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Beratungsverlauf:
Ratsherr Wegener erläutert einführend den CDU Antrag, die Veränderungssperre für den Kieler Kamp (B – Plan 66) aufzuheben.
Aus Sicht der Verwaltung sollte weiterhin die Veränderungssperre aufrechterhalten werden. Wie lange die Planungen andauern werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vorhergesagt werden.
Im Verlauf der Beratung legen bürgerliches Mitglied Gampert und Ratsherr Buth dar, warum an der Veränderungssperre festgehalten werden sollte.
Auf die Frage Ratsfrau Meyers, ob die Verwaltung auch in der Lage wäre den B-Plan im Hause fertig zu stellen, sofern sich an der jetzigen Situation nichts Neues ergibt und dies auch rechtlich zulässig wäre, teilt Herr Winter mit, dass es hier keine rechtlichen Bedenken gäbe.
Ergänzend führt Herr Winter aus, dass ein Abschluss der Planungen nicht vor dem II Quartal 2020 zu erwarten ist.
Herr Homeyer führt weiter aus, dass das Planungsteam im Hause gut aufgestellt ist, hinzu kommt der Wegfall der Gemeinde Ascheberg zum 01.01.2021. Hausintern muss jedoch noch abgestimmt werden, in wie weit Planungskapazitäten auch für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen.
Ratsherr Schröder möchte aufgrund der Ausführungen der Verwaltung zum heutigen Zeitpunkt keine Entscheidung treffen und beantragt bis zur Klärung, die weiteren Beratungen auf die nächste Sitzung zu verschieben.
Stellv. Ausschussvorsitzender Kruppa führt aus, dass der Antrag der CDU Fraktion, die Veränderungssperre aufzuheben, der weiterführende Antrag ist und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Die Veränderungssperre für den „Kieler Kamp“, B-Plan 66 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 1
Somit ist der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt und insofern eine Abstimmung über den Antrag Ratsherrn Schröders obsolet. Stellv. Ausschussvorsitzender Kruppa weist Rastherrn Schröder auf die Möglichkeit hin, den Top erneut für eine der folgenden Sitzungen zu beantragen
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