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Beratungsverlauf:
16 a) Zuschussantrag Dachbegrünung des Gebäudes an der Badestelle Prinzeninsel
Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee verliest den um die Maßnahme „Dachbegrünung des Gebäudes an der Badestelle“ erweiterten Tagesordnungspunkt.
Ratsherr Buth wirft ein, dass ihm die Ergänzung der Vorlage weder zugegangen noch im Ratsinformationsprogramm „Allris“ einzusehen war.
Die Bürgervorsteherin erläutert hierzu, dass es sich um einen Dringlichkeitsantrag der Verwaltung handelt.
Bürgermeister Winter führt aus, dass die Verwaltung vor zwei Tagen eine E – Mail an die Ratsmitglieder gesandt hat, in der auf die Vorlage verwiesen und darum gebeten wurde, diesen Punkt noch in die Beschlussfassung mit aufzunehmen. Das Förderprogramm sieht zwar eine explizite Beschlussfassung nicht vor, aber um das Verfahren auch intern abzusichern wurde entschieden, so zu verfahren. Die Angehörigen der Ratsversammlung haben zugestimmt, dass sie ihre Sitzungsunterlagen online erhalten; deshalb wäre es ausreichend, wenn auf die Vorlage hingewiesen würde. Die anderen Ratsdamen und –herren haben das augenscheinlich auch getan; von daher hatte die Ratsversammlung durchaus Kenntnis von der Vorlage.
Ratsherr Buth räumt ein, dass dies richtig sein mag. Er empfängt eine Vielzahl von E – Mails; er arbeite jedoch hauptsächlich mit dem Ratsinformation „Allris“, in dem diese Vorlage nicht enthalten gewesen sei, was er erneut tagesaktuell überprüft habe.
Ratsherr Melzer geht auf die Vorlage ein; diese wurde im StEP am 19. August 2020 in nicht öffentlicher Sitzung beraten. Hierauf nahm der Bürgermeister Bezug. Dort ist ausführlich dargestellt, dass es um zwei Förderprogramme geht. Was das Dach und dessen Begrünung anbetrifft, ist es das Programm zur Förderung und Modernisierung zur Klimaanpassung in urbanen Räumen; nach seinem Kenntnisstand ist der Antrag bereits gestellt worden, weil hierzu kein Beschluss der Ratsversammlung benötigt wird.
Ratsherr Melzer bezieht sich im Weiteren auf Ratsherrn Dr. Erdtmann, der heute schon einmal darauf hinwies, dass die Prinzeninsel in der jüngeren Vergangenheit Gegenstand von Beratungen war und dieses, in unterschiedlichen Konstellationen, auch weiterhin sein wird.
Vorliegend geht es um die Sanierung des Gebäudes an der Badestelle Prinzeninsel und um dessen Dachbegrünung. Hierfür steht ein Betrag in Höhe von 276.638,92 € in Rede.
Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt soll die Modernisierung des Freibades beraten werden, dass an die heutigen Anforderungen angepasst werden soll, in dem es in eine moderne, sommerliche Sportstätte umgestaltet wird. Die Daseinsvorsorge soll durch ein attraktives Freizeitangebot an dieser Stelle gewährleistet sein.
Ratsherr Buth sieht einen sehr engen inhaltlichen Zusammenhang sowohl zu den Vertragsverhandlungen als auch zu dem zweiten Förderpunkt. Er würde sich freuen, wenn die Abstimmung über beide Unterpunkte a) und b) erst nach Abschluss der Diskussion über den Unterpunkt b) erfolgen könnte.
Bürgermeister Winter hält fest, dass bei der Abstimmung über die Tagesordnung darüber entschieden wurde, dass das „Gründach“ als Dringlichkeitsantrag aufgenommen werden sollte. Es wurde beschlossen, dass diese Punkte einzeln behandelt und zur Abstimmung gestellt werden sollen. Ratsherr Melzer hat diesen Unterpunkt soeben eingebracht. Insofern müsste nunmehr das Votum der Ratsversammlung hierzu von der Bürgervorsteherin abgefragt werden. Es könnte aber auch en bloc beraten und anschließend abgestimmt werden.
Ratsherr Buth bekräftigt den sehr engen inhaltlichen Zusammenhang der Punkte a) Gründach und b) Prinzenbad. Er möchte sich zum Thema „Prinzenbad“ dann äußern, wenn dieser TOP aufgerufen wird. Er stellt deshalb den Antrag zur Geschäftsordnung, erst über die Unterpunkte a) und b) zu beraten und sodann einzeln über diese Punkte abzustimmen.
Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee bittet die Ratsmitglieder zur Abstimmung über den Antrag Ratsherrn Buths.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 16 Enthaltungen: 4
Im Anschluss gibt die Bürgervorsteherin den Wortlaut des Beschlussvorschlages zum „Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen; hier: Beschluss über die Billigung der Teilnahme an dem Projekt: Umbau der Bedachung des Gebäudes an der Badestelle Prinzeninsel in ein Gründach“ wieder:
Beschluss:
Die Ratsversammlung billigt den Antrag beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf Förderung (bis zu 90 %) des Umbaus der Bedachung des Gebäudes an der Badestelle Prinzeninsel in ein Gründach und wird die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel einschließlich der Eigenmittel im Nachtragshaushalt 2020 bereitstellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
16 b) Sanierung des Gebäudes an der Badestelle Prinzeninsel mit integrierter
Wachstation der DLRG…
Ratsherr Melzer als StEP – Vorsitzender gibt zunächst Informationen über das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Maßnahmen könnten bis zu 90 % der förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Die dahinter stehenden Gedanken, einen Wachturm für die DLRG zu schaffen, die sanitären Anlagen in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen, den Kiosk wieder so zu beleben, dass dieser auch wirtschaftlich betrieben werden kann und einen Mehrzweckraum einzurichten, empfindet er als positiv. Er beziffert die Gesamtkosten für Umgestaltung und Sanierung des Freibades auf rund 1 Mio. €. Eine leichte Verteuerung tritt dadurch ein, dass nach einer Maßgabe der Forstbehörde das Dach einen Schutz vor Baumschlag erhalten soll.
Ratsherr Buth spricht sich in aller Deutlichkeit dagegen aus, den Unterpunkt b) heute zu beschließen und bittet eindringlich darum, ihm darin zu folgen. Die Förderung der Badestelle mit Bundesmitteln aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ entspricht in keiner Weise den Vorgaben der Förderrichtlinien. Im Rahmen der Sportförderung soll der Schwerpunkt auf Sportstätten liegen, wie z. B. öffentlichen Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Das vorgeschlagene Projekt soll Gegenstand einer Gesamtstrategie sein bzw. sich aus einem integrierten Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbaren Planungen erschließen. Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld soll eine nachhaltige Verbesserung der Stadt- und Ortsteile erreicht werden. Er stellt nachdrücklich fest, dass die Prinzeninsel kein Ortsteil ist. Ratsherr Buth ist leider nicht mit dem gegenwärtigen Stand des Stadtentwicklungskonzeptes vertraut. Seiner Ansicht nach wurde die Prinzeninsel bisher in diesem Zusammenhang nie betrachtet. Alle Bestandteile des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes haben das Ziel, die städtebaulichen Missstände im weiteren Bahnhofsumfeld abzustellen. Der Versuch, das Projekt „Prinzenbad“ als förderungsfähig schön zu reden, ist leicht durchschaubar. In der Überschrift der Verwaltungsvorlage wird von einer Badestelle gesprochen. Erst in der Begründung mutiert sie zu einem Freibad, das, für sich betrachtet, auch noch keine Sportanlage ist.
Allein die Aussage in Spiegelstrich zwei ist entlarvend: Das Freibad soll sich zu einer modernen sommerlichen Sportstätte zum Schwimmen, Rudern und Paddeln entwickeln. Dieses Kernziel ist in keiner Weise erreichbar. Zwar können Paddler, Ruderer und Segler dort anlegen und die Einrichtungen des Strandbades nutzen; damit ist jedoch längst nicht der Charakter einer Sportstätte gegeben. Rudersport wird in Plön vom SRSV betrieben, Paddelsport vom WPF. Gesegelt wird beim PSV und beim SCVP. Die Badestelle Prinzeninsel ist für rudern, paddeln und segeln völlig ungeeignet.
Niemals werden hier Schulen oder Vereine Schwimmunterricht oder Schwimmwettbewerbe durchführen. Das Strandbad Prinzeninsel ist ein außergewöhnlich attraktives Ausflugsziel. Es ist und wird aber nie eine Sportstätte sein.
Alle anderen Kernziele bezeichnet er als zwar als ambitioniert; sie fühlen sich aber leider auch nur als ein Versuch an, sich hier eine Förderungswürdigkeit schön zu reden. Allein die beiden DIN A4 - Seiten, die als Begründung beigefügt sind und nicht einmal das Wappen der Stadt als Antragstellerin erkennen lassen: Eine davon ist mit einem Logo der Prinzeninsel versehen und weist einen preußischen Adler auf. Dies zeigt wie dünn die Begründung, nicht nur inhaltlich, sondern auch materiell, ist. Er möchte nicht näher auf die Problematik der Verknüpfung bezüglich der laufenden Vertragsverhandlungen und der zukünftigen Nutzung der Prinzeninsel eingehen. Den Ratsmitgliedern sind der Vertragsinhalt und der Stand der Verhandlungen bekannt. Dies soll an dieser Stelle deshalb nicht erörtert werden. Er betont, dass die Stadt hier mit gleich drei Projekten antritt. Er glaubt nicht, dass der Stadt Plön alle drei genehmigt werden. Er ist der festen Überzeugung, dass man sich auf den tatsächlichen Bedarf, eine glaubhafte förderungskonforme Begründung und damit letztendlich auf das Machbare, konzentrieren muss.
Aufgrund der schlüssigen Begründung hält er den Antrag auf Förderung des Neubaus einer Sporthalle durchaus für aussichtsreich. Er würde ihn auch unter dem Aspekt unterstützen, dass die Fördersumme maximal 3 Mio. € beträgt und die Restmittel von der Stadt finanziert werden müssten. Seine Befürchtung ist, dass die Begründung für den Förderantrag bei näherer Betrachtung dermaßen dünn ist, dass die Glaubwürdigkeit der Stadt Plön infrage gestellt wird. Dadurch könnte nach seiner Ansicht künftig das Verhältnis zu anderen Fördergebern mit schwerwiegenden Nachteilen zuungunsten der Stadt belasten. Deshalb appelliert er, diesem Antrag jetzt nicht zuzustimmen.
Ratsherr Möller leitet ein, dass die Entscheidung über eine Förderungswürdigkeit an anderer Stelle gefällt wird. Er widerspricht seinem Vorredner grundlegend und hält es für ausgesprochen wichtig, diesen Versuch zu wagen. Die Bewertung als „Versuch“ bezeichnet er als obligatorisch. Ebenso ist es für alle, die die Prinzeninsel als einen touristischen Hotspot bezeichnen, ein ausgesprochen wichtiger Antrag. Er stellt die Frage in den Raum, wie die Prinzeninsel zurzeit aussieht. Es war allgemein bekannt, dass sich das Niedersächsische Bauernhaus in einem heruntergekommenen Zustand befand. Es bestand lange Zeit Leerstand, da keine nachhaltige Verpachtung gelang. Wer jedoch kürzlich die Prinzeninsel besucht hat wird feststellen, dass sich dort viel entwickelt hat. Die Hohenzollern haben mit sichtbar nicht unerheblichen Mitteln das Niedersächsische Bauernhaus und die Umgebung in einen ansehnlichen Zustand versetzt. Anlässlich eines Gespräches mit Vertretern des Hauses Hohenzollern wurde dargestellt, wie die Perspektive von der einen und von der anderen Seite gesehen wird. Das Gebäude an der Badestelle befindet sich in einem maroden Zustand. Auch wenn in den zurückliegenden Jahren ein vertragsloser Zustand bestand, hat die Stadt Plön immer dafür gesorgt, dass der Kiosk von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Die Idee, die aus der Begegnung mit dem Haus Hohenzollern hervorging ist, die Prinzeninsel in einen touristisch attraktiven Zustand zu versetzen. Der eine Beitrag ist in Form der Renovierung des Niedersächsischen Bauernhauses und des Umfelds bereits geleistet. Der andere Beitrag ist der, das Gebäude an der Badestelle nicht nur für die DLRG vernünftig nutzbar zu machen, sondern dort auch einen laufenden Kioskbetrieb zu etablieren; dies funktioniere aber nur dann, wenn das Gebäude grundlegend saniert wird. Die Kosten, die sich auf über eine Mio. € belaufen, sind schon genannt worden. Die Stadt kann mithilfe des Förderantrages eine Hilfestellung leisten, indem sie das Gebäude umfassend saniert. Die Bedenken, die z. B. zwischen den Zeilen aus dem Redebeitrag Ratsherrn Buths zu entnehmen waren, stellen darauf ab, dass die Stadt zwar den Förderantrag stellt, die Fördermittel jedoch den Hohenzollern zugutekommen,
da sich das Gebäude und die Ländereien in deren Eigentum befinden. Das Ganze kann sich allerdings dann zu einer winwin – Situation entwickeln, wenn es als stringente Vorgabe gelingt, die Vertragsmodalitäten seitens der Selbstverwaltung nicht nur zu begleiten, sondern ganz intensiv mitzugestalten, weil über den Vertrag mit den Hohenzollern der sinnvolle touristische Nutzen des Gesamtgeländes für die Stadt Plön gesteuert werden kann. Dann kann den Eigentümern auferlegt werden, die Verpachtung des Kiosks in eigener Zuständigkeit zu betreiben, so dass dort ein touristischer Anziehungspunkt entsteht, ohne dass die Stadt weiterhin an Pflichten in Bezug auf den Kioskbetrieb gebunden ist. Er hofft, dass der Antrag bewilligt wird, obwohl auch er selbst nicht völlig frei von Bedenken ist. Wenn die Gunst der Stunde nicht genutzt würde, wäre die Stadt nach seinem Selbstverständnis schlecht beraten. Er bittet darum, dem Antrag zuzustimmen.
Ratsherr Dr. Erdtmann geht auf die Aussagen Ratsherrn Möllers ein. Es wurde deutlich, was an dem Standort Badestelle Prinzeninsel machbar wäre. Er schickt vorweg, dass er den von Ratsherrn Buth geäußerten Bedenken und seinem Antrag uneingeschränkt zustimmt. Derzeit ist die Vertragsgestaltung mit den Eigentümern völlig ungeklärt. Deshalb darf man sich nicht im Sinne einer Verstädterung der Prinzeninsel festlegen. Das würde jedoch mit einer Investition in Millionenhöhe geschehen. Er weist auf die Folgen hin, z. B. in Bezug auf die Verkehrsbelastung, die jetzt durch Fußgänger nur in geringem Ausmaß die Natur beeinträchtigt. Wenn die Badeanstalt in dem geschilderten Umfang ausgebaut werden würde, wobei er nicht davon ausgeht, dass die Förderung bewilligt wird, würde die Natur unbestreitbar beeinträchtigt. Die Anzahl der Besucher wird erheblich zunehmen; diese benötigten verkehrsgerechte Zuwegungen. Damit wäre der Beginn der Zerstörung einer einmaligen Natur, wie sie heute noch vorhanden ist, eingeleitet. Er bezieht sich auf Ratsherrn Buth, solange über die künftige Nutzung keine politische Klarheit besteht. Ratsherr Dr. Erdtmann spricht die Bedeutung des Schlosses für Plön an. Plön ist nur durch das Schloss bekannt. Die Stadt hätte die Chance, ein einmaliges Naturgebiet zu erhalten und damit vor allen Dingen touristisch an Wert zu gewinnen. Er bekräftigt abschließend seine Unterstützung des Antrags Ratsherrn Buths.
Ratsherr Buth trägt vor, dass die Kosten des Projekts bei insgesamt über 1 Mio. € liegen. Die Förderquote liegt bei maximal 90 %, was bereits sehr hoch ist. Dennoch ist ein Stadtanteil in Höhe von rund 100.000 € aufzubringen. Welche Kosten durch die laufenden Vertragsverhandlungen noch auf die Stadt zukommen werden, vermag er momentan nicht abzusehen. Das wird morgen in vertraulicher Runde zwischen den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung abgesprochen. Ein politisches Mandat hat diese Runde allerdings nicht. Es wird quasi eine vertragliche Bindung von rund 100.000 € eingegangen, die nach Hauptsatzung und Geschäftsordnung vom Hauptausschuss zu beraten und zu beschließen ist. Das hat bisher nicht stattgefunden. Schon allein aus Verfahrensfragen sieht er es als sträflich an, hier und heute über diesen Antrag abzustimmen. Er beantragt, dass die Ratsversammlung beschließen möge, die Beratung über diesen Antrag bis auf weiteres zurückzustellen. Die Begründung dafür ist, dass erst der Vertrag verhandelt werden muss, bevor der Antrag gestellt werden kann. Die Einreichungsfrist für den Antrag läuft am 30. Oktober 2020 ab. Bis dahin besteht noch Zeit für Vertragsverhandlungen, obwohl diese sperrig verlaufen. Beschlüsse können lt. Förderrichtlinien bis zum 14. November 2020 nachgereicht werden. Er sieht dies als Chance an, dass die Stadt als glaubwürdig wahrgenommen wird. Er stellt deshalb den Antrag, TOP 16 b) jetzt zurückzustellen und später erneut zu beraten.
Bürgermeister Winter geht auf den Antrag Ratsherrn Buths, die Angelegenheit zunächst im Hauptausschuss zu beraten, ein. Dies ist deshalb nicht geschehen, weil die Mittel kurzfristig zur Verfügung gestellt wurden und die Stadt die Förderunterlagen ebenso kurzfristig zusammenstellen musste. Er greift sodann auf TOP 16 c) vor, zu dem er sich im Austausch mit Ratsherrn Jagusch befand. Er hatte diesem versehentlich eine unrichtige Auskunft hinsichtlich des Fördertopfes und ob der Hauptausschuss dafür zuständig ist oder nicht, erteilt. Nach einer erneuten Prüfung der Rahmenbedingungen gibt er diese an die Zuhörerschaft weiter: Die Stadt Plön beantragt in einem ersten Schritt die Fördermittel und wenn diese bewilligt werden sollten, leitet sie das gesamte Projekt, d. h. angefangen von den Architektenleistungen bis hin zur Realisierung. Entsprechende eigene personelle Ressourcen sind einzubringen. Eine Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (PTJ) ergab, dass alles, was kommerziell genutzt wird, nicht förderfähig ist. Der Kiosk würde aus der Fördersumme herausgerechnet werden. Der städtische Eigenanteil würde steigen; da noch keine Kostenaufteilung für die einzelnen Komponenten vorliegt, kann dies noch nicht beziffert werden. Eine Kostenberechnung nach DIN 276 wurde ebenfalls noch nicht vorgenommen. Die Stadt Plön als Antragstellerin müsste diese beauftragen. Dieses solle in die Entscheidungsfindung der Vollständigkeit halber einbezogen werden, so der Bürgermeister.
Ratsherr Melzer hinterfragt, weshalb heute Abend noch eine Diskussion stattfindet, wo der Antrag bereits im StEP eingehend thematisiert worden ist mit dem Ergebnis, dass man fraktionsübergreifend übereingekommen war, diesen Antrag zu stellen. Ratsherr Buth war zu dieser Ausschusssitzung nicht anwesend. Für ihn besteht nunmehr die Gelegenheit, die touristisch hochwertige Badeanstalt in einen angemessenen Zustand zu versetzen. Die nicht unerheblichen Instandhaltungsaufwendungen waren Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatungen. Für die Heizungsanlage oder für die Schimmelbeseitigung waren zum Teil fünfstellige Beträge einzuplanen. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass diese Kosten nach einer Komplettsanierung für viele Jahre entfallen werden. Zunächst handelt es sich nur um einen Entwurf. Die Stadt Plön ist jedoch maßgebend in Bezug auf die letztliche Ausführung. Heute wird ausschließlich über einen Förderantrag abgestimmt, nicht über bauliche und bauleitplanerische oder naturschutzrechtliche Belange. Die Ausmaße des Gebäudes werden sich nicht verändern; wegen des DLRG – Wachturms ist eine Zunahme in der Höhe zu erwarten. Im Verlauf der Gespräche mit den Eigentümern könnten sich Ansätze für eine Beteiligung an der Finanzierung ergeben. Er bittet um Zustimmung zu dem Antrag.
Ratsherr Buth empfindet es als überraschend, dass heute nach und nach Informationen zu Kostensteigerungen gegeben werden. Aus der Verwaltungsvorlage war nicht zu entnehmen, dass einzelne Anteile nicht förderfähig sind. Ist dies jedoch der Fall, steigt die Kostenbeteiligung des städtischen Haushalts. Umso mehr wäre es eigentlich erforderlich, das Vorhaben noch einmal zu schieben und im zuständigen Ausschuss zu beraten. Er weist erneut auf die verfügbare Zeitspanne hin. Es ist allgemein bekannt, dass dieser Förderantrag mit den Vertragsverhandlungen verbunden ist. Wenn heute entschieden würde, würde nicht nur über das Stellen eines Förderantrags entschieden. Aus der Vorlage ist zu entnehmen, dass auch die Entscheidung über eine Umsetzung getroffen werden würde. Ratsherr Buth befürchtet eine Präjudizierung der Vertragsverhandlungen, wovon er eindringlich abrät, nicht zuletzt deshalb, damit die Stadt ihre Glaubwürdigkeit behält.
Ratsfrau Meyer macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Programm um einen Bestandteil des Städtebauförderungsprogramms handelt und somit grundsätzlich ein integriertes Entwicklungskonzept voraussetzt. Dies ist in Plön nicht vorhanden. Es existiert lediglich ein Untersuchungsgebiet in Form des erweiterten Bahnhofsumfelds. Es könnte nur ein Weg über eine Ausnahmeregelung zu beschreiten versucht werden.
Aus den Richtlinien lässt sich entnehmen, dass eine Antragstellung auch zu einer Durchführung der Maßnahme in der beantragten Form verpflichtet. Des Weiteren gibt es eine Kofinanzierung des Landes. Danach muss der Antrag bis zum 15. Oktober gestellt werden. Der Termin im November bezieht sich darauf, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch ein verbindlicher Haushaltsbeschluss nachgereicht werden kann, wobei sich in diesem Kontext die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsichtsbehörde stellt.
Ratsherr Jagusch schließt an, dass er seinen Vorrednern insoweit beipflichtet, dass die Prinzeninsel eine Naturperle inmitten der Stadt darstellt, die jedoch über viele Jahre in einem Dornröschenschlaf lag. Eine Entwicklung fand lange Zeit nicht statt, was natürlich auch auf die Badestelle zutrifft. Momentan ist eine positive Veränderung zu erkennen. Es werden Investitionen seitens der Eigentümer getätigt. Dem sollte sich die Stadt Plön anschließen, da es für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste von großem Interesse ist, dort eine attraktive Badestelle vorzufinden. Dies steht im Einklang mit der im StEP geführten Debatte um eine touristische Ausprägung Plöns. Jetzt ist die Gelegenheit da, dort einen touristischen Schwerpunkt langfristig aufzuwerten. Die Bedenken sollten deshalb nicht im Vordergrund stehen. Letztlich ist die Stadt ein gleichberechtigter Verhandlungspartner. Der Vertrag muss auch von ihr unterzeichnet werden, da kann niemand etwas diktieren. Heute ist die Gelegenheit da, und sie sollte genutzt werden. Es ist ungewiss, ob sich diese Chance im nächsten Jahr wiederholen wird. Im StEP ist die Antragstellung einstimmig beschlossen worden. Der von Ratsherrn Buth gewünschte Aufschub um einen Monat würde nicht weiterhelfen, weil ein Beschluss der Ratsversammlung notwendig ist, die aber bis Oktober / November nicht mehr zusammentreten wird. Insofern wäre heute der richtige Zeitpunkt, einen Beschluss zu fassen.
Ratsherr Möller wiederholt die Aussage, die er bereits im StEP getroffen hatte: Er sieht durchaus eine Vernetzung zwischen dem Antrag auf Förderung und den Vertragsverhandlungen, dass die Stadt nicht schon im vorausseilenden Gehorsam schon etwas beibringt, das dazu führen kann, die Karten aus der Hand zu geben, was die Gestaltung der Vertragsmodalitäten anbelangt. Bürgermeister Winter habe daraufhin angemerkt, dass eine Zustimmung zur Antragstellung nicht automatisch dazu führen würde, dass die Mittel dann auch in Anspruch genommen werden müssen. Die Stadt hätte jederzeit die Entscheidungsfreiheit gehabt, das Vorhaben umzusetzen oder eben nicht. Das war für Ratsherrn Möller ausschlaggebend dafür, dem Antrag sein Votum zu geben; in Bezug auf die Verhandlungen wäre dies gewissermaßen ein Faustpfand gewesen. Die Ausführungen Ratsfrau Meyers lassen nach ihrer Interpretation nunmehr erwarten, dass eine Bewilligung der Fördergelder die Verpflichtung nach sich zieht, die Maßnahme antragsgemäß umzusetzen. Das war nicht die Entscheidungsgrundlage im StEP. Er hat das Verfahren für sich so verstanden, dass zunächst in der ersten Phase eine Teilnahme an einem Auswahl- und Prüfungsverfahren erfolgt und in einem weiteren Schritt über die tatsächliche Mittelvergabe entschieden wird. Dies ließ ein gewisses Maß an Unklarheit bei ihm aufkommen.
Für Ratsherrn Buth stehen seine relativ häufigen Wortmeldungen in direktem Zusammenhang zu den neuen Aspekten, die heute Abend in die Beratung eingebracht werden und die berücksichtigt werden sollten. Er hält es für richtig, die Debatte heute zu führen um letztendlich zu wissen, worüber entschieden werden soll. Es sind während der Sitzung mehrere Informationen geflossen, die zum Zeitpunkt der Beratung im StEP überhaupt nicht bekannt waren. Der StEP hat zwar beschlossen, beschließt aber, wie der Hauptausschuss, bis auf geregelte Ausnahmen, nicht letztgültig. Dieses bleibt jedem einzelnen Mitglied der Ratsversammlung selbst vorbehalten. Er begrüßt ebenfalls die Aktivitäten um und am Niedersächsischen Bauernhaus, aber in einem Rahmen, der mit den Behörden abgestimmt und förderrichtlinienkonform ist. Er sieht es als Fehler an, einen Förderantrag zu stellen, der eben absolut nicht konform ist. Er befürchtet, dass sich die Stadt damit lächerlich macht. Er bekräftigt, dass ihm nicht an einer Verzögerung gelegen sei und dass noch einen Monat Zeit sei. Den Einwand, dass binnen dieser Frist keine Ratsversammlung terminiert ist, weist er damit zurück, dass jederzeit eine Sitzung anberaumt werden könnte. Er hält nach wie vor an seinem Antrag fest, die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt bis kurz vor Ablauf der Antragsfrist zu verschieben.
Bürgermeister Winter legt klar, dass der Antrag damit verknüpft ist, dass die Stadt mit dem Haus Hohenzollern als Eigentümer der Grundstücke einen mindestens fünfundzwanzig Jahre geltenden Vertrag schließt. Zu dem von den Hohenzollern vorgelegten Vertragsentwurf lässt sich so viel sagen, dass die Präambel eine Junktimklausel beinhaltet, dass der Vertrag nur dann geschlossen wird, wenn die Fördermittel bewilligt werden. Wenn zwischen den Vertragsparteien keine Einigung erzielt werden kann, gibt es auch keine Fördermittel. Es ist damit die Möglichkeit gegeben, über den Vertrag auf die Fördermittel zu reagieren. Diese Erläuterung habe er in ähnlicher Form auch im StEP gegeben. Für die von Ratsfrau Meyer angesprochene Komplementärfinanzierung durch das Land, die insgesamt mit 25 Mio. € dotiert ist, erfüllt die Stadt Plön jedoch die Voraussetzungen nicht. Er zitiert aus den Richtlinien: „Die innerhalb eines Fördergebietes der Städtebauförderung, Ableitung aus einem integrierten, bestehenden städtebaulichen Entwicklungsplanung…“ Darüber verfügt die Stadt Plön nicht. „Außerhalb eines Fördergebietes der Städtebauförderung Begründung des besonderen Bedarfs in Bezug auf die Ziele des Investitionspaktes und Darlegung der städtebaulichen Gesamtstrategie und einer vergleichbaren integrierten Planung…“ Auch hier muss die Stadt Plön passen. „Beitrag zu den Zielen des Investitionspaketes Sportstätten.“ Es erscheint ihm fraglich, ob das Freibad die Bedingungen erfüllt. „Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Barrierefreiheit.“ Dies könnte die Stadt für sich in Anspruch nehmen. Eine Kofinanzierung über das Land ist damit weitgehend ausgeschlossen.
Für Ratsherrn Dr. Erdtmann hat die bisherige Diskussion gezeigt, dass die Rechtslage für die zukünftige Gestaltung völlig offen ist. Aufgrund der unbeantworteten Fragen sei heute keine Entscheidung zu einem bestimmten Vorgehen möglich. Ebenso ist es offen, ob der geplante Umbau der Badeanstalt realisiert werden kann. Es würde eine veränderte Situation, auch in Bezug auf den Naturschutz, auf der Prinzeninsel schaffen. Zu den Vertragsverhandlungen weist er darauf hin, dass der erste Entwurf aus dem Hause Hohenzollern unter anderem – er hat dazu einen Vermerk an alle Mitglieder der Ratsversammlung und die Verwaltung gesandt – einen Verkaufsvorbehalt zugunsten der Eigentümer für die gesamte Prinzeninsel beinhaltet. Mit einem Verkauf oder der Übertragung des Eigentums auf einen Investor, der etwas ganz anderes plant als öffentlichen Zwecken zu dienen, nämlich einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen, wäre nach einer Zweijahresfrist ein Kündigungsrecht verbunden. Damit kann die fünfundzwanzigjährige Laufzeit des Vertrages nach zwei Jahren ausgehebelt werden. Ihm ist nicht bekannt, ob in der aktuellen Fassung des Vertragsentwurfs diese Klausel entfallen ist. Dieses ist für ihn zwingend. Die Stadt könne keinen Vertrag abschließen, der statt fünfundzwanzig Jahre unter Umständen nur zwei Jahre gelten würde. Er regt an, den seitens der Hohenzollern behaupteten Verlust von 100.000 € pro Jahr, einmal anzusprechen. Vielleicht könnte die Insel durch die öffentliche Hand erworben werden. Ein privater Eigentümer würde mit seinem Eigentum wohl kaum über Jahre Verluste in sechsstelliger Höhe in Kauf nehmen. Dies müsse jedem einleuchten. Wenn dieser kaufmännisch handelte, würde er eine Veräußerung anstreben.
Auf Antrag von Ratsherrn Roth lässt Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee über eine Sitzungsunterbrechung abstimmen:
Beschluss:
Die Sitzung wird für 10 Minuten (ab 21:08 Uhr) unterbrochen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee eröffnet die Sitzung erneut um 21:20 Uhr.
Bürgermeister Winter stellt auf Wunsch der SPD – Fraktion hinsichtlich des Abrufs der Fördermittel klar, dass sich die Stadt in einer Phase befindet, in der die Fördergelder auf der Grundlage einer so genannten Projektskizze beantragt werden. Die Entscheidungen über den Antrag werden von PTJ erst im zweiten oder dritten Quartal 2021 getroffen. Es wäre somit noch genügend Zeit, die Rahmenbedingungen zu erfüllen. Eine weitere Bedingung ist das Vorhandensein eines Vertrags; es wird in eine fremde Fläche investiert; besteht kein Vertrag, können auch die Fördermittel nicht verbaut werden. Weiterhin bedarf es eines Haushaltsbeschlusses. Dieser wird heute nicht gefasst. Danach ist die Genehmigung des Gesamtbedarfes der Kredite durch die Kommunalaufsicht erforderlich. Hierzu ist der Mehrwert der Investitionsdarlehen zu begründen. Diese Parameter sind von der Selbstverwaltung zum Teil gar nicht beeinflussbar. Wenn die Kommunalaufsichtsbehörde keine Genehmigung des Kreditbetrages ausspricht, kann auch die Projektträgeragentur nicht auf eine Durchführung der Maßnahme bestehen. Die in die Förderrichtlinien eingearbeiteten Bedingungen sind als Schwelle zu verstehen, damit nicht rein prophylaktisch völlig unausgegorenen Konzepte die Arbeit der PTJ blockieren. Sollte heute ein Beschluss über die Beantragung der Fördermittel gefasst werden so bedeutet dies nicht, dass bereits im nächsten oder übernächsten Jahr gebaut wird. Infolge der nachgeschalteten Rahmenbedingungen befindet es der Bürgermeister als unschädlich, wenn heute über die Antragstellung positiv entschieden wird.
Ratsherr Buth wird heute nicht zustimmen. Es sind nach und nach immer weitere Informationen zugeflossen. Der Bürgermeister glaubt, dass die Antragstellung unschädlich ist. Glauben ist jedoch nicht wissen. Er hingegen glaubt, dass die Stadt gut beraten wäre, den gesamten Komplex noch einmal sauber aufzuarbeiten. Obwohl erhebliche finanzielle Belastungen mit der Antragstellung verbunden sind, ist eine Beratung im Hauptausschuss bisher nicht erfolgt. Diese muss nachgeholt werden, um dann in der Ratsversammlung zu einer Beschlussfindung zu kommen, bevor der Antrag fristgerecht eingereicht wird. Vielleicht gelingt es bis dahin auch, einen Vertrag über die Nutzung der Prinzeninsel zu schließen, so dass in diesem Bezug eine Sicherheit besteht. Die Stadt stellt einen Blankocheck aus, über 100.000 €, wahrscheinlich mehr, und über Folgekosten, die nicht kalkulierbar sind. In der Vergangenheit wurde, z. B. im Zusammenhang mit dem Naturerlebniszentrum, auf Folgekosten abgehoben. Er spricht sich dafür aus, auf der Prinzeninsel etwas zu entwickeln, dies jedoch nicht aus einem Aktionismus heraus. Es muss nach seinem Erachten dem Ausstellen eines Freifahrscheins ein Riegel vorgeschoben werden. Er hält seinen Antrag aufrecht.
Ratsherr Koll knüpft an die Worte des Bürgermeisters an und möchte diese besonders unterstreichen. In den Richtlinien des vorliegenden Förderprogramms ist davon die Rede, dass das Projekt in zwei Phasen gegliedert ist. Er zitiert daraus: „Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichen der Projektskizzen in der ersten Phase, beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die zweite Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung. Weitere Ausführungen zu Phase eins: In der ersten Phase ist die Projektskizze mit Beschluss des Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf gebilligt wird, bis zum 30. Oktober 2020 einzureichen. Dann wird das Ganze im ersten Quartal 2021 vom Haushaltsausschuss des Bundestages entschieden. In den Quartalen zwei bis vier 2021 findet die Phase zwei statt. Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl vor Beginn der zweiten Phase durch den Projektträger Jülich aufgefordert, einen entsprechenden Förderungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Aus seiner Sicht sind dies neue Erkenntnisse, die zu berücksichtigen sind.
Ratsherr Buth formuliert seinen Antrag, über den die Ratsversammlung abzustimmen hat:
„Ich beantrage, über TOP 16 b) - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ / Projektaufruf 2020; hier: Beschluss über die Billigung der Teilnahme an dem Projektaufruf 2020 mit dem Projekt „Sanierung des Gebäudes an der Badestelle Prinzeninsel mit integrierter Wachstation der DLRG, Dachterrasse / Kiosk / Strandbar, sanitären Einrichtungen und Mehrzweckraum – heute nicht zu beschließen und ihn zur Beratung an den Hauptausschuss zu überweisen und anschließend rechtzeitig in die Ratsversammlung zu geben, so dass dann bis zum Fristablauf 31. Oktober 2020 ein Beschluss der Ratsversammlung gefasst werden kann. Hierzu ist eine zusätzliche Sitzung der Ratsversammlung einzuberufen.“
Die Bürgervorsteherin bittet das Gremium zur Abstimmung über den Antrag:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 16 Enthaltungen: 3
Das nächste Votum betrifft TOP 16 b):
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ / Projektaufruf 2020; die Teilnahme an dem Projektaufruf 2020 mit dem Projekt „Sanierung des Gebäudes an der Badestelle Prinzeninsel mit integrierter Wachstation der DLRG, Dachterrasse / Kiosk / Strandbar, sanitären Einrichtungen und Mehrzweckraum“ unter der Voraussetzung der 90 %igen Förderung der Maßnahme deren Durchführung. Die notwendigen Mittel sind im Nachtragshaushalt 2020 zu berücksichtigen. Für die Laufzeit der Maßnahme sollen die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, insbesondere für den städtischen Eigenanteil, ebenfalls in der Haushaltsplanung Berücksichtigung finden. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Anforderungen des Projektträgers Jülich an die Anträge / Projekte zu erfüllen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 3
16 c) Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“ / Projektaufruf 2020; hier: Neubau einer Turnhalle
16 d) „Erneuerung / Sanierung des Kleinspielfeldes und der Laufbahn am
Schiffstahlstadion“
Bürgermeister Winter unterrichtet die Anwesenden über die Sachlage zum Thema „Turnhalle Gemeinschaftsschule“. Seit geraumer Zeit ist die Halle aufgrund der instabil gewordenen Dachkonstruktion gesperrt. In der Schulverbandsversammlung kam man nach Bekanntgabe des Förderprogramms überein, dass die Stadt Plön die Halle abreißen lässt und gleichzeitig Fördermittel für einen Hallenersatzbau beantragt. Der Unterschied zu einem Hallenneubau ist dabei, dass für einen Hallenneubau keine Zuwendung gewährt wird, für einen Ersatzbau hingegen schon. Es wurde zwar nicht unmittelbar beschlossen, aber sozusagen auf den Weg mitgegeben, dass sich die anderen Kommunen des Schulverbands zu einer Prüfung durch die Stadt bereit erklärt haben. Sollte die Förderung nicht realisiert werden können, würde der Schulverband Plön Stadt und Land den Abbruch finanzieren. Zwischenzeitlich konnte recherchiert werden, dass der Schulverband die Halle abreißen lassen kann. Die Stadt tritt als Antragstellerin auf. Das hängt damit zusammen, dass das Bundesrecht keine Zweckverbände kennt. Mittlerweile ist der Abriss vom Schulverband beauftragt worden.
Der Stadt Plön obliegt somit die Verpflichtung für einen Ersatzbau. Das Vorhaben wurde bereits mit einer groben Kostenberechnung in den Ausschüssen vorgestellt. Es liegen Planentwürfe vor, die mit den Vereinen und Verbänden, die das Objekt später nutzen werden, besprochen wurden. Nach den Herbstferien werden sich Gespräche mit den Umlandgemeinden anschließen; diese hatten signalisiert, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Die Gesamtmaßnahme hat ein Volumen in Höhe von rund 4,3 Mio. €. Der projektierte Hallentyp, eine Zweifeld – Sporthalle mit Nebenräumen für die DLRG und den Musikzug Plön sowie für den TSV Plön, wird auch über eine Tribüne verfügen. Als Standort wurde das jetzige Grundstück des TSV – Sportheims ausgewählt. Deshalb wurde der TSV auch in die Planungen einbezogen. Das Sportheim – Gebäude steht im Eigentum des Vereins, das Grundstück gehört der Stadt Plön. Es ist zu erwarten, dass von den Umlandkommunen noch Änderungswünsche geäußert werden. Auf Bitten von Ratsherrn Jagusch sind erste Zahlen für eine Folgekostenberechnung ermittelt wurde. Zum Vergleich dient die Breitenauhalle, ebenfalls eine Zweifeld – Sporthalle, allerdings ohne Tribüne und etwas kleiner. Im Jahr 2019 beliefen sich die Bewirtschaftungskosten auf rund 24.000 €. Die Schiffsthal – Halle mit drei Feldern verursachte dementsprechend im selben Zeitraum einen Aufwand in Höhe von 69.839 €. Für das geplante Objekt werden die Kosten etwa dazwischen liegen, aufgrund von energetischen Maßnahmen wahrscheinlich jedoch geringer ausfallen. Der Bürgermeister schätzt die jährlichen Aufwendungen auf 25.000 € bis 30.000 €. Im Prinzip gleicht das Verfahren hinsichtlich der Förderung dem soeben für die Prinzeninsel beschlossenen.
In Bezug auf die Erneuerung / Sanierung von Kleinspielfeld und Laufbahn waren die Unterlagen bereits zusammengestellt, da schon einmal ein Zuwendungsantrag beim Land gestellt worden war, die Stadt aber nicht zum Zuge kam.
Ob die Stadt Plön mit allen drei Projekten an dem Förderprogramm partizipieren kann, bleibt dahingestellt. Nur ein Versuch wird darüber Klarheit erbringen.
Ratsherr Jagusch mutmaßt, dass mit diesem TOP das größte Bauprojekt der letzten zehn Jahre auf der Tagesordnung steht. Er sieht einen großen Unterschied zu dem zuvor beratenen Projekt, da zwar eine 90%ige Förderung möglich ist; diese ist jedoch auf 3 Mio. € gedeckelt. Gesetzt den Fall, die Stadt Plön erhielte die Maximalförderung, verbliebe bei den genannten Gesamtkosten noch immer eine Lücke von rund 1,3 Mio. €. Er rechnet überdies, wie bei Bauvorhaben eher die Regel, mit einer weiteren Verteuerung, so dass er von einem Eigenanteil in Höhe von 2 Mio. € bis 3 Mio. € ausgeht, den die Stadt selbst zu schultern hat. Ein weiterer Aspekt ist bis heute nicht in den Ausschüssen beraten worden: Der Begründung der Maßnahme werden lediglich zwei Absätze gewidmet. In Relation zum Finanzvolumen erscheint ihm dies nicht sachgerecht. Die Anträge erscheinen ihm überhastet gestellt, um noch Fördermittel beantragen zu können. Es gäbe in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe von Themen, die noch der Erörterung und Klärung bedürfen. Ratsherr Jagusch vermisst eine Analyse im Hinblick auf den Bedarf für eine Zweifeld – Sporthalle mit einer Tribüne. Er bezweifelt nicht grundsätzlich, dass ein Ersatz für die marode Gemeinschaftsschulhalle mit nur einem Spielfeld notwendig ist; dass dies jedoch eine Zweifeld – Halle sein muss, erschließt sich ihm ebenso wenig wie die Berücksichtigung einer Tribüne, die bislang auch nicht vorhanden war. Hier fehlt es ihm an der Begründung. Der erste Schritt, wenn man sich mit der Errichtung einer Sporthalle beschäftigt, wäre für ihn eine Bedarfsermittlung, z. B. ob dort Handball - Punktspiele stattfinden sollen, die vielleicht eine Tribüne rechtfertigen könnten. Dies erscheint ihm nicht fundiert belegt. Er sieht weiterhin einen Unterschied in der Nutzung zu der bisherigen, die hauptsächlich dem Schulsport diente und der geplanten Halle. Seitens der Schulen wird die vorhandene Dreifeld – Sporthalle am Schiffsthal als ausreichend erachtet; die Umlandgemeinden werden sich aus seiner Sicht deshalb an den Kosten nicht beteiligen. Es läge somit bei der Stadt, vielleicht einen neuen Zweckverband „Sporthallenbetrieb“ ins Leben zu rufen, damit sich andere Gemeinden an der Investition für die Sporthalle und an deren Betriebskosten zu beteiligen. Von diesen hat keine etwas dagegen, dass die Stadt Plön eine neue Sporthalle bauen möchte. Was eine Beteiligung, in welcher Form auch immer, anbelangt, stünde man jedoch erst am Anfang. Diesbezügliche Verhandlungen wurden seinem Wissen nach noch nicht aufgenommen. Auch ist ihm noch nichts über eine Kostenbeteiligung der Sportvereine bekannt. Aus seiner Perspektive bestehen zu einer stichhaltigen Begründung viel mehr Fragezeichen als bekannte Fakten, die dafür benötigt würden. Er spricht sich dagegen aus, mit einem derartigen Förderantrag ohne Vorberatung in den Fachausschüssen an den Bund heranzutreten.
Ratsherr Jagusch beantragt für die CDU – Fraktion, die Tagesordnungspunkte 16 c) und 16 d) zur Beratung in die Ausschüsse zurück zu verweisen. Fördermittel für Sportstätten gäbe es fortlaufend. Er rät dazu, die Maßnahme fundiert vorzubereiten und durchzuplanen, um dann im nächsten oder übernächsten Jahr, wenn man zu dem Schluss kommt, dass diese Sporthalle gebraucht wird, ein entsprechendes Verfahren auf den Weg zu bringen.
Ratsherr Buth zeigt sich erstaunt über die Argumentation seines Vorredners. Diese gleicht seiner eigenen, nur zu dem TOP „Prinzenbad“. Er persönlich steht hinter dem Förderantrag für eine neue Sporthalle. In Plön gibt es eine Vielzahl von Vereinen die darauf angewiesen sind, Sporthallen nutzen zu können. Im Rahmen der Freizeitgestaltung, im Rahmen des Vereinssports und im Rahmen des Schulsports. Zwar stimmt die Aussage aus dem Schulverband, dass die Schiffsthalhalle für den Sportunterricht ausreicht; diese wurde deshalb getroffen, weil die Umlandgemeinden sich nicht an Kosten für einen Ersatzbau beteiligen wollen. Trotzdem beträgt die Förderquote 90 %. Der Eigenanteil geht natürlich darüber hinaus. Er erinnert an den vorhin gefassten Beschluss über die Maßnahme „Prinzenbad“. Hier ist die Situation sehr ähnlich, mit der Ausnahme, dass der auf das kommerzielle Café entfallende Anteil aus der Förderung herausfällt. Letztlich wird die Quote deshalb bei deutlich unter 90 % liegen, weil der Kiosk einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes darstellt. Dies wurde jedoch nicht als störend empfunden. Eine Sporthalle käme allen Plöner:innen ebenso wie der Bevölkerung des Umlands zugute. Die noch offene Restsumme wäre mit weiteren Fördergebern verhandelbar, zu denen auch die Nachbargemeinden zählen. Diese Verhandlungen werden sich, nach seiner Meinung, unkomplizierter gestalten als die mit den Hohenzollern. Da bereits der letzte Beschluss mehrheitlich gefasst wurde bittet er darum, auch diesmal für den Antrag auf Förderung der Sporthalle zu votieren, da diese dringender benötigt werde, als ein Imbiss auf der Prinzeninsel.
Bürgermeister Winter schließt sich den Ausführungen Ratsherrn Buths zum Redebeitrag Ratsherrn Jaguschs an. Für ihn unterscheiden sich beide Projekte nur im Finanzierungsvolumen und in der Höhe der städtischen Anteile, jedoch nicht in der Sache. Für das Prinzenbad genügte gemäß der Förderrichtlinie eine Projektskizze; vorliegend ist ein von einem Architekten ausgearbeiteter Hallenplan vorhanden. Ratsherr Jagusch hatte als Voraussetzung für eine Finanzierung der Halle die Gründung eines Zweckverbands in die Debatte eingebracht. Die Eigenmittel für das Prinzenbad stellen anscheinend kein Problem dar und werden hingenommen. Der Antrag wurde genauso überhastet gestellt, wie der für das Prinzenbad. Aufgrund der einzuhaltenden Fristen konnte in der verfügbaren Zeit nicht jedes Detail geprüft werden. Dies gilt für beide Anträge gleichermaßen, ebenso wie für das Verfahren. Wenn die Stadt Plön den Zuschlag erhält, läuft die von Ratsherrn Koll zitierte zweite Projektphase an. Erst dann wird entschieden, ob die Maßnahme überhaupt in den Genuss einer Zuweisung aus dem Bundeshaushalt kommt. Der Austausch mit dem TSV Plön hat z. B. ergeben, dass zurzeit neun Mannschaften verschiedener Sparten nicht mehr in Plön trainieren, sondern in Malente, Eutin und Preetz, weil in Plön keine Hallenzeiten verfügbar sind. Er vertritt die Meinung, dass die Stadt nicht nur dem Schulsport gegenüber verpflichtet ist, sondern auch dem Breitensport. Von daher erkennt der Bürgermeister einen konkreten Bedarf für einen Ersatzbau. Er wirbt für die Antragstellung und dafür, die Entwicklung zu beobachten. Bis dahin kann man sich Überlegungen zu einer Finanzierung der durchaus hohen Summe widmen. Er bittet darum, auch diesem Antrag die Zustimmung zu geben, da es, vom Prinzip her, keinen Unterschied zum Prinzenbad gibt. Er teilt die Auffassung Ratsherrn Buths, dass die Sporthalle mindestens genauso wichtig ist wie dieses, wenn nicht sogar wichtiger.
Ratsherr Buth vermag die Ausführungen des Bürgermeisters mitzutragen. Er vermisst, in Bezug auf die Vereinsräumlichkeiten, dass hier „Plön bewegt“ nicht genannt worden ist. Auch dieser Verein wäre sicher miteinzubeziehen.
Bürgermeister Winter stellt klar, dass der TSV einbezogen wurde, da das Sportheim in dessen Eigentum steht. Deshalb war eine Regelung zu finden. Gleiches gilt für die DLRG, die dort eingemietet ist. Der Musikzug Plön verlor durch die Sperrung der Gemeinschaftsschulhalle sein Domizil und wurde deshalb berücksichtigt. „Plön bewegt“ war an den mit den Vereinen geführten Gesprächen ebenfalls beteiligt. Alle hatten sich dafür ausgesprochen, dass für die einzelnen Vereine jeweils nur verhältnismäßig kleine Räume vorgesehen werden sollten sowie ein größerer, in dem z. B. Jahreshauptversammlungen abgehalten werden können. Dieser Raum kann von diesen und weiteren Sportvereinen mitgenutzt werden. Das besondere Verhältnis zu den erstgenannten Vereinen beruht jedoch auf deren Bezug zum Sportheim und zur alten Sporthalle.
Ratsherr Jagusch stellt die Vergleichbarkeit der Maßnahmen „Prinzenbad“ und „Sporthalle“ infrage. Bei angenommenen Gesamtkosten in Höhe von 5 Mio. € bis 6 Mio. € für die Halle und einer Deckelung der Maximalbezuschussung auf 3 Mio. € beträgt die Förderquote nicht mehr 90 %, sondern läge beträchtlich darunter, bei vielleicht 60 % oder 50 %. Somit besteht ein ganz wesentlicher Unterschied zu einer 90 %igen Förderung, die in der Praxis für die Sporthalle selbst angesichts der geschätzten Mindestkosten in Höhe von 4,3 Mio. € gar nicht erreicht werden kann. Ihm ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass nach wie vor ein Förderanteil von 90 % behauptet wird. Weiterhin ist das Vorhaben „Prinzenbad“ mit allen 11 Stimmen im StEP beschlossen worden, während die „Sporthalle“ bisher in keinem Fachausschuss beraten wurde. Er habe dies vor fünf Tagen das erste Mal in einer Vorlage gelesen. Für ihn fehlt ein geschäftsordnungsgemäßer Beratungsverlauf. Er besteht auf einer Bedarfsanalyse. Dass sich diese nicht binnen Wochenfrist erstellen lässt, ist ihm verständlich. Deshalb wünscht er sich eine qualifizierte Vorbereitung, für die allerdings mehr Zeit benötigt wird. Ein Vorgehen, wie es jetzt praktiziert wird, bezeichnet er als unseriös. Er bezieht sich auf die Rundmail der Verwaltung, dass für die Antragstellung ein Ratsbeschluss benötigt wird. Er wünscht Begründungen dafür, weshalb eine Einfeld – Halle durch eine Zweifeld – Halle ersetzt werden soll und weshalb nunmehr eine Tribüne benötigt wird, die vorher auch nicht vorhanden war. Auch kennt er die Information, dass neun Mannschaften außerhalb Plöns trainieren, erst seit heute. Dieses und mehr, wie z. B. die Anzahl der betroffenen Personen, sollte aufbereitet und in den Ausschüssen vorberaten und sodann mit einer Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung weiter geleitet werden. In Anbetracht der haushaltsbelastenden Investition in Millionenhöhe ist dieses gerechtfertigt. Er beantragt, die Beschlussfassung zurück zu stellen und den Tagesordnungspunkt zur Beratung an die Fachausschüsse zu überweisen.
Auf die Ausführungen Ratsherrn Jaguschs eingehend, knüpft Ratsherr Buth an den Inhalt seines vorherigen Beitrags an. In beiden Fällen wird die Förderquote keine 90% betragen. Die einstimmige Beschlussfassung im StEP ändert nichts daran, dass der Hauptausschuss hierzu bisher kein Votum abgeben konnte. Trotz der Tatsache, dass in den Ausschüssen keine Beratungen über die Turnhalle stattfanden, hält er diese für so wichtig, dass er heute diesen Schritt mitgehen würde. Es wurde heute gesagt, dass es noch Bremsmechanismen gibt und dass weitere Entscheidungen vorgeschaltet sind sowie die Möglichkeit besteht, die Anträge zurückzuziehen. Insoweit sieht er das Risiko, dass man bei der vorherigen Entscheidung nicht gesehen hat, hier auch nicht. Deshalb sollte dieses für die Stadt Plön sehr bedeutsame Projekt heute auf den Weg gebracht werden.
Ratsfrau Meyer bekundet, dass, wenn die Deckelung von 3 Mio. € 90 % der förderfähigen Kosten entspräche, sie mit einer Zustimmung kein Problem hätte. Sie stellt die Frage in den Raum, woher die Idee zu einer Zweifeld – Halle mit Tribüne stammt. Auch Mitglieder der Schulverbandsversammlung konnten hierüber keinen Aufschluss geben. Diese Konzeption ist in keinem Ausschuss erörtert worden; den Bedarf mag der Bürgermeister aus seinen Gesprächen mit den Sportvereinen entnommen haben. Sie regt an, das Konzept einer Mehrzweckhalle zu verfolgen. In Plön fehlt ein großer Saal, der z. B. auch für Konferenzen vermietet werden könnte, so dass sich damit Einnahmen generieren ließen. Die Maßnahme „Prinzeninsel“ ist eingehend im StEP diskutiert worden; nach ihrer Kenntnis ist das Vorhaben „Sporthalle“ bisher nicht in den Ausschüssen thematisiert worden. Ein gewisses, aber vertretbares Risiko ist beiden Projekten zu Eigen.
Bürgermeister Winter bestätigt, dass die „Sporthalle“ vorher nicht Gegenstand von Ausschussberatungen gewesen ist. Es wurden aber im StEP und im GUT Pläne und Darstellungen gezeigt und es wurde über die Kosten und über den Standort gesprochen. Dies sei zwar nicht viel, so der Bürgermeister weiter, aber dass gar nichts darüber bekannt sei, ist nicht der Fall. Hinsichtlich der Bedarfsanalyse wird nachgearbeitet. Wenn diese vorliegt, und die Selbstverwaltung ist der Meinung, dass damit die sehr hohen Aufwendungen nicht gerechtfertigt sind, wird auf den Ersatzbau verzichtet. An Ratsherrn Jagusch gewandt, räumt er ein, dass zwar viele Sportförderprogramme aufgelegt werden. Aber was eine Quote von 90 % und einen Höchstbetrag von 3 Mio. € anbetrifft ist er nicht der Auffassung, dass sich dies in absehbarer Zeit wiederholen wird. Deshalb plädiert er dafür, zumindest einen Versuch zu wagen.
Die Einlassung Ratsfrau Killigs, dass die Sporthalle im GUT nicht präsentiert worden ist wiederlegt der Bürgermeister unter Hinweis auf die Vorstellung im Rahmen des Berichtswesens.
Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee stellt nunmehr den Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ / Projektaufruf 2020; die Teilnahme an dem Projektaufruf 2020 mit dem Projekt „Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ / Projektaufruf 2020; hier: Neubau einer Turnhalle“ die Tagesordnungspunkte 16 c) und 16 d) „Erneuerung / Sanierung des Kleinspielfeldes und der Laufbahn am Schiffstahlstadion“ zur Beratung an die Fachausschüsse zurück zu überweisen.
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