Topmeldungen
Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Beratungsverlauf:
6.1 Berechtigung zum Befahren der Fußgängerzone
Frau Hähnel – Gloe, Seniorenbeirat, bemängelt den Text auf den Verkehrsschildern an den Eingängen zur Fußgängerzone. Dort heißt es, dass die Fußgängerzone in der Zeit von 18 Uhr bis 10 Uhr zum Befahren mit Fahrrädern freigegeben ist. Aus ihrer Sicht wäre es verständlicher und besser aufzunehmen, wenn auf eine Sperrzeit zwischen 10 Uhr bis 18 Uhr hingewiesen werden würde.
Bürgermeister Winter erklärt, dass dieser Text in der Straßenverkehrsordnung in dieser Form vorgeschrieben ist. Eine eigenmächtige Veränderung hätte ein Einschreiten der Kreisverkehrsaufsicht zur Folge.
6.2 Anpflanzungen an der Ölmühlenallee
Frau Hähnel – Gloe beklagt den ihrer Ansicht nach ungepflegten Zustand der Wiese, die anlässlich des letztjährigen Tages der deutschen Einheit mit Jungbäumen bepflanzt worden war. Dort würden keine gärtnerischen- oder Mäharbeiten durchgeführt.
Lt. Bürgermeister Winter ist dieses auch beabsichtigt. Das Gelände soll weitgehend der Natur überlassen bleibe. Lediglich um die Bäume herum würden Mäharbeiten erfolgen.
6.3 Veränderungssperre Kieler Kamp
Frau Tina Pflüger, Kieler Kamp 12 a, bezieht sich auf die heute zur Beschlussfassung anstehende Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teil des Kieler Kamps. Ihr geht es hauptsächlich darum, dass damit jegliche baulichen Maßnahmen unterbunden würden, somit auch z. B. Dacherneuerungen oder energetische Verbesserungen.
Bürgermeister Winter nimmt hierzu Stellung. An dem in Rede stehenden B – Plan Nr. 66 ist fortlaufend weitergearbeitet worden. Es haben z. B. Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt stattgefunden. In den Plan sind entsprechende Veränderungen einzupflegen. Leider ist der beauftragte Planer erkrankt, was weitere Verzögerungen nach sich zieht.
Er rät dazu, wie z. B. für Dacherneuerungen und Wärmedämmungen, Ausnahmen von der Veränderungssperre zu beantragen. Diese sind rechtlich möglich. Über eine Einzelfallentscheidung wird festgestellt, ob das beantragte Vorhaben schädlich für die Bebauungsplanung ist oder nicht.