeststellungsverfahrens als „nahezu auslegungsreif“ bezeichnet werden könnte. Das Gespräch empfand er als sehr angenehm und konstruktiv.
Ratsherr Wegener bezeichnet die Abstufungen für Maßnahmen zur Reduzierung von Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr als „Vollschutz“, Teilschutz“ und „keinen Schutz“.
Das Verfahren für Plön hat sowohl einen aktiven Teilschutz als auch eine passive Komponente über geräuschdämmende Fenster zum Inhalt.
Die Vorgaben des von einigen noch immer als Standard angesehen „Reibetanz – Gutachtens“ mit meterhohen Schallschutzwänden erscheinen zumindest aus städtebaulicher Sicht als äußerst zweifelhaft und werden darüber hinaus auch keine zufriedenen stellenden db(A) – Werte erreicht.
Seitens des Ministeriums wurde die Bitte ausgesprochen, der Arbeitsgruppe ein offizielles Mandat durch einen Beschluss der Plöner Ratsversammlung erteilen zu lassen. Die AG möchte sich der Aufgabe stellen, auf die Planfeststellung im politischen Raum Einfluss zu nehmen.
Bürgermeister Winter bezieht sich auf die Stellungnahme der Stadt zu dem Planfeststellungsverfahren, die von der Selbstverwaltung erarbeitet worden ist und die die Ratsversammlung am 26. September 2018 verabschiedete. Er zeigt sich verwundert darüber, dass alle Punkte, die in die Begründung Eingang gefunden hatten, deckungsgleich mit den Empfehlungen der AG seien. Dass die AG gegenüber der Verwaltung die Umsetzung eines von der Ratsversammlung gefassten Beschlusses einfordert, empfindet er als befremdlich. Hier handele es sich um eine gesetzlich manifestierte Verpflichtung, die im Zusammenspiel von Selbstverwaltung und kommunaler Exekutive obligatorisch sei.
Ratsherr Buth stellt fest, dass die in dem laufenden Planfeststellungsverfahren verfolgte Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen in einem engen Zusammenhang mit dem Ausbau der stadtautobahnähnlichen Ortsdurchquerung zu sehen ist. Die Ursprungsplanung aus den 1960er und 1970er Jahren war von der Maxime der „autogerechten Stadt“ geprägt.
Vom heutigen Standpunkt aus betrachtet liegen die Schwerpunkte auf Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Mittel zu Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnverschmälerungen, Fahrradspuren u. a.. Die beträfe auch andere Straßenzüge in der Stadt, wie z. B. Lütjenburger Straße, Hamburger Straße oder Rautenbergstraße.
Das nach über 40 Jahren noch immer verfolgte Konzept einer Ausstattung der innerstädtischen Schnellstraße mit hohen Lärmschutzwänden erscheint ihm in Gesamtkontext nicht mehr schlüssig. Er plädiert dafür, ein neues Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage des aktuellen Standes der Technik anzuregen.
Ratsherr Wegener ergänzt, dass die Stellungnahmen der Stadt und des Kreises Plön deutlich gemacht haben, dass das laufende Planfeststellungsverfahren nicht zielführend ist, auch deshalb, weil stadtgestalterische Aspekte völlig außer Acht bleiben. Dem kann nur mit einem ganzheitlichen neuen Ansatz begegnet werden.
Für Ratsherrn Möller geht es vorrangig darum, dass die Anwohner:innen seit Fertigstellung der Ortsdurchfahrt dem Verkehrslärm ausgesetzt sind. Auch wenn die Vorstellungen aus dem „Reibetanz – Gutachten“ verwirklicht worden wären, so wären nach wie vor die Anlieger:innen in der Fortsetzung des Straßenzuges über das Max – Planck – Institut hinaus dem Verkehrslärm ausgesetzt. Auf dem relativ kurzen Abschnitt, für den unmittelbare Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind, wirken diese nicht nachhaltig für das insgesamt von den Immissionen betroffene Gebiet. Nur ein städtebaulich integrierter aktiver Lärmschutz in Verbindung mit Schallschutzfenstern könnte zumindest teilweise für Abhilfe sorgen.
Als eigentlich wirksamste Lösung schlägt Ratsherr Möller eine außerörtliche Umgehung nach Preetzer oder Eutiner Beispiel vor.
Er ruft den Anwesenden ins Gedächtnis, dass die das Ortsbild zerschneidende Trasse wesentlich auf die Forderung der Gewerbetreibenden zurückgeht, die Stadt nicht vom Durchgangsverkehr zu isolieren.
Ursprungsidee dafür die AG ins Leben zu rufen war, nicht auf der selben Spur den formellen Weg in anderer personeller Zusammensetzung über normierte Anhörungen und Verfahrensschritte zu verfolgen, sondern auf der politischen Schiene Kontakte aufzubauen, um die Interessen der Stadt zu verdeutlichen und um Einfluss auf deren Berücksichtigung ausüben zu können.
Die AG war rund zwei Jahre tätig, hat jedoch bisher nur sehr wenig von ihrer Tätigkeit berichtet.
Die Verpflichtung der Verwaltung durch das Papier der AG, Beschlüsse der Ratsversammlung auszuführen, empfände er an Stelle des Bürgermeisters, als Affront.
Ratsfrau Meyer legt klar, dass die von den Vertretern des Ministeriums ausgesprochene Empfehlung darauf abzielt, der Arbeitsgruppe von der Ratsversammlung offiziell das Mandat für eine Verhandlungsführung auf politischer Ebene zu erteilen, das bisher in eindeutiger Form nicht vorliegt.
Bürgermeister Winter fasst die bisherigen Wortbeiträge dahingehend zusammen, dass die Arbeitsgruppe durch einen Ratsversammlungsbeschluss als offiziell verhandlungsbefugte Delegation der Stadt Plön legitimiert werden soll..
Bürgerliches Ausschussmitglied Rose sieht das Für und Wider als bereits in hinreichendem Maß ausdiskutiert an. Für ein neues Planfeststellungsverfahren rechnet er mit einem Zeitraum von 10 bis 20 Jahren an. Angesichts dieser Perspektive könne man sich als Stadt den zu erwartenden Aufwand besser sparen.
Ausschussvorsitzender Melzer konstatiert, dass es heute um ein sehr wichtiges Thema für die Stadt Plön geht. Für die betroffenen Bürger wäre der bis heute fehlende Lärmimmissionsschutz s. E. unter Umständen ein Klagegrund, bisher hat sich allerdings noch niemand auf den Rechtsweg begeben.
Ratsherr Buth stimmt Ratsherrn Möller in Bezug auf den planerisch für Lärmschutzwände vorgesehenen Abschnitt zu. Er erinnert aber daran, dass sich sein Ratskollege bei erster Abstimmung zur Gründung der AG im Fachausschuss enthalten hatte; eine Gegenstimme gab Ratsherr Möller erst in der Sitzung der Ratsversammlung ab.
Hinsichtlich des Gespräches beim Land pflichtet Ratsherr Buth Ratsherrn Wegener bei. Auch die Vertreter des Ministeriums und des LBV sind von dem Projekt in der jetzigen Form nicht überzeugt; dies ist schon daran erkennbar, dass sie ein offizielles Verhandlungsmandat empfahlen.
Er vermag die Kritik an der AG nicht zu teilen.
Bürgermeister Winter hatte die Absicht, die hinter dem Beschluss der Ratsversammlung stand, nicht in dieser Weise gedeutet. Ihm obläge es, den Kontakt mit dem Ministerium zu suchen. Mit den Fraktionen des Landtages oder auch Bundestagsabgeordneten Fühlung aufzunehmen, wäre Aufgabe der AG.
Ratsherr Wegener pflichtet dem bei; so war nach seiner Vorstellung die „Aufgabenteilung“ angedacht.
Für die Frustration der betroffenen Bürger aufgrund des Jahre langen Stillstandes in Sachen Lärmschutz bekundet er Verständnis. Das veraltete Konzept, das Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist, sei alles andere als optimal. Das nach einem starren Ritual ablaufende Planfeststellungsverfahren wird niemals zu einer von der Stadt und den Einwohner:innen gewünschten Lösung führen. Ein Umdenken lässt sich nur über die Nutzung politischer Verbindungen erreichen.
Ratsfrau Meyer und Ratsherr Möller machen darauf aufmerksam, dass die geführten Verhandlungen keinen Einfluss auf das laufende Planfeststellungsverfahren nehmen. Die Stellungnahmen der Stadt und des Kreises Plön wurden eingearbeitet und erwiesen sich als derart schwerwiegend, dass eine erneute Auslegung zu erfolgen hat.
Für Ratsherrn Buth ist die Quintessenz aus dem Gespräch bei Ministerium, dass nach dem jetzigen Stand ein zeitgemäßer Lärmschutz umgesetzt werden würde. Da es sich um Bundesstraßen handelt, gelte das Mandat der Ratsversammlung nicht nur in Bezug auf die Landespolitik sondern auch dafür, in den Dialog auf Bundesebene einzutreten.
Bürgerliches Mitglied Griesser rät dazu, den Beschlussvorschlag insoweit umzuformulieren, dass der bisherige Missverständnisse implizierende Text den tatsächlichen Willen der Antragsteller zum Ausdruck bringt.
Ratsherr Möller unterbreitet hierzu den Vorschlag, dass der Ausschuss den Bürgermeister darum bittet, beim Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vorstellig zu werden, um die Ziele des Lärmschutzes im Zuge des Planfeststellungsverfahrens auf einen zeitgemäßen Weg zu führen.
Bürgermeister Winter spricht sich dafür aus
- das Mandat der AG Lärmschutz durch den StEP für Gespräche auf politischer
Ebene zu erneuern
- die Vorstellungen der Stadt weiter zu verfolgen und sie anschließen umzusetzen
- einen Beschluss der Ratsversammlung herbeizuführen, um die AG für Verhandl-
ungen auch auf Bundesebene zu autorisieren
Aus der Sicht Ratsherrn Dr. Erdtmanns bedarf es heute keines gesonderten Beschlusses. Es seien alle Bedenken in den Stellungnahmen überzeugend vorgetragen worden. Letztendlich gäbe es für Anlieger:innen der Straße nur die eine Lösung, dass die Straße weiträumig um die Stadt herum verlegt wird, was er jedoch in der heutigen Zeit nicht mehr als machbar erachtet. Er schlägt vor, heute keinen ergänzenden Antrag zu beschließen.
Der Vorsitzende lässt sodann über drei Beschlussvorschläge abstimmen:
Beschluss:
1. Der StEP empfiehlt der Ratsversammlung, die Vorstellungen der Stadt bis zum
Vorliegen einer akzeptablen Lösung der Problematik weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1
Beschluss:
2. Das Mandat der AG Lärmschutz zur Führung von politischen Gesprächen auf
Landes- und Bundesebene wird erneuert (einschließlich des Inhaltes der Anlage
1).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0
Beschluss:
3. Die Ratsversammlung wird gebeten, das vom StEP beschlossene Mandat zu
Bestätigen und die Verwaltung zu beauftragen, das laufende Planfeststellungs-
verfahren in der Fassung der aus den Stellungnahmen der aus den Stellung-
nahmen der Stadt und des Kreises Plön eingeflossenen Änderungen auf
administrativer Ebene konstruktiv zu begleiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1