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Beratungsverlauf:
Frau Jerchow vom Planungsbüro B2K aus Kiel stellt unter Verwendung einer Präsentation den Tagesordnungspunkt vor.
Anmerkung zum Protokoll:
Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt
Herr Melzer bedankt sich bei Frau Jerchow für die Präsentation.
Herr Rose möchte wissen, warum im nördlichen Teil der Rodomstorstraße noch eine GRZ mit 0,3 eingetragen ist.
Frau Jerchow bestätigt dies, weil im nördlichen Bereich des Gebietes bereits Grundstücke vorhanden sind, die geteilt sind und man ausschließen möchte, dass auf den Grundstücken mehrere Gebäude entstehen.
Frau Kauf verweist auf die Stellungnahme des NABU, der die Maßnahmen größtenteils sehr positiv empfunden hat. Aber auf den Anteil der älteren Obstbäume hingewiesen haben und fragt an, ob es nicht möglich wäre, wenn ein Obstbaum gefällt wird, als Ersatz wieder ein Obstbaum zu pflanzen.
Frau Jerchow führt dazu aus, dass man den Erhalt der Obstbäume auch über den B-Plan festsetzten könnte, gibt jedoch zu bedenken, dass die Baumschutzsatzung dies nicht beinhaltet und der B-Plan möglichst schlank gehalten werden soll. Dies ist in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Herr Melzer erinnert sich an eine vorangegangene Sitzung, in der die gesamten Umweltthemen zu dieser Maßnahme bereits thematisiert und beraten wurden.
Herr Kuhnt unterstützt die Aussage des Nabu und hält dieses Quartier mit seinen großen Grundstücken für sehr individuell und die Situation ist mit den bestehenden Obstbäumen durchaus besonders zu betrachten. Er würde der Aussage der Nabu folgen, die Obstbäume in diesem Fall genauso zu behandeln wie alle anderen Bäume lt. Satzung. Der Kompromiss wäre, wenn eine Fällung erfolgt, dann muss ein Ausgleich in Form einer Ersatzbepflanzung vorgenommen werden.
Herr Gampert meint, dass diese Maßnahmen zu sehr in die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer:innen eingreifen.
Herr Möller stimmt den Ausführungen von Herrn Kuhnt zu und regt an, diesen Punkt anders wie in der Abwägung dargestellt, zu bewerten.
Ausschussvorsitzender Melzer teilt mit, dass er dem nicht so folgen würde.
Abschließend wird folgende Ergänzung von Frau Kauf und Herrn Kuhnt formuliert:
Sollte bei dem Bestand an Obstbäumen eine Fällung vorgenommen werden, kann die Stadt Plön, sofern die Obstbäume in einem Meter Höhe gemessen einen Umfang von 80 cm aufweisen, eine Ersatzbepflanzung von Obstbäumen fordern.
Ausschussvorsitzender Melzer stellt den nachfolgenden Beschlussvorschlag mit der Ergänzung zur Abstimmung:
Beschluss:
2. Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ mit seiner Begründung wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Sollte bei dem Bestand an Obstbäumen eine Fällung vorgenommen werden, kann die Stadt Plön, sofern die Obstbäume in einem Meter Höhe gemessen einen Umfang von 80 cm aufweisen, eine Ersatzbepflanzung von Obstbäumen fordern.
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