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Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Winter gibt bekannt, dass der Stadt Plön weder die Zuweisungen für die Sanierung des Prinzenbades noch für den Ersatzbau der Sporthalle bewilligt worden sind. Das Förderprogramm war mit 400 Mio. € dotiert. Demgegenüber standen rd. 1.300 Anträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 2,8 Milliarden €. Insgesamt kamen 225 Projekte in den Genuss der Finanzhilfen.
Vom Bundesfinanzministerium wurde geäußert, dass voraussichtlich im Juni 2021 eine neue Tranche aufgelegt werden soll. Vorrangig sollen Kommunen daran partizipieren, die bisher keine Berücksichtigung fanden.
Er korrigiert angelegentlich eine Behauptung des Hauses Hohenzollern, die der Presse zu entnehmen war: Dort wurde ausgesagt, dass sich das Gebäude an der Badestelle Prinzeninsel im Eigentum der Stadt Plön befindet. Es würden von den Hohenzollern nunmehr in einem Bereich Renovierungsarbeiten durchgeführt. Aufgrund des Kontext und der Formulierung wird der Eindruck erweckt, dass die Stadt Plön andere Gebäudeteile der Verwahrlosung preisgibt.
Es ist unrichtig, dass sich das Gebäude im Eigentum der Stadt Plön befindet; es gehört den Hohenzollern. Die Stadt hat in den letzten Jahren umfangreiche Unterhaltungsarbeiten geleistet, von der Schimmelbeseitigung bis hin zu Fliesenarbeiten usw.. Die Mittel hierfür hat die Selbstverwaltung über den Haushalt bereitgestellt.
Ratsherr Jagusch weist auf die vertragliche Verpflichtung der Stadt hin, das Gebäude an der Badestelle zu unterhalten. Er wünscht zu wissen, ob und inwieweit der Zugang zur Prinzeninsel für die Öffentlichkeit sichergestellt ist. Dies hält er in den Sommermonaten für unproblematisch; anders könnte es im Winter sein, wenn die Gastronomie möglicherweise geschlossen wird.
Der Bürgermeister beruft sich hinsichtlich des uneingeschränkten Zugangs auf ein grundbuchlich eingetragenes Wegerecht zugunsten der Stadt. Darüber hinaus handelt es sich um Waldgebiet im Sinne des Landeswaldgesetzes, das somit nicht gesperrt werden darf. Lediglich die Kernfläche mit dem Niedersächsischen Bauernhaus und den Nebenanlagen könnte außerhalb der Saison zum Schutz vor Vandalismus abgesperrt werden.