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Beratungsverlauf:
Vorsitzender Buth führt in den Sachverhalt ein. Auf Antrag der Fraktion Die Linke ist vom Hauptausschuss am 14. September 2020 zu TOP 10 die pauschale Gebührenermäßigung für bedürftige Personen um 50 % beschlossen worden.
Bürgermeister Winter erläutert die Beweggründe für die Beschlussaufhebung. In der Presse wurde über die Gebührenermäßigung für einen bestimmten Personenkreis berichtet. Daraufhin hat das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön die Stadt davon in Kenntnis gesetzt, dass dieses nicht rechtskonform sei. Eine Bestätigung gab auf Anfrage auch die beim Innenministerium angesiedelte oberste Kommunalaufsichtsbehörde des Landes. Die Gebühr für einen Personalausweis ist anteilig in den Warenkorb der Hilfe zum Lebensunterhalt und von anderen Sozialleistungen eingepreist und kann über einen 10 – Jahres – Zeitraum angespart werden. Es ist deshalb eine individuelle Betrachtung im Einzelfall erforderlich.
Ratsherr Kalinka hatte die Anfragen an die Verwaltung gerichtet, wie oft in den zurück liegenden drei Jahren von der Ermäßigungsregelung Gebrauch gemacht worden ist und ob eine diesbezügliche Richtlinie vorhanden ist. Der Bürgermeister beantwortet diese dahingehend, dass keine Anträge gestellt worden sind und dass aufgrund der notwendigen Einzelfallbetrachtung keine Richtlinie besteht.
Ratsherr Schröder zeigt sich entsetzt über die Entscheidung des Bürgermeisters. Er definiert die Bedeutung des Begriffs der Bedürftigkeit mit dem Bezug von einer Unterstützung von Bürger:innen aus öffentlichen Kassen. Veranlassung für seinen Antrag war, dass er von Bürger:innen angesprochen worden ist, denen eine Ermäßigung verweigert worden sei. Für ihn stellt dies einen Betrug an den betreffenden Personen dar. Er bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2016, in dem er seine Auffassung bestätigt sieht. Er habe seinen Vorschlag zudem zur Verwaltungsvereinfachung eingebracht, da er bei einer Einzelfallprüfung mit rechtsmittelfähigem Bescheid einen extrem hohen Bearbeitungsaufwand vermutet. Eine Ansparung von 25 ct im Monat hält er für realitätsfern. Seine Nachforschungen haben ergeben, dass keine Beschränkungen im Hinblick auf eine allgemeine Gebührenermäßigung zu erkennen sind.
Bürgermeister Winter weist den Anwurf zurück, dass die Stadt Plön Bürger:innen betrogen hätte. Es wurden eben keine Ermäßigungsanträge gestellt. Auch sei es keine Entscheidung von ihm gewesen, den Beschluss aufheben zu lassen, sondern eine Befolgung der Hinweise der Kommunalaufsichten des Kreises und des Landes. Eine Vereinheitlichung ist nicht möglich; es ist eine Einzelfallentscheidung gefordert. Er betont die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz. Er hatte dem Beschluss zu widersprechen, weil dieser rechtswidrig ist.
Ratsherr Jagusch knüpft an die Ausführungen Ratsherrn Schröders an. Der Beschluss zielte auf eine möglichst einfache Lösung ab. Dahinter stand die Intention, Bedürftigen zu helfen und eine möglichst unbürokratische und klare Regelung zu schaffen. Den von den Kommunalaufsichtsbehörden geltend gemachten Ermessensausfall sieht er ebenfalls darin, dass über Jahre keine Ermäßigung gewährt worden ist. Er bezieht sich auf § 83 a Absatz 1 Satz 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) und trägt eine Ausarbeitung Ratsherrn Kalinkas, der heute nicht anwesend ist, vor:
1. Der Beschluss wird gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
aufgehoben.
2. Die Verwaltung erstellt bis zum 30. November 2020 ein Formular,
mit welchem die Antragsteller:innen von Personalausweisen auf § 1 Abs. 6
Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) hingewiesen und mit
welchem die Vorschrift für diese verständlich erläutert wird. Die Mitarbeiter:innen
sollen im Rahmen der Beratung von Antragsteller:innen diese auf diese Möglich-
keit auch mündlich hinweisen.
3. Dem Bürgermeister wird empfohlen, ggf. unter Einbeziehung des Kreises Plön,
des Innenministeriums oder anderer Kommunen, zu prüfen, ob und wenn ja, wie
für die Zukunft verwaltungsinterne Leitlinien in Bezug auf die Ausübung des
Ermessens bei § 1 Abs. PAuswGebV) vorgegeben werden können.
4. Der Bürgermeister berichtet dem Hauptausschuss in der ersten Sitzung des
Jahres 2021 zu Ziffern 2 und 3.
Ratsfrau Meyer hat nachgerechnet, dass bei einer monatlichen Sparrate von 25 ct. 10 Jahre benötigt werden, um die derzeitige Personalausweisgebühr n Höhe von 10 € aufbringen zu können.
Bürgermeister Winter bestätigt dies. Wenn die bedürftige Person erst einen Teil der Personalausweisgebühr ansparen konnte, orientiert sich die tatsächliche zu entrichtende Gebühr an der jeweiligen Gebühr abzüglich des Eigenanteils, den die betroffene Person hat ansparen können.
Ratsherr Schröder wendet ein, dass der Warenkorb keinem Betroffenen zugänglich sei.
Bürgermeister Winter weist auf entsprechende Veröffentlichungen in der Presse hin, worauf Ratsherr Schröder entgegnet, dass sich dieser Personenkreis keine Zeitung leisten kann.
Der Vorsitzende verliest den von der CDU beantragten Beschlussvorschlag:
Beschluss:
1. Der Beschluss wird gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
aufgehoben.
2. Die Verwaltung erstellt bis zum 30. November 2020 ein Formular,
mit welchem die Antragsteller:innen von Personalausweisen auf § 1 Abs. 6
Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) hingewiesen und mit
welchem die Vorschrift für diese verständlich erläutert wird. Die Mitarbeiter:innen
sollen im Rahmen der Beratung von Antragsteller:innen diese auf diese Möglich-
keit auch mündlich hinweisen.
3. Dem Bürgermeister wird empfohlen, ggf. unter Einbeziehung des Kreises Plön,
des Innenministeriums oder anderer Kommunen, zu prüfen, ob und wenn ja, wie
für die Zukunft verwaltungsinterne Leitlinien in Bezug auf die Ausübung des
Ermessens bei § 1 Abs. PAuswGebV) vorgegeben werden können.
4. Der Bürgermeister berichtet dem Hauptausschuss in der ersten Sitzung des
Jahres 2021 zu Ziffern 2 und 3.