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ALLRIS - Auszug

03.12.2020 - 7 Beratung über den Haushaltskonsolidierungserlass

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Frau Hornsmann führt in den Tagesordnungspunkt ein. Sie hatte den Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung setzen lassen, weil sich die Gemeindevertretung einmal mit den finanziellen Möglichkeiten  auseinandersetzen sollte.

 

Bürgermeister Unterhalt erläutert sodann den Hintergrund des Haushaltskonsolidierungserlasses. Dieser ist für Fehlbetragskommunen wichtig, weil diese ihre finanzielle Möglichkeiten gänzlich ausschöpfen müssen, damit es entsprechende Fehlbetragszuweisungen vom Land geben kann. Die Gemeinde Bösdorf ist keine Fehlbetragskommune und somit nicht an die Vorgaben des Erlasses gebunden. Trotzdem gibt es im Erlass einige Punkte, die auch die Gemeinde Bösdorf umsetzen könnte.

 

Frau Hornsmann fragt an, wie zum Beispiel die Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Die Gemeindevertretung hatte hier eine entsprechende Gebührensatzung beschlossen.

 

Herr Henning Biss erläutert, dass diese zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Die Bearbeitung müsste vom entsprechenden Ordnungsamt erfolgen. Hier würden entsprechende Anträge eingehen und die Gebührenbescheide gefertigt werden.

 

Nach kurzer weiterer Beratung bittet Frau Hornsmann darum, dass die Ausschussmitglieder sich mit dem Erlass einmal näher beschäftigen sollen und eine entsprechende weitere Beratung in einem nächsten Finanzausschuss erfolgen soll.