ABeschluss:
1. Für das Gemeindegebiet der Gemeinde Bösdorf (Anlage 1), Kreis Plön, wird ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Konzentrationsflächen für Kiesabbau“ nach § 5 Abs. (2b) Baugesetzbuch (BauGB) als 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, aufgestellt.
2. Ziel der Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau“ ist es, auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts den Kiesabbau im Gemeindegebiet zukünftig auf fachlich ausgewählte Abbaugebiete zu konzentrieren und mit der Steuerung der zeitlichen Abfolge die Bodenabbaumaßnahmen zu regeln.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. (1) Satz 2 BauGB).
4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein qualifiziertes Fachplanungsbüro beauftragt werden.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. (1) BauGB) soll schriftlich erfolgen.
6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. (1) Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter*innen: 16
Davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.