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ALLRIS - Auszug

30.09.2020 - 12 Satzung der Stadt Plön über die Verlängerung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Ratsherr Melzer als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung (StEP) erläutert den Sachverhalt. Zur Sicherstellung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kieler Kamp“ wurde am 26. September 2018 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre tritt am 26. Oktober 2020 außer Kraft. Erneut beraten im StEP wurde die Angelegenheit  27. 11. 2019. Dort wurden Stellungnahmen vorgestellt, die der Ausschuss wieder zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung zurückgab. Das Verfahren für die Aufstellung des B – Plans „Kieler Kamp“ wird bis zum 26. Oktober 2020 nicht abgeschlossen werden können. Ziel des B – Plans ist die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung  Am 23. September 2020 ist die Veränderungssperre wiederum thematisiert worden. Im Planungsgebiet wohnhafte Einwohner:innen waren an die Stadt herangetreten um sich zu erkundigen, wann sie mit dem Abschluss der Planung rechnen könnten. Teilweise fand eine kontroverse Diskussion statt. 

 

Er verliest im Anschluss den 

 

 

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Plön über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung der Stadt Plön über die Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 "Kieler Kamp" der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Bundesstraße 76 (B 76) und des Edebergsees, südlich des Höftsees, westlich des Großen Madebrökensees und nördlich des Kleinen Madebrökensee. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 

 

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Anlagen zur Vorlage