Beratungsverlauf:
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Wegener übergibt Frau Zemite das Wort.
Frau Zemite geht auf die Vorlage und Präsentation ein.
Ausschussmitglied Buth hat sich mit Ausschussmitglied Möller beraten, der maßgeblich an der Entstehung der derzeitigen Satzung beteiligt war.
Er stellt den Antrag über die vier folgenden Punkte abzustimmen.
Es wird über die 4 Anträge von Herrn Buth und dem Antrag von der Umweltbeauftragte, Frau Dahmke, abgestimmt.
1. Verbot einer Bemalung als Werbung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 2 |
2. Beibehaltung der bisherigen Regelung zu Schaukästen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 2 | Nein-Stimmen: 7 | Enthaltungen: 2 |
3. Beibehaltung der bisherigen Form von § 4 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 2 | Nein-Stimmen: 9 | Enthaltungen: 0 |
4. Antrag auf selbstleuchtende Werbeanlagen als Parallelwerbung zu verzichten, § 6 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen:0 | Enthaltungen: 1 |
5. Die Umweltbeauftragte der Stadt Plön stellt den Antrag, folgenden Ergänzungen , die sich an den Leitlinien des NABU zur insektenfreundlichen Beleuchtung orientieren, mit in die Werbeanlagensatzung aufzunehmen.
- Das Anstrahlen oder Hinterleuchten soll mit Konstruktionen ohne Fallencharakter
für Insekten (Hitze/Abdeckung) erfolgen.
- Eine Beleuchtung von Werbeanlagen ist nur durch indirektes Anstrahlen oder Hin-
terleuchten zulässig.
- Weißes und gelbes Licht wird ersetzt durch blendfreies gelbes LED-Licht bis 3000
Kelvin (= mit geringem UV und Blauanteil).
- Für die Beleuchtung wird eine zeitliche Begrenzung eingeführt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |