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Beratungsverlauf: BGM Winter erläutert, dass die Satzung bereits vorgelegt wurde, es jedoch versäumt wurde, diese der Ratsversammlung vorzulegen. Weiter erläutert er, dass eine Änderung im §3 erfolgt ist, da die ursprüngliche Satzung genau elf Mitglieder des KiJuRa vorgesehen hat. Es gab allerdings nur zehn Bewerber. Nach der Änderung sieht die Satzung jetzt vor, dass der KiJuRa aus mindestens drei und maximal elf Mitgliedern besteht. Somit ist der KiJuRa in seiner jetzigen Form auch
gesetztes konform.
Nach kurzer Debatte über die Wahlordnung des KiJuRa, lässt der Ausschussvorsitzende abstimmen.
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