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Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
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Beratungsverlauf:
Hauptausschussvorsitzender Buth bezieht sich auf die Ursprünge der heutigen Beratung. Seinerzeit war in der AG zur Haushaltskonsolidierung die Anregung formuliert worden, eine Veräußerung der Tiefgarage zu prüfen.
Die aktuell vorliegende Darstellung der Verwaltung rät hingegen von einem Verkauf der Liegenschaft ab.
Bürgermeister Winter räumt ein, dass aktuell kein Interessent für das Objekt vorhanden ist. Er stellt einige Zahlen im Zusammenhang mit einer angedachten Veräußerung in den Raum. Einen Maximalerlös sieht er bei rd. 1.000.000 €. Zudem ist die Schlossgarage als Betrieb gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig.
Eine Eigenkapitalerhöhung ist auf diese Weise nicht möglich, sondern lediglich ein Einmaleffekt für den Cashflow.
Für Ratsherrn Jagusch stand hinter der Haltung seiner Fraktion pro Verkauf der Gedanke, finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt zu vermeiden.
Auch der Kreis Plön als ein potenzieller Erwerber hat sich bisher noch nicht wieder geäußert. Dies wird auch nur im Zusammenhang mit der noch nicht feststehenden Erweiterung auf dem ehemaligen Kroschke – Gelände zu erwarten sein. Dennoch wäre dies für ihn ein interessantes Modell, z. B. in Bezug auf eine vertragliche Regelung für eine Nutzung durch die Stadt Plön für Abendveranstaltungen. Er spricht sich dafür aus, mit dem Kreis insofern den Kontakt zu pflegen und im Dialog zu bleiben.
Ratsherr Kalinka bittet um die Beantwortung von zwei Fragen:
1. Er bittet um die Erklärung der Auswirkungen der Auflösung von Sonderposten.
2. Sind die Unterhaltungs- und Betriebskosten mit in die Aufstellung eingerechnet,
oder sind diese separat zu betrachten.
Der Bürgermeister bezeichnet den seinerzeitigen Grundstückstausch in Bezug auf die Bilanz der Stadt als „Spende“. Deshalb ist diese analog der Abschreibungsdauer des Gebäudes als Sonderposten aufzulösen.
Herr Ohms kündigt an, zum besseren Verständnis dem Protokoll eine Anlage beizufügen.
In Beantwortung der zweiten Anfrage Ratsherrn Kalinkas benennt der Bürgermeister die kostspielige Fahrbahndeckensanierung als Unterhaltungsaufwand des Ergebnishaushalts.
Die perspektivische Nutzungsdauer liegt bei rd. 15 Jahren; für die regelmäßigen Erneuerungen (z. B. Alarmserver, Treppenhausfliesen) wird die gemeinsam mit Fielmann angelegte Instandhaltungsrücklage in Höhe von derzeit rd. 96.000 € in Anspruch genommen.
Zur Klärung der exakten Abschreibungsdauer wird der Bürgermeister Frau Wenz - Johanns bitten, diesbezügliche Zahlen zu ermitteln.
Ratsherr Roth sorgt sich über die öffentliche Nutzung der Reitbahn nach einem eventuellen Verkauf der Schlossgarage. Er hält eine vertragliche Lösung für notwendig.
Ratsherr Roth pflichtet den Aussagen Ratsherrn Jaguschs grundsätzlich bei. Er kann sich einen abgeänderten Beschlussvorschlag vorstellen, der, neben einer allgemeinen Verkaufsabsicht, eine gesonderte Option für den Kreis Plön offen hält.
Ratsherr Jagusch hinterfragt die derzeitigen Nutzungsrechte an der Reitbahn.
Nach Kenntnis des Bürgermeisters ist die Stadt, vorbehaltlich eines anderen Ergebnisses nach eingehender Prüfung, Inhaberin der Nutzungsrechte an dieser Fläche. Die Entscheidung über die Art einer Inanspruchnahme hat die Stadt bisher allein getroffen.
Ratsherr Jagusch kann die Überlegungen Ratsherrn Roths nachvollziehen. Der bestehende Beschluss sollte aufrecht erhalten und um eine Berichtsklausel, etwa halbjährlich, erweitert werden.
Ratsfrau Meyers Ausgangsgedanke war, dass im Zuge der Bebauungsplanung, eine Freistellung von der Parkplatzherstellung auf dem Erweiterungsgrundstück durchaus möglich ist. Die pflichtigen Stellplätze können auf der gegenüber liegenden Straßenseite nachgewiesen werden. Damit würde gleichzeitig eine größere Kubatur für den Verwaltungsanbau verfügbar werden.
Bürgermeister Winter sind einige Entwurfszeichnungen des Erweiterungsgeländes bekannt. Dort waren eigene Parkierungsflächen zu erkennen. Letztlich wird alles auf eine Kostenfrage hinauslaufen.
Ratsfrau Hansen berichtet von Jahre langen Problemen mit den Tiefgaragen der Kreisverwaltung, die permanent marode und sanierungsbedürftig sind. Für sie besteht auch hier eine Chance, mit dem Kreis Plön Fühlung aufzunehmen.
Ratsherrn Jagusch ist bekannt, dass sich der Kreistag bereits mit dem Thema auseinandergesetzt hat und auch die Schlossgarage in den Kreis der Überlegungen in puncto Erweiterungsbau einbezieht. Der Vorgang befindet sich noch in der Prüfungsphase. Er rät dazu, den Auftrag in Bezug auf die Kreisverwaltung aufrecht zu erhalten.
Ratsherr Dr. Erdtmann fragt nach, ob für die Stadt ein Nachteil entstünde, wenn der Beschluss gemäß der Vorlage heute nicht gefasst wird.
Bürgermeister Winter verneint dies; es könnte lediglich ein Wiedervorlagetermin eingefügt werden.
Vorsitzender Buth rät davon ab, sich auf die Suche nach einem neuen Investor zu begeben.
Ratsherr Roth zieht seinen Antrag zurück.
Ratsfrau Hansen plädiert dafür, nicht nur in Verbindung mit einem potenziellen Erweiterungsbau mit dem Kreis in Verbindung zu bleiben, sondern auch das abgängige Parkhaus in eventuelle Verhandlungen einzubinden.
Vorsitzender Buth resümiert, dass in der Verwaltungsvorlage sehr deutlich aufgezeigt wird, die Schlossgarage im Eigentum der Stadt zu behalten. Auch für Veranstaltungen kann hier angemessener Parkraum angeboten werden.
Die Vereinbarung von Nutzungsrechten an der Reitbahn mit einem Erwerber könnte im Fall eines Weiterverkaufs ausgehebelt werden.
Fast wichtigster Aspekt ist jedoch, die Kreisverwaltung in der Kreisstadt zu halten und deshalb Ausbau und Erweiterung nach Kräften zu unterstützen.
Die Option sollte nicht aufgegeben werden, bis der Kreis sich endgültig rechtsverbindlich entschieden hat, auf die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten vor Ort zu verzichten. Dies müsse auch im Beschlusstext zum Ausdruck kommen.
Ratsherr Dr. Erdtmann empfindet den vorliegenden Beschluss als ausreichend.
Ratsherr Buth stellt folgenden Beschlussvorschlag in den Raum:
„Der Beschluss vom 18. November 2019 wird bis auf weiteres aufrecht erhalten. Der Beschluss ruht, bis belastbare Erkenntnisse über die Absicht des Kreises Plön hinsichtlich einer Nutzung des ehemaligen Kroschke – Grundstücks vorliegen.“
Bürgermeister Winter hebt hervor, dass sich Stadt und Kreis wegen der Bebauungsplanung in einem ständigen Dialog befinden.
Er schlägt folgende Entscheidung vor:
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1
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öffentlich
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