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ALLRIS - Auszug

08.03.2021 - 7 Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Plö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Hauptausschussvorsitzender Buth schickt voraus, dass es vom Grundsatz her darum geht, die Umstellung aus Praktikabilitätsgründen um ein Jahr zu verschieben.

 

rgermeister Winter schließt an, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage ursprünglich bereits zum 01. Januar 2022 in Kraft treten sollte. Die beauftragte Consulting Agentur KUBUS hatte jedoch dringend davon abgeraten, da die Vorbereitungen sehr zeitaufwändig sind und eine umfangreiche Datenerhebung erfordern. Daneben ist es in diesem sensiblen Bereich von besonderer Bedeutung, den Kreis der Betroffenen miteinzubeziehen. Die Fa. KUBUS hat die Umstellung in der Stadt Eutin erfolgreich federführend begleitet. Ein wichtiger Baustein dabei waren öffentliche Informationsveranstaltungen, um eine breitflächige Akzeptanz zu erreichen, was auch vollumfänglich gelang. Er sieht kein Problem darin, wenn die Stadt Plön bis einschließlich 2022 die Erhebung der Tourismusabgabe weiterhin nach dem Realgrößenmaßstab durchführt; hier lagen bisher so gut wie keine Widerspruchsverfahren an. Die Veranlassung zum Wechsel auf einen anderen Berechnungsmaßstab liegt in der Rechtsprechung begründet, die aus Gründen der Abgabengerechtigkeit zur Umsatz- / Gewinnorientierung tendiert.

 

 

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Beschluss:

 

Der Beschluss des Hauptausschusses vom 10.08.2020 wird dahingehend abgeändert, dass die Umstellung der Tourismusabgabe auf den umsatzbezogenen Maßstab um ein Jahr verschoben und somit ab dem 01.01.2023 beschlossen wird.  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0