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ALLRIS - Auszug

03.06.2020 - 12 Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ratsherr Weber berichtet über die Veranlassung zum Abschluss des Aufhebungsvertrages. Seit 2015 nutzen Plöner Familien Kita – Plätze in Grebin, da diese in der Stadt Plön nicht in ausreichendem Maße vorhanden waren, die Grebiner Kita aber über entsprechende freie Kapazitäten verfügte. Die Verhältnisse haben sich nach fünf Jahren verschoben: Grebin selbst benötigt wieder mehr Plätze, und die Lage in Plön hat sich durch die Schaffung eines neuen Kindergartens entspannt, so dass der öffentlich – rechtliche Vertrag nunmehr im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden kann. Außerdem wäre nach dem neuen Kita – Gesetz eine aufwändige Anpassung erforderlich geworden. Auf Wunsch der Eltern können Plöner Kinder, die die Einrichtung derzeit besuchen, dort bis zum Übergang auf die Grundschule verleiben.      

 

 

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Beschluss:

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Gemeinde Grebin über die Mitnutzung von Plätzen in der Kindertagesstätte „Die kleinen Strolche“ wird zum 01.08.2020 aufgehoben, und zwar unter der Bedingung, dass die Plöner Kinder, die zurzeit die Kita besuchen, bis zum Übergang zur Schule in der Kita verbleiben. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0