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Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
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Beratungsverlauf:
Auf Bitten des Hauptausschussvorsitzenden trägt Ratsherr Schröder zu diesem Tagesordnungspunkt vor.
Ganz oben auf der Agenda der Partei „DIE LINKE“ steht die Armutsbekämpfung in Deutschland. Diese Zielsetzung teilt sich in sehr viele Komponenten auf; eine davon ist die alle zehn Jahre erforderliche gebührenpflichtige Beantragung des Personalausweises, die das Budget derzeit mit 28,80 € belastet. Hinzu kommen noch die Kosten für die notwendigen Passfotos, die mit zusätzlichen rd. 20 € zu Buche schlagen. Diese rd. 50 € stellen für Personen mit geringem Einkommen eine nicht unerhebliche punktuelle Härte dar, die ihnen von Staats wegen aufgebürdet wird.
Gemäß § 1 Abs. 6 der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) kann die Gebühr ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Antrag stellende Person bedürftig ist. Der Begriff der Bedürftigkeit ist hier nicht näher definiert; Ratsherr Schröder macht ihn hilfsweise an den Kriterien Hartz IV, Grundsicherung und Wohngeldberechtigung fest. Es gilt, ein Signal für Menschen mit geringem Einkommen zu setzen.
Ratsherr Roth relativiert die Kosten in Höhe von 28,80 € - alle zehn Jahre – insofern pro Jahr gerechnet ein recht überschaubarer Betrag. Er stellt den von Ratsherrn Schröder umrissenen Personenkreis als zu vage in Frage. Ihm erscheint wichtig zu wissen, auf welchen Gebührenbetrag die Stadt pro Jahr verzichten müsste, wenn von dieser Option Gebrauch gemacht werden würde. Zudem zitiert er aus § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung der Stadt Plön und ihrer Ausschüsse: „Anträge, die bei ihrer Annahme zu zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen führen oder erwartete Erträge oder Einzahlungen mindern, müssen, um als wirksam gestellt zu gelten und behandelt zu werden, einen Deckungsvorschlag enthalten.“
Bürgermeister Winter legt klar, dass zur Gruppe der Wohngeldbezieher z. B. auch die in Plön mit Hauptwohnsitz gemeldeten Studenten der Fielmann – Akademie zählen. Zudem ist das Personalausweisverfahren für die Kommunen ein Zuschussgeschäft, da die Kosten, die z. B. die Stadt an die Bundesdruckerei zu zahlen hat, pro Dokument höher sind, als die vereinnahmten Gebühren.
Ratsherr Kalinka spricht sich dafür aus, dass bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses eine Umfrage bei vergleichbaren Gemeinden erfolgen soll, um ein möglichst einheitliches Verfahren zu praktizieren.
Ratsherr Jagusch zeigt grundsätzlich Verständnis für das Anliegen Ratsherrn Roths, für Einnahmeausfälle einen Deckungsvorschlag zu benennen. Auch sind die Auswirkungen auf die Fehlbetragszuweisung in die Betrachtung einzubeziehen.
Bürgermeister Winter stellt auf den unbestimmten Rechtsbegriff der Bedürftigkeit ab; hier besteht ein Auslegungsbedarf nach pflichtgemäßen Ermessen. Zudem könnte eine gewisse Stigmatisierung angenommen werden, da die Antragsteller im Bürgerbüro ihre Wohngeld-, Hartz IV und andere Bescheide vorlegen müssten.
Ratsherr Schröder bekräftigt seinen Wunsch danach, soziale Gerechtigkeit zu fördern. Manche Wohngeldempfänger gehen regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nach; dennoch liegen deren Einkommen oft nur wenig höher, als die von Hartz IV – Beziehern. Wer nicht bereit dazu ist, bei der Ausweisstelle seine begründenden Unterlagen vorzulegen, zahlt dann eben auch die volle Gebühr.
Ratsherr Meußer geht mit den bisher getroffenen Aussagen weitgehend konform; auch für ihn ist es bedeutsam zunächst zu ermitteln, welche Einnahmeausfälle die Stadt bei der Wahrnehmung der Option gemäß § 1 Abs. 6 der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) hinnehmen müsste.
Auch der Vorsitzende registriert einen prinzipiellen Konsens. Er leitet über zu dem
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