Topmeldungen
Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Beratungsverlauf:
Der Brandschutz fällt ebenfalls in das Aufgabenspektrum des Hauptausschusses. Ratsherr Buth zeigt sich deshalb überrascht darüber, dass der Vorgang nicht diesen Ausschuss durchlaufen hat. Die Gemeinden haben gemäß § 2 Brandschutzgesetz als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessen leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen herzustellen sowie eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Die Wasserrettung in Schleswig –Holstein geschieht bisher in der Zusammenarbeit von Wasserrettungsorganisationen, Feuerwehren und Rettungsdiensten ohne konkrete Regelung. Während in anderen Bundesländern die Wasserrettung Teil des Rettungsdienstgesetzes ist, verlässt man sich in Schleswig – Holstein auf die DGzRS oder in der Sommersaison an den Küsten auf die DLRG. Für die Plöner Binnengewässer kann die DLRG eine durchgehende Wasserrettung nicht gewährleisten.
Die Freiwillige Feuerwehr Plön ist nach eigener Aussage seit 1974 nach einigen Badeunfällen durch Selbstverwaltung mit Boot, Trailer und Ausrüstung für die Wasserrettung ausgestattet. Diese Ausrüstung wurde über die Jahre kontinuierlich erneuert. Auch die Ausbildung, wie z. B. Bootsführerscheine, wurde in der Vergangenheit von der Stadt finanziert.
Von der Verwaltung wurde angeregt, dass insbesondere aus versicherungstechnischen Gründen, die Sonderaufgabe der Wasserrettung im Gemeindegebiet durch formellen Beschluss auf die Feuerwehr übertragen bzw. noch einmal gegebenenfalls bestätigt wird.