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ALLRIS - Auszug

28.05.2020 - 4.1 Berichte der Verwaltung

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Grünflächengestaltungskonzept

Die bereits umgesetzten Flächen sind wirksam und erfreuen sich einer großen Beliebtheit bei den Einwohner*innen und Gästen der Stadt Plön.

Die Fa. Smid aus Plön hatte im April aufgrund des trockenen Wetters Probleme, die Pflanzen in den Boden zu setzen. Nach zweimaligem Wässern ist aber alles gut angewachsen. Die Zwiebelpflanzen werden im Herbst gesetzt.

Die Bäume auf dem Marktplatz werden alle einen Gießring erhalten.

Die Reihenfolge der Umsetzung neuer Blühstreifen und anderer Maßnahmen wird Frau Duwe ausarbeiten und dann dem Ausschuss vorlegen.

 

Steinbergwald

Die Durchforstung im Steinbergwald wird noch in 2020 erfolgen

Für 2020/2021 ist der Voranbau von älteren, bereits verlichteten Nadelholzbeständen mit z.B. Ahorn/Buche geplant. Ab 2021 wird die Fortsetzung der Wald-Umbau-Maßnahmen in Absprache mit der Forstbetriebsgemeinschaft Mittleres Holstein erfolgen. Nach einem fernmündlichen Gespräch am 25.05.2020 zwischen der Verwaltung und Herrn Jorbahn hat die FBG Mittleres Holstein den Einsatz des Harvesters zum Herbst 2020 geplant. BGM Winter geht davon aus, dass die Forstbetriebsgemeinschaft die Stadt Plön über den Zeitpunkt des Einsatzes rechtzeitig informieren wird.

Der Marktpreis des geschlagenen Holzes ist laut Herrn Jorbahn weiterhin auf niedrigem Niveau. Die Kosten können durch den Holzverkauf voraussichtlich nicht gedeckt werden.

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Winter über eine organisatorische Änderung der verwaltungsinternen Organisation bezüglich der Zuständigkeiten hinsichtlich der städtischen Waldflächen nachzudenken. Seiner Meinung nach gehören die Waldflächen in den Bereich Umweltschutz und nicht zum Bereich Liegenschaften, da der städtische Wald nicht als Wirtschaftswald anzusehen ist. Die Waldflächen könnten künftig auch in das Naturkonzept „Ölmühle“ einbezogen werden. Frau Duwe (Umweltschutz) erwähnt, dass sie mit Herrn Brillert (Liegenschaften) eine gemeinsame Begehung der Waldfläche vereinbart hat. Herr Weber bittet darum hierzu einbezogen zu werden, dies sagt  Frau Duwe ihm zu.

 

Ehemalige Bootsvermietung Strandweg

Die Wiedererrichtung eines Bootsverleihs ist an dieser Stelle nicht möglich.

Bislang beruhte das Recht auf temporären Genehmigungen von fünf Jahren mit der Auflage, planungsrechtlich zu agieren. Dies wurde in den letzten 20 Jahren versäumt. Es existiert zwar ein B-Plan, aber es herrscht Uneinigkeit über die Rechtsverbindlichkeit des B-Planes. Demnach handelt es sich hier um ein Waldgebiet.

Laut der unteren Naturschutzbehörde wäre ein neuer Bootsverleih dort kritisch zu betrachten. Die Verwaltung sieht hier auch wenige Chancen bei einem neuen B-Plan-Verfahren. Es ist zu empfehlen, eine neue Bootsvermietung beim Fischereigelände in der Eutiner Straße anzustreben. An der ehemaligen Bootsvermietung am Strandweg  können nur die Toiletten erneuert werden.

 

Sachstand Piratenschiff

Am 11.3. wurde Land in Sicht, Frau Eschenfelder darüber informiert, dass die DEKRA vor der Prüfung das Vorhandensein einer Aufbau- und einer Wartungsanleitung voraussetzt. Sind diese grundlegenden Unterlagen nicht präsent, kann nicht nach DIN EN 1176 geprüft und das Spielplatzgerät nicht im öffentlichen Raum betrieben werden. Die einzige Alternative wäre das Zerlegen des Schiffs, die Prüfung der einzelnen Materialien auf normgerechte Herstellung, für die Land in Sicht als Herstellerin haftet und das Erstellen einer Aufbau- bzw. Wartungsanleitung.

Die Stadt Plön ist für alle im öffentlichen Raum befindlichen Spielplatzgeräte verkehrssicherungspflichtig. Aus diesem Grund muss die Stadt auf normgerechte Produkte bestehen. Es ist zu bezweifeln, dass der o. g. Aufwand gewollt bzw. finanziell gerechtfertigt ist.

Der Vorsitzende merkt an, dass dieses Thema im nächsten Ausschuss weiter verfolgt wird und hierzu ein Antrag vorgelegt wird.

 

 

Bericht über Geschwindigkeitskontrollen

In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Geschwindigkeitsmessungen an der Schwentinebrücke in der Lübecker Straße durchgeführt. Bei den verschiedenen Messungen lagen die Durchschnittswerte stets zwischen 17 und 18 km/h. Laut der gängigen Rechtsprechung sind Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h in den Verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt. Die Übersicht sowie Auszüge zu den Urteilen werden dem Protokoll beigefügt.

 

Sachstand Bookbike

Der Stadt liegen zwei Angebote über die Lieferung/Herstellung eines Bookbike vor.

Das erste Angebot von Fa. Fahrrad Wittich in Zusammenarbeit mit Tischlerei Ploog beträgt mindestens  6.900 € brutto,  das zweite Angebot von der Fa. Räderwerk in Zusammenarbeit mit „Land in Sicht“ beträgt 4.500 € brutto. Bei der Suche nach Sponsoren ist die Stadt bislang nicht fündig geworden. Die Sparkassenstiftung der Förde-Sparkasse und die Häsi-Albrecht-Segelsportstiftung haben eine Förderung abgelehnt.

Aufgrund der Umstellungsarbeiten zur „Offenen Bücherei“ konnte das Projekt aufgrund von fehlenden Kapazitäten bislang nicht weiter verfolgt werden.

Eine Umsetzung in 2020 ist auch aufgrund der Corona-Pandemie nicht ratsam.

Der Vorschlag zum weiteren Vorgehen wäre wie folgt:

Berücksichtigung von 5.000 € im Haushalt 2021 mit der Maßgabe das Projekt mit mindestens 50% gefördert zu bekommen.

 

Verkehrssicherungspflichten an Badestellen

Der SHGT hat mit Datum vom 18.05.2020 umfangreiche Hinweise zu Verkehrssicherungspflichten an Badestellen heraus gegeben. Die Dokumente sind dieser Vorlage beigefügt. Insbesondere wird bei der Info 156/20 Anlage Hinweise des SHGT zu Verkehrssicherungspflichten an Badestellen auf den Abschnitt VI verwiesen.

Im Wesentlichen werden folgende Standpunkte vertreten:

  1. Das Urteil des BGH vom 23. November 2017 hat keine Konsequenzen für den Betrieb von unbewachten Badestellen.
  2. Die Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb von Badestellen beschränkt sich überwiegend auf besondere Gefahrenquellen. Ansonsten ist das allgemeine Lebensrisiko zu beachten.
  3. Es gibt noch kein Urteil, dass die Beaufsichtigung einer einfachen Badestelle fordert.
  4. Der Betrieb von Badestellen ohne Badeaufsicht ist grundsätzlich weiter möglich.
  5. Es wird empfohlen, den Betrieb einer Badestelle mit einem Sicherheitskonzept zu begleiten und die Identifikation von Gefahren sowie entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu dokumentieren. Die Geschäftsstelle des SHGT erarbeitet hierfür ein Muster.
  6. Das Innenministerium und das  Wirtschaftsministerium prüfen zurzeit eine Überarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Bezug auf Badestellen.
  7. Zivilrechtliche Verkehrssicherungspflichten aus § 823 BGB sind separat zu betrachten. Hierzu gab es bzw. wird es auch künftig einzelfallbezogene Rechtsprechung anhand der örtlichen Gegebenheiten an der Badestelle geben.

 

Jugendzentrum

Das Jugendzentrum hat seit dem 12.05.2020 mit Genehmigung des Kreises Plön unter „Corona-Bedingungen“ geöffnet. Das bedeutet, dass an zwei Tagen in der Woche – dienstags und donnerstags – jeweils von 16 bis 19 Uhr eine feste Gruppe von 5 Kindern/Jugendlichen im JUZ ist, um die vielfältigen Angebote zu nutzen. Bei der Gruppenzusammenstellung wurden die Lebensumstände der betroffenen Kindern und ihrer Familien besonders berücksichtigt. Die Kinder/Jugendlichen und Eltern sind begeistert von dem Angebot.