Beratungsverlauf:
4.1 Jörg – Steinbach – Preis
Die von Herrn Hans – Werner Dose, dem langjährigen Vorsitzenden und der Kita – Leiterin Frau Sternberg seinerzeit initiierte Zusammenarbeit von Sportverein Fortuna Bösdorf und Kindergarten ist im Kreis Plön ein Novum. Im Gegensatz zu Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen ist diese jedoch nicht förderfähig. Das Projekt wurde jetzt mit dem mit 1.000 € dotierten Jörg – Steinbach – Preis gewürdigt. Der Bürgermeister bedankt sich bei seinem Stellvertreter Hans – Hinrich Westphal, der die Laudatio hielt, und gratuliert persönlich.
4.2 Kommunaler Finanzausgleich
Nach Ankündigung des Landtagsabgeordneten Tim Brockmann soll Bösdorf in 2021 um 70.000 € höhere Schlüsselzuweisungen erhalten, in 2022 dann 72.000 €. Die Umsetzung bleibt abzuwarten. Ständiger Kritikpunkt der Kommunen bleibt die Kreisumlage, die vielerorts die Schlüsselzuweisungen regelmäßig beträchtlich übersteigt.
4.3 Überörtliche Prüfung 2019
Die Landrätin des Kreises Plön hat nunmehr schriftlich bestätigt, dass die Gemeinde die überschaubaren Beanstandungen abgearbeitet hat und den Prüfungsvorgang für abgeschlossen erklärt.
4.4 Mitteilung Fa. Remondis
Das Entsorgungsunternehmen Remondis hat die Gemeinde vorsorglich auf den zu erwartenden Preisanstieg für die Beseitigung des Schlamms aus Löschteichen und Regenwasserrückhaltebecken hingewiesen. Der Schlamm darf nicht mehr, wie bisher, auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden.
4.5 Sturmschädenbeseitigung
In den letzten Wochen waren zahlreiche Sturmschäden zu beseitigen. In vielen Fällen sind zudem Kontrollen durchgeführt worden, um Folgeschäden zu vermeiden. Bürgermeister Unterhalt bedankt sich bei Gemeindearbeiter Horst und seinem Grebiner Kollegen, die sich diesen besonderen Anforderungen erfolgreich gestellt haben.
4.6 Wasserversorgung Kleinmeinsdorf
Der ZVO hat bisher noch keine abschließende Entscheidung für oder wider eine Übernahme der Trinkwasserversorgung getroffen. Dies wird voraussichtlich am 09. Juni 2020 geschehen, wobei eine positive Tendenz signalisiert wurde.
4.7 Dorfputz 2020
Bürgermeister Unterhalt gibt als Termin den 28. März 2020 bekannt.
4.8 Schwentinebrücke Timmdorf
Die Fahrbahn ist mit einer Stahlauflage versehen worden, die auf eine Haltbarkeitsdauer von 5 bis 6 Jahren ausgelegt ist. Damit handelt es sich um eine Zwischenlösung, die relativ kostengünstig realisiert werden konnte. Aufgrund der, insbesondere bei Feuchtigkeit, glatten Oberfläche soll die Geschwindigkeit für Kfz auf 10 km/h beschränkt und Zusatzverkehrszeichen „Radfahrer bitte absteigen“ angebracht werden. Eine Verminderung der Rutschgefahr mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Besandung) wird erwogen.
4.9 Abrechnung Bauhofkosten
Für in 2019 entstandene Aufwendungen, hauptsächlich im Personal- und Fahrzeugkostenbereich, sind der Gemeinde Grebin 10.547 € in Rechnung gestellt worden. Die Forderung der Gemeinde Grebin für denselben Zeitraum liegt noch nicht vor, ist aber in etwa in derselben Höhe anzusetzen.
4.10 Jugendveranstaltung
Die in den Räumen der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführte Veranstaltung traf auf gute Resonanz bei der Zielgruppe. Die Mitarbeit war sehr engagiert. Von den anwesenden Mitgliedern der Gemeindevertretung wurden etliche Anregungen aufgenommen. Dem bemängelten Fehlen einer Sitzbank im Buswartehaus in Kleinmeinsdorf konnte innerhalb von 3 Tagen durch den Bauhof abgeholfen werden.
4.11 Begehung Niederkleveez
Der Bürgermeister nennt als Termin für die Begehung des Holmweges den 28. Februar 2020 ab 15.00 Uhr.
4.12 Entlassung Wehrführer
Die offizielle Verabschiedung des scheidenden Wehrführers Volker Horst ist für Freitag, d. 27. März 2020 vorgesehen. Die Einladungen werden in den nächsten Tagen versandt.
4.13 Buslinie um den Großen Plöner See
Der Betrieb soll kommenden Mai aufgenommen werden. Die Fahrten beginnen in Plön und werden im Stundentakt im Uhrzeigersinn um den Großen Plöner See herumgeführt. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Strecke angenommen wird.
4.14 Fehlende Sitzungsunterlagen
Bürgermeister Unterhalt verliest eine Stellungnahme der Stadt Plön zu der Frage, ob Beschlüsse auch dann rechtswirksam gefasst werden können, wenn nicht allen Gemeindevertretern die Sitzungsunterlagen vorliegen. Dies ist letztlich der Fall. Die Verwaltung hat jedoch dazu geraten, aus Fairnessgründen die entsprechenden Tagesordnungspunkte zu vertagen.