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Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
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Beratungsverlauf:
Ratsherr Jagusch bezieht sich auf den bereits in ähnlicher Form im letzten Jahr gestellten Antrag; aufgrund der vergleichbaren Situation sollte den Betroffenen auch in diesem Jahr geholfen werden. Er weist dabei insbesondere auf die Außengastronomie hin, der unter den herrschenden Umständen eine besondere Bedeutung zukommt. Es könnten größere Flächen, als üblicherweise genehmigt, genutzt werden, um die Sicherheitsabstände einzuhalten.
Bürgermeister Winter rät dazu, den Beschluss dergestalt zu verändern, dass der Verzicht auf die ortsansässigen Betreiber begrenzt wird. Ambulante Anbieter, z. B. von Saisonfrüchten u. ä., sollten nach wie vor zahlungspflichtig bleiben. Insofern sollte die Beschlussfassung selektiv erfolgen, wobei er auf die in der Ratsversammlung am 16. 12. 2020 verweist, die übernommen werden könnte.
Beschluss:
Als Folge der durch den Erreger SARS-CoV-2 ausgelösten COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit nach Maßgabe der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona Virus verzichtet die Stadt Plön im Jahr 2021 auf die Erhebung der Jahres- und Saisonsondernutzungsgebühren der örtlichen fest ansässigen Geschäfts- und Gaststättenbetreibenden.
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