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Beratungsverlauf:
Ratsherr Buth setzt seinen Vortrag fort, da auch dieses Thema in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fällt. Im Zusammenhang mit dem Austritt der Gemeinde Ascheberg aus der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Plön zum 31. Dezember 2020 hat die Kommunalaufsicht des Kreises Plön festgestellt, dass nach der Ausamtung der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf aus dem Amtsverband Großer Plöner See zum 01. Januar 2014 kein Vertrag nach § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) zur Übertragung der standesamtlichen Aufgaben auf die Stadt Plön zwischen dieser und den Gemeinden geschlossen worden war. Eine Prüfung durch die oberste Kommunalaufsicht des Innenministeriums führte zu dem Ergebnis, dass nach der Ausamtung der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf diese amtsfrei geworden sind. Damit hätte von den Gemeinden jeweils ein eigener Standesamtsbezirk gegründet werden müssen. Das Standesamt Plön hat die Aufgaben für die Gemeinden lediglich wahrgenommen. Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums empfiehlt, rückwirkend zum 01. Januar 2014 mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf nach § 18 GKZ zur Übertragung der standesamtlichen Aufgaben an die Stadt Plön einen Vertrag abzuschließen, um einen rechtssicheren Zustand herzustellen. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium als oberste Standesamtsaufsicht sind mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf rückwirkend Verträge für die Vergangenheit und für die Zukunft abzuschließen. Ein Kostenausgleich für die Erfüllung der standesamtlichen Aufgaben kann nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Plön gegebenenfalls ab dem 01. Januar 2020 stattfinden. Die Gemeindevertretungen Ascheberg und Bösdorf haben zwischenzeitlich über die Verträge beraten und dahingehend Beschlüsse gefasst, mit der Stadt Plön für die zurückliegenden Jahre sowie jeweils einen Vertrag mit Kostenausgleich ab dem 01. Juli 2020 schließen zu wollen. Vom Standesamt Plön wurden dementsprechend die Vertragsentwürfe ohne Kostenregelung vom 01. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2020 für die Vergangenheit und mit Kostenregelung analog des Vertrages mit dem Amt Großer Plöner See ab 01. Juli 2020 für die Zukunft erstellt. Der Abrechnungsmodus nach Einwohnerzahlen, der hier zur Anwendung kommt, hat sich im Laufe der Jahre bewährt. Deshalb lautet der Beschlussvorschlag, über den heute zu entscheiden ist, wie folgt:
Beschluss:
1.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf über die Wahrnehmung der Standesamtsleistungen gem. § 18 GkZ wird rückwirkend für die Zeit vom 01. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen.
2.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf über die Wahrnehmung der Standesamtsleistungen wird ab dem 01. Juli 2020 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
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