Beratungsverlauf:
9.1 Produktbuch HA
Der Hauptausschussvorsitzende bittet darum, zunächst das „eigene“ Produktbuch des Ausschusses durchzuarbeiten. Hierfür zeichnet der Hauptausschuss allein verantwortlich. Aber auch für die Produktbücher der anderen beiden Fachausschüsse reklamiert er ein gewisses Eingriffsrecht, da der Hauptausschuss, quasi als Nachfolger des früheren Finanzausschusses, ein Koordinierungsrecht ausübt.
Ratsherr Kruppa regt an, seine in der gestrigen StEP – Sitzung gestellten Anträge in der Beratungsfolge vorzuziehen.
Bürgermeister Winter bezieht sich auf den Antrag Ratsherrn Kruppas, der das Fischereigelände an der Eutiner Straße betrifft. Die Kosten für die von Ratsherrn Kruppa präferierten Architektenleistungen sind dem Finanzhaushalt, nicht dem Ergebnishaushalt, zuzurechnen. Dadurch wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17. Juni 2021 obsolet. Die Maßnahme ließe sich in 2021 ohnehin nicht mehr umsetzen. Der StEP ist seinem Vorschlag, dem Beschluss zunächst eine eingehende Beratung vorzuschalten, nicht gefolgt.
Ratsfrau Meyer verliest den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter Bezugnahme insbesondere auf die Punkte 8 und 9 a)/b) der Vorschläge Ratsherrn Kruppas vom 16. Juni 2021 zur Sitzung des StEP an diesem Datum. Sie empfindet die Ideen Ratsherrn Kruppas zum Grundstück Eutiner Straße 8 als durchaus positiv. Hierüber sollte auf jeden Fall diskutiert werden. Die von Bürgermeister Winter versandte E – Mail zur haushaltsrechtlichen Seite der Punkte 8 und 9 a)/b) aus dem Antrag Ratsherrn Kruppas entsprechen inhaltlich ihrem Antrag, den sie deshalb aufrecht erhält.
Stadtkämmerer Titze gibt auf Wunsch des Vorsitzenden einen Sachstandsüberblick:
Im GUT fanden die abschließenden Haushaltsberatungen zu dessen Produkten am vergangenen Montag statt; gestern folgte darauf der StEP; derzeit ist der Hauptausschuss mit seinem Budget befasst. Bis auf letzteren sind alle Veränderungen in den heute Abend verteilten beiden Listen erfasst, von denen eine sämtliche bisher bekannten Veränderungen gegenüber dem ersten Entwurf beinhaltet, die andere auf den Hauptausschuss begrenzt ist.
Alle Entscheidungen zu Investitionen beeinflussen die zahlungslosen Erträge und Aufwendungen. Diese werden in den kommenden Tagen in den Gesamtentwurf eingearbeitet. Bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 30. Juni 2021 wird der Haushalt vervollständigt werden.
Die Entlastung des Kreditbedarfs in 2021 ergibt sich im Wesentlichen aus der Verschiebung des Sporthallenneubaus. Er stellt den Unterschied zwischen allgemeiner Bauleitplanung und den Architekten- und Ingenieurleistungen für z. B. die Planung eines Gebäudes heraus. B – und F – Pläne sind im Ergebnishaushalt zu veranschlagen; wird z. B. ein Gebäude geplant, so steht dies in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Investition und ist auch abschreibungstechnisch zu berücksichtigen. Diese Leistungen sind deshalb, ebenso wie die Baukosten, in den Finanzplan einzustellen und, da die Stadt Plön über keine Eigenmittel verfügt, kredit(mit-)zu finanzieren. Herr Titze vermag sich nicht vorzustellen, dass eine ausschließliche Abbildung der Planungskosten bei der Kommunalaufsichtsbehörde auf Akzeptanz trifft.
Nach der heutigen Sitzung wird der formelle Haushaltsplan aufbereitet, der an die rechtlich vorgegebene Haushaltssystematik anzupassen ist und sich daher vom Aufbau her von den bisher herausgegebenen Unterlagen unterscheidet.
Ratsherr Wegner erkundigt sich nach der Entwicklung des Eigenkapitals der Stadt auf der Grundlage der Jahresabschlüsse 2018 und 2019.
Wie Herr Titze ausführt, wurde der Jahresabschluss 2018 bereits von der Ratsversammlung beschlossen. Für das Jahr 2019 gibt es einen vorläufigen Zwischenstand. Der zunächst noch auf 531 T€ bezifferte Überschuss, ist nach weiteren abschlusstechnischen Buchungen, auf rd. 150 T€ absolut abgeschmolzen.
Ratsherr Landschof lehnt, aus der Perspektive der SPD – Fraktion, die finanzielle Umsetzung der Anträge Ratsherrn Kruppas für das Haushaltsjahr 2021 ebenfalls ab; die dahinterstehenden Gedanken finden allerdings prinzipiell seine Zustimmung, wobei sehr viele Details noch der Klärung bedürfen; hierfür fehlt heute die Zeit. Die Verwaltung hatte den Ankauf des Fischereigeländes, mit Ausnahme der Baulichkeiten auf dem Grundstück, ebenfalls nicht priorisiert, sondern eine Erbbaupacht. Er bittet Ratsherrn Kruppa, die Anträge zurückzuziehen.
Ratsherr Jagusch bezeichnet die Darlegungen Ratsherrn Kruppas als einen Gewinn. Dennoch darf der bedeutende Faktor der Folgekosten niemals außer Acht gelassen werden. Diese sind in einem ersten Schritt fundiert zu ermitteln. Dies gilt ganz besonders für Denkansätze in Richtung Ferienwohnungen oder Restaurant, die zwar weiter verfolgt werden sollten, aber längst noch keine Mittel für konkrete Planungen rechtfertigten. Berücksichtigt werden muss daneben der Jahre lange Pachtvertrag des Fischereiberechtigten. Es sollte erst Klarheit über den Gesamtkomplex erlangt werden. In den Haushalt 2022 könnte dann eine angemessene finanzielle Ausstattung einfließen.
Ratsherr Kruppa sieht einen gewissen Zeitdruck; das Projekt hat sich schon um zwei Jahre verzögert. Auslöser für seinen Antrag ist die aktuelle Situation; er hätte sich etwas mehr Mut gewünscht und befürchtet nun, dass sich der Prozess weitere fünf Jahre hinziehen könnte. Er bezeichnet den Vorgang um den geplanten Erwerb der früheren Kreisfeuerwehrzentrale als Desaster; der Kreis hatte die Genehmigung des Darlehensanteils für den Kauf mit der Begründung versagt, dass seitens der Stadt noch kein Nutzungskonzept vorgelegt worden wäre.
Sein Antrag zur Eutiner Straße ist zwar auch nicht bis in die letzte Einzelheit ausgefeilt, legt aber gewisse Leitlinien fest, die entsprechend ausbaufähig seien. Im Betrag von 800 T€ ist das Fischereigebäude mit 210 T€ inkludiert. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bildet für ihn einen Widerspruch in sich; eine Fixierung auf die Eutiner Straße sei nicht zwingend; für ihn bestehen Chancen in der Priorisierung. Ratsherr Kruppa wirbt dafür, den Ansatz für den B – Plan so zu belassen. Gleiches wünscht er sich für Punkt 9 a). Es sollte über alle Positionen gesondert abgestimmt werden. Er bittet darum, dass Bürgermeister Winter das Verkaufsinteresse des Landes hinsichtlich der Liegenschaft sondieren möge.
Bürgermeister Winter bekräftigt, dass die Personalressourcen begrenzt sind. Wenn z. B. 50 T€ für die B – Planung in den Haushalt 2021 eingestellt werden würden, so änderte dies nichts an der Tatsache, dass die Mittel in 2021 nicht mehr verausgabt werden könnten. Außerdem könnte die Planung auf politischer Ebene erst ab September Konturen annehmen. Des Weiteren ist seitens der Kommunalaufsicht nicht zu erwarten, dass Architekten- und Ingenieurleistungen im Haushalt ausgewiesen werden, aber nicht die Kosten für die Baumaßnahme als solche.
Ratsherr Landschof hinterfragt die Verkaufsabsicht des Landes.
Bürgermeister Winter konstatiert, dass das Land stärker an einem Verkauf interessiert ist, als an einer Verpachtung. Der Mehrwert eines Erwerbs durch die Stadt ist für ihn jedoch noch nicht erkennbar, da die Stadt sich verpflichten muss, für die Dauer von fünf Jahren die Baulichkeiten nicht anzutasten. Der Vertrag mit dem Fischereiberechtigten läuft über rd. 30 Jahre; im Fall eines Kaufes, der stets kreditfinanziert wäre, hätte der Haushalt den Schuldendienst zu tragen.
Hauptausschussvorsitzender Buth lässt zunächst über Ziffer 8 des Antrags Ratsherrn Kruppas vom 16. Juni 2021 abstimmen bzw. über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, diesem die Zustimmung zu verweigern. Vorab wurde mit der Verwaltung abgestimmt, dass der StEP – Beschluss vom Vortag, sollte heute im Hauptausschuss ein gegenteiliges Ergebnis eintreten, der Ratsversammlung gegenüber lediglich Empfehlungscharakter besitzt.
1. (Ziff. 8): Die erforderlichen Mittel zur Änderung des Flächennutzungsplans (10.000 €) und B – Plan – Erstellung (40.000 €) in Höhe von 50.000 € werden nicht in den Haushalt 2021 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1
2. (Ziff. 9 a, 9 b): Die erforderlichen Mittel zur Fortführung der Planungen, bei einem vorläufig geschätzten Bauvolumen von 3,5 Mio. € nach HOAI in Höhe von
a) 2 % für die Grundlagenermittlung = 70 T€
b) 7 % für die Vorplanung = 245 T€
werden nicht in den Haushalt 2021 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 3
Stadtkämmerer Titze unterstreicht, dass die Ratsversammlung zu einer anderen Willensbildung gelangen kann.
Ratsherr Kruppa sieht die Beschlusshoheit beim StEP als fachlich zuständigem Ausschuss.
Bürgermeister Winter gibt ihm insoweit Recht; der Hauptausschuss hat jedoch die Funktion des früheren Finanzausschusses übernommen und dient als Filter für die Beschlüsse des StEP und des GUT gegenüber der Ratsversammlung, die als höchste Instanz städtischer Meinungsbildung in Selbstverwaltungsangelegenheiten dazu legitimiert ist, Ausschussbeschlüsse zu verändern.
Ratsherr Kalinka teilt die Auffassung des Bürgermeisters. In der Ratsversammlung können selbstverständlich abweichende Anträge gestellt werden.
Hauptausschussvorsitzender Buth kommt zurück auf die noch zu behandelnden Anträge der CDU- und der SPD – Fraktionen.
Ratsherr Roth merkt zum Verfahren an, dass Anträge von CDU und SPD auch gemeinsam abgestimmt werden könnten, da in einigen Fällen Überschneidungen bestehen.
Ratsherr Jagusch schließt sich für die CDU – Fraktion dieser Vorgehensweise an.
Vor Eintritt in die Einzelberatungen zieht Ratsherr Landschof den Antrag 8 seiner Fraktion zurück, nach dem die Wehrführung die Notwendigkeit der Maßnahme ausführlich begründet hatte.
A Hauptausschuss
1. Leasing von zwei Dienst – Pedelecs (SPD)
Ratsherr Landschof bezeichnet die Leasingkosten von 3.600 € p. a. als zu hoch. Ein Kauf erscheint ihm günstiger. Bis zur Klärung der wirtschaftlichsten Finanzierung soll der Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Bürgermeister Winter erklärt die Leasingkonditionen, die Wartung und Reparaturen beinhalten. Ein Kauf müsste vergleichbare Bedingungen bieten können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
2. Zuschuss ohne Zweckbindung an die Plöner Schützengilde (SPD)
Der Zuschuss zum 400 – jährigen Jubiläum der Gilde in Höhe von 2.500 € wurde unspezifiziert in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Die Gilde selbst hat keinen Antrag gestellt. Nach Aussage des 1. Ältermanns steht noch nicht fest, ob überhaupt ein Bedarf vorhanden ist.
Ratsherr Jagusch sieht den Ansatz nicht als Zuschuss an, sondern als Option für ein repräsentatives Geschenk der Stadt. Er spricht sich dafür aus, den Betrag im Haushalt zu belassen.
Ratsherr Landschof befürwortet eine angemessene Würdigung in Form eines Präsents.
Ratsfrau Meyer hätte bestimmt einige Geschenk – Ideen, wird sich aber hierzu nicht weiter äußern, da keine Frauen Gildemitglied werden dürfen und insoweit der verfassungsmäßige Gleichstellungsgrundsatz verletzt wird.
Hauptausschussvorsitzender Buth hält fest, dass die Schützengilde kein als gemeinnützig anerkannter Verein ist. Dass Frauen nicht Mitglied werden können, ist für ihn unzeitgemäß und bedenklich. Eine Finanzierung aus dem Budget, ohne einen gesonderten Ansatz, wäre aus seiner Sicht ausreichend.
Ratsherr Jagusch beantragt um 20:06 Uhr eine Sitzungsunterbrechung für 15 Minuten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung erneut um 20:25 Uhr.
Er bittet sodann zur Abstimmung über den Antrag der SPD – Fraktion, den Betrag für die Schützengilde zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0
Der Antrag ist damit angenommen.
3. Sanierung des Fahrradunterstandes am Rathaus (SPD)
Die SPD – Fraktion hat die Verschiebung der Sanierung des Unterstandes (15.000 €) in das Jahr 2022 beantragt.
Ratsherr Jagusch warnt vor der zu erwartenden Verteuerung. Es ist darüber hinaus erwünscht, dass die Mitarbeiter:innen für die Fahrten zur und von der Arbeitsstätte ihre Räder nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0
Der Antrag ist damit abgelehnt.
4. Gebäudeprüfung des Rathauses (CDU / SPD)
Für die Prüfung des baulichen Zustandes des Rathauses sind 42.000 € vorgesehen. Die SPD – Fraktion hat eine Verlagerung nach 2022 vorgeschlagen. Die CDU – Fraktion wünscht eine Reduzierung auf die Bereiche Brandschutz und Arbeitssicherheit.
Ratsherrn Jagusch geht es mehr um eine konkrete Überprüfung. Die Frage nach einem Neubau oder einer Sanierung stellt sich für ihn nicht. Er verweist auf das Bürgerbüro in der Langen Straße mit erheblichen Mehrkosten. Er legt das Hauptaugenmerk auf den Brand- und Mitarbeiter:innenschutz.
Bürgermeister Winter beschreibt den Zustand des Kellergeschosses: Dort kam es zu einem Wassereinbruch mit feuchten Wänden, der Folgeschäden nach sich ziehen kann. Diese könnten so weit gehen, dass ein Neubau an anderer Stelle sich unter Umständen rechnen würde. Aus seiner Sicht ist zumindest eine Teiluntersuchung unverzichtbar.
Ratsherr Schröder hält das Bürgerbüro deshalb für notwendig, da sich das Rathaus nie vollständig barrierefrei gestalten lassen wird. Es sollte aber dennoch eine Prüfung stattfinden, inwieweit Verbesserungen möglich sind.
Auch Ratsherr Jagusch befürwortet es, die Gebäudesubstanz zu erhalten, die Notwendigkeit einer Sanierung zu eruieren und – soweit praktikabel – Barrierefreiheit anzustreben.
Ratsherr Landschof zieht den Antrag Nr. 4 seiner Fraktion zurück.
Hauptausschussvorsitzender Buth plädiert dafür, einen Rathausneubau im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kreisverwaltung zu betrachten und hierbei auch die Amtsverwaltung einzubeziehen. Eine Kollokation erbrächte Synergieeffekte und wäre der Barrierefreiheit förderlich. Für ihn handelt es sich dabei um einen Denkansatz, der in die Zukunft weisen könnte.
Bürgermeister Winter hat bereits mit Vertretern des Kreises Plön Gespräche in dieser Hinsicht geführt. Die Erweiterung der Kreisverwaltung in der Hamburger Straße ist politisch noch nicht beschlossen. Es bereitet dem Kreis derzeit Probleme, den eigenen Personalbestand unterzubringen.
Beschluss:
Es soll im Jahr 2021 eine bauliche Untersuchung des Rathauses stattfinden. Die Notwendigkeit einer Sanierung soll eruiert werden. Weiterhin sind Brand- und Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
Im Jahr 2021 soll eine Untersuchung im Hinblick auf die Schaffung einer teilweisen Barrierefreiheit des Rathauses stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 1
5. Ankauf einer Grünfläche (CDU / SPD)
Ratsfrau Meyer erinnert daran, dass der Ankauf ursprünglich zum Nachtragshaushalt 2020 von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingebracht wurde.
Ratsherr Roth fragt nach ob es sinnvoll wäre, alle Maßnahmen zur CO2 – Reduktion bzw. zum Klimaschutz unter einem Produktsachkonto zusammenzufassen.
Bürgermeister Winter verneint dies spontan aufgrund der haushaltsrechtlichen Zuordnungsvorschriften. Diese fordern eine Nachweisung bei dem jeweiligen Produkt.
Frau Wenz – Johanns führt aus, dass diverse einzelne Konten eingerichtet worden sind. Diese könnten im Rahmen der Systematik durch anfügen einer weiteren Ziffer als Kennung versehen werden.
Der Bürgermeister ergänzt, dass der Klimaschutzmanager die Maßnahmen in seinen periodischen Bericht aufnehmen kann.
Ratsherr Roth bittet daraufhin darum, aus dem Antrag 5 des SPD – Papiers den letzten Satz, beginnend mit „Für weitere Maßnahmen…“ zu streichen.
Ratsherr Schröder erwähnt die haushaltswirtschaftliche Sperre, deren Aufhebung in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fällt.
Der Vorsitzende bestätigt dies. Der Antrag der CDU – Fraktion sieht ebenfalls eine Zuständigkeit des Hauptausschusses vor.
Beschluss:
Der pauschale Ansatz zum Ankauf einer Grünfläche zur CO2 – Kompensation in Höhe von 20.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen. Jede Klimaschutzmaßnahme aus dem Klimaschutzkonzept ist vor ihrer Durchführung nach einer Beratung im zuständigen Fachausschuss (vorliegend: Hauptausschuss) freizugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
6. Glasfaseranbindung Appelwarder / Krabbe (CDU / SPD)
Hauptausschussvorsitzender Buth stellt die Maßnahme vor. Auch diese soll mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Ratsherr Jagusch weist auf die Parallelität zum Antrag der CDU – Fraktion hin. Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben schon einmal verschoben worden ist, sollte die Kostenberechnung aktualisiert werden.
Ratsherr Wegner schätzt, dass die Stadtwerke, mit denen die Arbeiten koordiniert werden sollen, in dem Bereich Appelwarder nicht vor dem Jahr 2022 die Glasfaserleitungen verlegen werden.
Dem Bürgermeister liegt eine Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden der Versorgungs GmbH vor, dass man dort in 2021 noch nicht tätig werden wird.
Der Vorsitzende fasst die Beratung zusammen zu dem
Beschluss:
Die Maßnahme wird in das 2022 verlagert. Die aktuellen Kosten sind zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
7. Heizungsanlage Feuerwehrhaus (SPD)
Ratsherr Jagusch spricht sich für eine bedarfsorientierte Handlungsweise aus. Ein Verschieben der Heizungserneuerung war auch angedacht. Hierzu sollte die Verwaltungsmeinung gehört werden.
Bürgermeister Winter hat den zuständigen Fachbereich befragt, in welchem Umfang für 2021 noch Umsetzungsmöglichkeiten gesehen werden. Bisher steht auch noch nicht fest, welche Art Heizung zum Einbau kommen soll.
In die Ansatzkalkulation sind die Ergebnisse der Energieberatung und ingenieurtechnische Empfehlungen sowie verschiedene Energieträger eingeflossen, so Frau Wenz – Johanns. Derzeit funktioniert die Heizung noch unproblematisch, was sich aufgrund des Alters von 27 Jahren natürlich rasch ändern könnte.
Ratsherr Dr. Erdtmann wünscht zu wissen, ob zusätzliche Planungskosten zu erwarten sind.
Bürgermeister Winter kann dies ausschließen. Die installierte Anlage arbeitet mit zwei Kesseln und unterschiedlichen Vorlauftemperaturen, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt.
Ratsfrau Meyer plädiert dafür, den Betrag in Höhe von 142.000 € zu belassen. Es müsse mittel- und langfristig gedacht werden. Mehrere Varianten sind vorstellbar. Sie rät dazu, den Klimaschutzmanager zu beteiligen.
Ratsherr Roth erkundigt sich danach, ob Fördermöglichkeiten geprüft worden sind. Von einer kostengünstigeren Sanierung der Heizungsanlage sollte aus Klimaschutzaspekten abgesehen werden.
Ratsherr Wegener bringt den Einbezug von Fotovoltaik in die Diskussion ein. Der neben der Feuerwehr belegene Bauhof verfügt über einige Elektrofahrzeuge, deren Akkus mit Solarstrom aufgeladen werden könnten.
Hauptausschussvorsitzender Buth verweist auf das Dachkataster. Die Stadtwerke Plön sollten beteiligt werden; er wird den Verwaltungsrat bitten, auf die Stadt zuzukommen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, für die Beheizung des Feuerwehrgebäudes die möglichen Optionen unter Mitwirkung des Klimaschutzmanagers zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Hauptausschussvorsitzender Buth leitet über zu den Anträgen der CDU – Ratsfraktion, soweit diese nicht bereits gemeinsam mit Anträgen der SPD – Ratsfraktion behandelt worden sind.
8. Grundstück Eutiner Straße 8
Der eventuelle Ankauf des Grundstücks Eutiner Straße 8 ist bereits im Hauptausschuss andiskutiert worden, so Ratsherr Jagusch. Aufgrund des Volumens und der Bedeutung des Vorhabens wäre der vorgesehene Sperrvermerk von der Ratsversammlung aufzuheben.
Bürgermeister Winter wiederholt, dass die Stadt Plön sämtliche Investitionen im Wesentlichen kreditfinanzieren muss. Die Rückzahlung der Kredite wiederum müsste ebenfalls über Darlehensaufnahmen erfolgen. Er sieht, auch im Zusammenhang mit der Erbbaupachtvariante, keine Notwendigkeit dafür, im Haushalt 2021 Mittel hierfür vorzusehen.
Ratsherr Jagusch unterbreitet den Alternativvorschlag, den Kaufpreis im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.
Bürgermeister Winter bezeichnet eine Aufnahme in die 5 – jährige Finanzplanung als unkritisch, da es sich hierbei nicht um eine Festschreibung im Sinne einer Verpflichtungsermächtigung, sondern um eine Absichtserklärung für die Zukunft handelt.
Beschluss:
Die Mittel für den Kauf des Grundstücks Eutiner Straße 8 werden in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Plön aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
9. Kauf Grundstück ehemalige Kreisfeuerwehrzentrale
Ratsherr Jagusch zeigt auf, dass die Kaufabsicht, zumindest vorerst, nicht umzusetzen ist. Die Genehmigung der Kreditfinanzierung wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde bereits einmal versagt, da kein Konzept für die Nutzung vorlag und bis heute nicht vorliegt. Er empfiehlt deshalb, den Grundstücksankauf auf die Ebene der 5 – jährigen Finanzplanung als Merkposten in das Jahr 2022 auszulagern.
Ratsherr Landschof schließt sich dieser Empfehlung an.
Beschluss:
Da in 2021 nicht mit einem Abschluss der Kaufverhandlungen zu rechnen ist und auch die Konzeptionierung seitens der Stadt noch nicht hinreichend weit fortgeschritten ist, werden die Mittel aus dem Haushalt 2021 gestrichen und in die mittelfristige Finanzplanung als Merkposten in das Jahr 2022 ausgelagert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
10. Schwerlastfähiger Ausbau Feuerwehrparkplatz
Ratsherr Jagusch hält an dem Sperrvermerk für den Ansatz fest. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr den Ausbaustandard abzustimmen. Dabei ist eine teilweise Ertüchtigung für Schwerlastfahrzeuge für die Zufahrt zum Sandfang der B 430 einzubeziehen.
Ratsherr Roth bittet um Auskunft darüber, ob eine Auftragsvergabe notwendig wird oder ob Eigenleistung möglich ist.
Letztere zieht der Bürgermeister für den Parkplatz in Betracht; der schwerlastfähige Ausbauteil wird wahrscheinlich vergeben werden müssen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr den Ausbaustandard abzustimmen. Dabei ist eine teilweise Ertüchtigung für Schwerlastfahrzeuge für die Zufahrt zum Sandfang der B 430 einzubeziehen. Der Haushaltsansatz in Höhe von 80.000 € ist mit einem Sperrvermerk zu versehen, über dessen Aufhebung der Hauptausschuss entscheidet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
11. Schlossgarage
Ratsherr Jagusch nimmt die bekannte Problematik jährlicher Defizite und zu erwartender größerer Reparaturen zum Anlass, den Verkauf der Tiefgarage zu erwägen. Etwa die Hälfte der Stellplätze ist dauervermietet. Vorrangig sollte der Kreis Plön angefragt werden; falls dieser kein Interesse bekundet, sollte die Schlossgarage auf dem freien Markt angeboten werden.
Ratsherr Landschof gibt zu bedenken, dass eine Eigentümergemeinschaft mit der Fielmann AG besteht, was seiner Erfahrung nach den Verkauf erschweren könnte.
Bürgermeister Winter fügt an, dass seitens der Fielmann Akademie kein weiterer Bedarf besteht. Bei einem externen Erwerber muss sich die Stadt das Nutzungsrecht an der Reitbahn sichern.
Für Ratsherrn Jagusch ist die Nutzung der Reitbahn ein wesentlicher Punkt; eine Besicherung könnte z. B. grundbuchlich eingetragen werden. Er richtet die Bitte an die Verwaltung, hier kreativ zu werden. Bei einem Verkauf an den Kreis Plön erwartet Ratsherr Jagusch geringere Probleme als bei einem gewerblichen Erwerber.
Ausschussvorsitzender Buth bittet darum, dass mehrere Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Kreis Plön überhaupt als ein potenzieller Käufer in Frage kommt: Zunächst muss Klarheit über die Errichtung des Verwaltungserweiterungsbaus auf dem ehemaligen Kroschke – Gelände bestehen, dann muss der Kreis ein Interesse daran haben, die Schlossgarage zu kaufen.
Ratsherr Kruppa ist bekannt, dass das Nutzungsrecht für die Reitbahn an den Parkplatz Nr. 1 gekoppelt ist; ggf. könnte ein Nießbrauch grundbuchlich eingetragen werden.
Ratsherr Wegener möchte die Schlossgarage gerne „in das Schaufenster stellen“, um damit vielleicht die Entscheidungsfindung des Kreises Plön etwas zu beschleunigen.
Ausschussvorsitzender Buth rät dringend davon ab; es sollte gerade zum Ausdruck gebracht werden, dass die Stadt die Schlossgarage für den Kreis vorhält, um den Standort Plön zu sichern.
Bürgermeister Winter hat im Zuge eines Gesprächs beim Kreis die Frage des Neubaus thematisiert. Bei den Vertretern des Kreises Plön war kein Interesse erkennbar.
Ratsfrau Meyer schließt sich der Auffassung des Vorsitzenden an. Wird neu gebaut, so besteht die Verpflichtung zur Nachweisung von Stellplätzen. Die Landesbauordnung koppelt Stellplätze nicht an das unmittelbare Umfeld eines Gebäudes; außerdem würde der Kreis die Kosten für eine eigene Parkgarage einsparen.
Ratsherr Jagusch bittet zu berücksichtigen, dass der Bau des zusätzlichen Verwaltungsgebäudes im Kreistag hochgradig umstritten ist. Die Frage, ob in Plön gebaut wird oder nicht, ist nach wie vor offen. Die Nutzung einer Bestandsimmobilie in Schwentinental steht noch immer zur Debatte. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ist nicht grundsätzlich gegen eine Erweiterung in Plön, jedoch unter der Bedingung einer Refinanzierung durch den Verkauf der Liegenschaft in Schwentinental. Aus seiner Sicht sollte die Stadt ihr Verkaufsanliegen offensiv an den Kreis herantragen. Allerdings sollte man sich nicht auf den Kreis als einzigen möglichen Käufer fokussieren. Im Hintergrund sollte die Stadt sich der alljährlichen Deckungslücken bewusst sein.
Hauptausschussvorsitzender Buth sieht einen Lösungsansatz darin, dass sich die Stadt den Kreis Plön als Option offen hält, solange bis eine Standortentscheidung getroffen wird. Dies wird nach seiner Ansicht in absehbarer Zeit geschehen.
Beschluss:
Aufgrund des jährlichen strukturellen Defizits in Höhe von rd. 10.000 € und zu erwartender besonderer Instandhaltungsmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, den Verkauf der Schlossgarage vorzubereiten. Für den Hauptausschuss soll eine Stellungnahme erarbeitet werden, auf welchem Wege auch künftig die Nutzung der Reitbahn für Veranstaltungen sichergestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Der Hauptausschussvorsitzende bittet sodann, die Anträge Ratsherrn Kruppas aus der gestrigen Sitzung des StEP zu beraten.
Dieser zieht den Punkt 13 – Ankauf ehem. Kreisfeuerwehrzentrale – aufgrund der Beschlusslage zurück.
Der Vorsitzende lässt anschließend über Ziffer 21 a) aus dem Antrag Ratsherrn Kruppas abstimmen. Eine Abstimmung zu Ziff. 21 b) erübrigt sich, da dieser Auftrag bereits explizit erteilt worden ist und sich in der Bearbeitungsphase befindet.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich in Kaufverhandlungen mit dem Land bezüglich der Liegenschaft Flurstücke 77/21 und 122, belegen in Plön, Eutiner Straße 8, einzutreten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
Ratsherr Kruppa formuliert den zu Ziffer 22 c) schriftlich fixierten Antrag wie folgt um:
Nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit dem Plöner Segler – Verein (PSV) soll in Verkaufsgespräche mit dem Verein eingetreten werden. Der PSV hat einen Erwerbswunsch. Er zitiert aus einem einstimmig gefassten Hauptausschussbeschluss aus dem Jahr 2017. Er sieht damit Ziff. 22 d) seines Antrags – Die Verhandlungen bezüglich eines Erbbaurechtsvertrages mit dem PSV werden hilfsweise weitergeführt – als obsolet an.
Bürgermeister Winter räumt ein, dass in Gesprächen mit dem PSV die grundsätzliche Möglichkeit eines Verkaufs erörtert worden ist.
Ratsherr Landschof erinnert daran, dass die damaligen Verkaufsverhandlungen gescheitert sind.
Ratsherr Dr. Erdtmann sieht Verkaufsverhandlungen mit dem PSV nach Abschluss des Erbbaupachtvertrages nicht für sinnvoll an. Er hält nach wie vor daran fest, die Angelegenheit öffentlich zu beraten. Es sollte bis zum 31. Dezember 2023, dem Ablaufdatum des geltenden Erbbaurechtsvertrages, abgewartet werden. Mit Ablauf dieses Tages vereinigen sich Gebäude und Grundstück. Über einen Verkauf des Gebäudes zu verhandeln macht nur Sinn, wenn dies vor Abschluss des Erbbaupachtvertrages geschieht. Die wirtschaftliche Verwertung liegt bei der Stadt Plön. Wenn die Verlängerung des Erbbaupachtvertrages nicht beschlossen wird, könnte die Stadt Grundstück und Gebäude als Einheit veräußern. Die Belange des PSV könnten in einem Vertrag mit dem Erwerber geregelt werden. Er schätzt den Verkehrswert der Liegenschaft auf über 1 Mio. €; derzeit können nur wenige tausend € pro Jahr realisiert werden. Aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung für die Stadt ist für ihn eine öffentliche Beratung geboten. Die Mitgliedschaft von Angehörigen der Ratsversammlung im PSV stellte aus seiner Perspektive einen Interessenwiderspruch dar.
Ratsherr Kalinka bittet darum sich bewusst zu machen, dass das Besprochene Gegenstand eines heute als nicht öffentlich beschlossenen Tagesordnungspunktes ist.
Hauptausschussvorsitzender Buth bittet die Mitglieder um ihr Votum zu dem
Beschluss:
Nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit dem Plöner Segler – Verein (PSV) soll in Verkaufsgespräche mit dem Verein eingetreten werden, da der PSV einen Erwerbswunsch hat.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0
Damit ist der Antrag Ratsherrn Kruppas zu Ziff. 22 c) abgelehnt.
12. Gründach Badestelle Prinzeninsel
Stadtkämmerer Titze ruft den Anwesenden ins Gedächtnis, dass die Beratung über den erhöhten Eigenanteil der Stadt an dem Gründach auf dem Gebäude an der Badestelle Prinzeninsel vom GUT an den Hauptausschuss überwiesen wurde.
Hauptausschussvorsitzender Buth reminisziert den Sachverhalt: Für das Gebäude am Prinzenbad ist eine Grünbedachung vorgesehen; diese ist mit einer relativ hohen Quote förderfähig. Eine Überprüfung der Statik ergab, dass die Unterkonstruktion für das schwerere Gründach verstärkt werden muss. Dadurch erhöht sich, da diese Mehrkosten nicht förderfähig sind, der städtische Eigenanteil. Er stellt sich die elementare Frage, ob und inwieweit ein Gründach in einem Waldstück sinnvoll erscheinen mag.
Ratsherr Wegener pflichtet dem bei. Nur wenn für die Stadt Plön keine zusätzlichen signifikanten Kosten entstehen, sollte die Maßnahme umgesetzt werden.
Bürgermeister Winter rechnet mit weiteren Kosten zwischen 5 T€ bis 10 €.
Ratsfrau Meyer beziffert die bisherigen Gesamtkosten auf 277.000 € bei Fördermitteln in Höhe von 248.900 €. Sie beschreibt dem Umfang der zur Herstellung der statischen Sicherheit notwendigen Maßnahmen. Eine zusätzliche Stütze würde in den Kiosk eingesetzt werden müssen.
Ausschussvorsitzender Buth empfindet es als eine Verschwendung von Steuergeldern, ein Gründach auf einem Gebäude mitten im Wald vorzusehen. Er beantragt die Streichung des Vorhabens aus dem Haushalt.
Beschluss:
Die Maßnahme „Gründach Prinzeninsel“ wird aus dem Haushalt gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0
B Gesamthaushalt
Hauptausschussvorsitzender Buth stellt die nun folgenden Beratungen und Beschlüsse unter die Überschrift „Empfehlungen an die Ratsversammlung“.
1. Sprottenflotte
Bürgermeister Winter nennt eine Mindestanzahl von 6 notwendigen Fahrradstationen im Stadtgebiet. Die Reduzierung auf 2 Standorte wird dem System nicht gerecht. Entweder sollten 6 Stationen im Stadtgebiet installiert werden oder ein Komplettverzicht geübt werden.
Ratsherr Jagusch bezieht sich auf Heikendorf und Laboe, wo eine oder zwei Stationen als ausreichend angesehen werden.
Lt. Bürgermeister Winter handelt es sich um amtsangehörige Gemeinden. In anderen Ortsteilen befänden sich dort weitere Stationen.
Ratsherr Jagusch greift diesen Gedanken auf. Vielleicht könnte die Stadt mit Gemeinden aus dem Umland über die Einrichtung von weiteren Stationen verhandeln. Hier müsste allerdings eine Finanzierungsregelung gefunden werden. Die Leihpedelecs an der Förde Sparkasse erfreuen sich großer Beliebtheit. Hier ist sogar nur eine Station vorhanden. Er kritisiert die Summe von rd. 20.000 € pro Jahr, die von der Stadt an die privaten Betreiber eines Fahrradvermietungsunternehmens zu zahlen wären. Dies bedeute nicht, so Ratsherr Jagusch weiter, dass er grundsätzlich gegen eine derartige Einrichtung eingenommen ist. Ihm geht es dabei hauptsächlich darum, keine zusätzlichen dauerhaften Zuschusszahlungen aufzubauen, die den Haushalt auf Jahre belasten.
Bürgermeister Winter legt klar, dass es nicht darum geht, einen gewerblichen Anbieter zu unterstützen. Vielmehr geht es um einen übergeordneten politischen Willen, die Bürger:innen zum Umstieg vom Auto auf das Fahrrad zu bewegen. Die Kraftfahrzeuge sollen aus der Stadt herausgehalten werden. Dies gelte nicht nur für Touristen und Naherholungssuchende, sondern auch für Einpendler. Es geht um einen ganz anderen Ansatz, namentlich darum, dass die öffentliche Hand langfristig in den Mobilitätswandel investieren muss.
Für Ratsfrau Meyer handelt es sich bei der Sprottenflotte um einen wesentlichen Bestandteil des Mobilitätsprojekts der Kiel – Region. Die Räder könnten nicht nur am selben Ort, sondern auch in Preetz oder in Kiel zurückgegeben werden. Die von außerhalb kommenden Arbeitskräfte könnten ihre Fahrzeuge an der Peripherie parken und für den Weg in die Innenstadt die Sprottenflotte nutzen. Jede Station werde mit einer Quote von 50% gefördert. Bei z. B. 3 Stationen anstelle von 6 würde sich die Bezuschussung halbieren.
Hauptausschussvorsitzender Buth hält den Vergleich mit z. B. der Gemeinde Heikendorf für nicht richtig. Die Zielsetzung dort ist es, die Ortsteile bzw. Ostseestrände miteinander zu verbinden. Die Beteiligung der Stadt an der Sprottenflotte ist Bestandteil des Klimakonzepts, dem einhellig zugestimmt worden ist. Aus seiner Sicht ist die geplante Anzahl von 6 Stationen im Stadtgebiet ein sinnvoller Ansatz für den innerörtlichen Verkehr. Er ist davon überzeugt, dass das Konzept in seiner ursprünglichen Form der Ratsversammlung zur Beschlussfassung anempfohlen werden sollte.
Auch Ratsherr Kalinka steht dem Bikesharing prinzipiell positiv gegenüber. Für ihn steht im Mittelpunkt, wie das System ausgebaut wird. Nach 2 bis 3 Jahren sollte eine Evaluierung erfolgen. Wenn es sich als ein großer Erfolg erweisen sollte, dann könnte weiter investiert werden.
Bürgermeister Winter erinnert daran, dass zu Beginn der Diskussion noch 10 Stationen für Plön in Rede standen. Mittlerweile sind 6 verblieben, und letztlich sollten antragsgemäß nur 2 realisiert werden.
Ratsherr Kalinka bekräftigt, dass die CDU – Fraktion zu ihrem Antrag steht.
Ratsherr Jagusch hebt hervor, dass im vergangenen Jahr die finanzielle Situation der Stadt noch eine andere gewesen ist. Das strukturelle Defizit beträgt aus heutiger planerischer Sicht rd. 3 Mio. € pro Jahr. Es geht schlussendlich um 50 T€ jährlich; dies bedingt einen Abwägungsprozess. Auch hinsichtlich des Klimaschutzes darf die Haushaltslage der Stadt nicht außerhalb der Betrachtung bleiben. Es sind schon jetzt viele Möglichkeiten vorhanden, wie die Einführung von Dienstpedelecs oder Carsharing. Viele Personen besitzen eigene Fahrräder. Er stellt die Frage in den Raum, ob die Beteiligung an der Sprottenflotte wirklich als Baustein des ÖPNV in Plön geeignet ist. Er rät dazu, befristet zu testen und dann eine Auswertung vorzunehmen. Auch die Transporter, die einmal in der Woche die Räder auf die Stationen verteilen, werden wahrscheinlich nicht elektrisch betrieben.
Bürgermeister Winter grenzt den Anteil der Stadt nach Abzug der Förderung auf rd. 24 T€ im Jahr ein. Der Vertrag endet automatisch nach 3 Jahren.
Ratsfrau nennt als ein Bestandteil des Konzepts, die Frequentierung der Stationen zu beobachten. Wenn eine Station keinen Zuspruch findet, ist eine Verlegung unproblematisch. Insofern ist eine gewünschte Flexibilität gegeben. Auch ist Plön nicht die erste Stadt, die an dem Projekt teilnimmt. Auch die Stadt Preetz ist Partnerin der Sprottenflotte. Allerdings wird es nur 2 Stationen in der Kiel – Region nicht geben.
Ratsherr Wegener resümiert, dass im Grunde genommen alle Fraktionen der Sprottenflotte positiv gegenüber stehen. Er unterbreitet zur Gegenfinanzierung den Vorschlag, die Schlossgarage zu verkaufen. Zur Forcierung der ökologischen Verkehrswende sollte das Projekt Sprottenflotte gefördert werden.
Er stellt den Antrag, die Schlossgarage zu veräußern und mit dem Erlös die Sprottenflotte mit 6 Stationen in Plön zu unterstützen.
Auch Bürgermeister Winter hat eine Vorstellung zur Kompensation des bei der Stadt verbleibenden Anteils für die Sprottenflotte entwickelt: Auch an den Wochenenden und wochentags ab 17:00 Uhr könnten Parkgebühren erhoben werden. Eventuell könnte zusätzlich an eine Anhebung gedacht werden.
Ratsherr Jagusch bezeichnet es als absurd, die allmähliche Erholung der Geschäftswelt in der auslaufenden Coronakrise mit einer derartigen Maßnahme zu konterkarieren.
Der Bürgermeister merkt an, dass die Parkgebühren an der Fegetasche von Touristen anstandslos entrichtet werden, was bei den Inhabern PLÖner Kennzeichen leider öfters nicht der Fall ist. Im Übrigen wäre an der Stadtgrabenstraße an den Wochenenden so gut wie kein PLÖner Nummernschild zu finden. Hamburg rechtfertigt eine Ausweitung der Parkgebührenpflicht mit der Inanspruchnahme öffentlichen Raums für eine private Nutzung. Er sieht darin einen weiteren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Die Geschäftsinhaber:innen der Plöner Innenstadt hatten seinerzeit die Forderung erhoben, die Höchstparkdauer auf 3 Stunden zu beschränken, um einen stärkeren Umschlag der Kunden zu erreichen.
Ratsherr Buth rekapituliert, dass in der gestrigen Sitzung des StEP der Beschluss gefasst wurde, lediglich 2 Stationen der Sprottenflotte im Haushalt zu berücksichtigen. Er stellt nunmehr den Antrag der Verwaltung zur Entscheidung.
Beschluss:
In den Haushalt der Stadt Plön für das Jahr 2021 werden die Mittel für die Herstellung von 6 Stationen der Sprottenflotte eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1
Der Antrag der Verwaltung ist damit abgelehnt.
Der Vorsitzende bittet sodann den Ausschuss um sein Votum zum Antrag Ratsherrn Wegeners.
Beschluss:
In den Haushalt der Stadt Plön für das Jahr 2021 werden die Mittel für die Herstellung von 6 Stationen der Sprottenflotte eingestellt.
Zur Gegenfinanzierung soll die Schlossgarage zum Verkauf angeboten werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 4
2. Zuschuss an den Segelclub von Plön (SCvP)
Hauptausschussvorsitzender Buth schildert den Sachverhalt. Nachdem der GUT beschlossen hatte, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren, soll dieser nun im Zuge der Haushaltsberatungen gestrichen werden. Aufgrund des GUT – Beschlusses erhielt der SCvP bereits eine Mitteilung darüber, dass die Mittel bewilligt worden sind. Der Vorsitzende empfindet es als problematisch, dass diese jetzt widerrufen werden müsste. Die Stadt mache sich damit dem Verein gegenüber unglaubwürdig. Im Jahr 2018 ist eine geringfügige Zuwendung für die Herrichtung von Wellenbrechern an den Verein geflossen. Dabei ist der Grundsatz durchbrochen worden, keine Investitionen zu fördern. Er beantragt, den Betrag im Haushalt zu belassen.
Nach Ratsherrn Wegeners Auffassung ist insbesondere der Jugendsport förderungswürdig. Auf diesem Gebiet ist die Stadt sehr aktiv. Andererseits hat man sich dem Prinzip unterworfen, keine investiven Maßnahmen zu bezuschussen. Hierfür sollten die Vereine private Sponsoren finden.
Soweit ihm bekannt ist, hat die Stadt in der Vergangenheit keine Investitionen von Vereinen gefördert. Wenn der Bescheid wieder zurückgezogen werden würde, wäre das zumindest unglücklich, so Bürgermeister Winter.
Vorsitzender Buth hält dem entgegen, dass auch früher schon kreative Wege gegangen worden sind wenn es darum ging, z. B. den Bau eines Anlegestegs für Gäste zu unterstützen. Es sollte vermieden werden, hier mit zweierlei Maß zu messen. Förderungen durch den Landessportverband sind z. B. an eine Kofinanzierung durch die Kommune gekoppelt. Ein solcher Vorschlag sollte der Ratsversammlung angetragen werden.
Bürgermeister Winter nennt als Hintergrund für den Antrag des SCvP, dass 34 Festmacher zur Sicherung der Wellenbrecher angebracht werden sollen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass infolge der Corona – Pandemie kein Arbeitsdienst stattfinden konnte und deshalb eine Fremdleistung in Anspruch genommen werden musste.
Beschluss:
Für einen Zuschuss zur Sicherung von Wellenbrechern werden in den Haushalt 2021 2.500 € eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 5
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Beiträge zur Haushaltskonsolidierung
Bürgermeister Winter richtet die Frage an die Fraktionen, ob noch Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu erwarten sind; diese könnten dann in den Entwurf eingearbeitet werden.
Ratsherr Landschof erklärt für die SPD – Fraktion, dass diese bis zum kommenden Dienstag, d. 22. Juni 2021, eingereicht werden.
Ratsfrau Meyer hatte es so verstanden, dass die von der Kämmerei zur Konsolidierungsrunde vorgelegte Liste diesen Bereich abgedeckt hätte.
Bürgermeister Winter nennt Bespiele, wie Prüfaufträge oder Hebesatzerhöhungen. Besser wären allerdings eigene Vorschläge aus den Fraktionsreihen.
Hauptausschussvorsitzender Buth nennt als letzten Termin für Konsolidierungsbeiträge der Selbstverwaltung Mittwoch, den 23. Juni 2021. Die Beschlussfassung hierüber müsste unmittelbar in der Ratsversammlung am 30. Juni 2021 erfolgen, da vorher der Hauptausschuss nicht mehr tagt.
Ratsherr Jagusch bittet zu beachten, dass einiges, z. B. Hebesatzanhebungen oder Inflationsausgleiche, erst ab 01. Januar 2022 wirksam werden können. Für eine Erhöhung der Parkgebühren bzw. Änderungen der gebührenpflichtigen Zeiten ist jedoch der Bürgermeister zuständig.
Bürgermeister Winter wiederholt die in der Konsolidierungs AG getroffene Aussage, dass Anregungen für den Haushalt 2021 benötigt werden. Eine mögliche Anhebung der Parkgebühren sieht der Bürgermeister als eine gemeinsame Aktion unter Einbezug der Selbstverwaltung an.
Ratsherr Kalinka ergänzt, dass die CDU – Fraktion nicht der Vorwurf ereilen kann, sie hätte sich in den letzten Jahren in diesem Punkt nicht ausreichend beteiligt. Die Vorschläge sollten gemeinsam mitgetragen werden.
Der Bürgermeister verweist darauf, dass die Verwaltung einige Anstöße zu Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegt hat. Er hat Rückmeldungen aus den Fraktionen für ein Meinungsbild erwartet, was davon eventuell realisiert werden könnte.
Ratsherr Dr. Erdtmann gibt dem Bürgermeister in dieser Hinsicht Recht. Alle hatten die Gelegenheit, sich in die Konsolidierung einzubringen. Auch seine Fraktion hat dies bisher nicht genutzt und wird es aber bis zum 23. Juni 2021 nachholen.
Ratsherr Schröder vertritt den Standpunkt, dass es irgendwann nichts mehr zu konsolidieren gäbe. Sein Beitrag wäre die Vermietung von Tagesplätzen auf dem Parkplatz Ascheberger Straße gegen eine günstige Gebühr.
Ratsherr Meußer sieht es für alle Fraktionen als zumutbar an, bis zum nächsten Mittwoch Konsolidierungsbeiträge einzureichen.
Hauptausschussvorsitzender Buth bittet die Verwaltung darum, bis Freitag, d. 25. Juni 2021 eine Zusammenfassung der Konsolidierungsvorschläge ohne Berechnung an alle Ratsmitglieder herauszugeben.
Die Hauptausschussmitglieder pflichten dem Vorsitzenden einvernehmlich bei.