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ALLRIS - Auszug

15.11.2021 - 7 Rückführung des Baubetriebshofes von den Stadtw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Hauptausschussvorsitzender Buth führt als Hintergrundinformation einführend aus, dass durch eine Rückführung des Baubetriebshofes von den Stadtwerken Plön AöR zur Stadt Plön im erheblichen Maße Steuern gespart werden können. Sollte der Baubetriebshof bei den Stadtwerken verbleiben und für die Stadt tätig werden, würden sich die Kosten r die Stadt erheblich verteuern. 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende noch einmal Herrn Höchstödter vom Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüro Jander und Partner als Sachverständigen.

 

rgermeister Winter teilt mit, dass die Verwaltung sich gemeinsam mit Herrn Höchstödter im Vorwege ausführlich mit den Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetzes befasst und Handlungsmöglichkeiten durchdiskutiert hat. Im Ergebnis ist die Vorlage entstanden mit der Beschlussempfehlung, den Baubetriebshof bis zum Ende 2022 an die Stadt Plön zurückzuführen, um die Umsatzsteuer für die Bauhofleistungen zu umgehen.  

 

Anschließend erläutert Herr Höchstödter die der Verwaltungsvorlage beigefügte Stellungnahme noch einmal ausführlich.

 

Im Verlauf der folgenden Beratung wird u.a. angeführt, dass nicht mehr nachvollzogen werden kann, warum der Bauhof seinerzeit an die Stadtwerke ausgegliedert wurde und dass unabhängig von der steuerlichen Sicht in der Vergangenheit schon darüber nachgedacht wurde, den Baubetriebshof an die Stadt Plön zurückzuhren.

 

Es wird zwar darauf hingewisen, dass die Rückführung noch nicht endgültig beschlossen wird, aber mit der heutigen Willensbekundung die Verwaltung beauftragt wird, die Rückführung vorzubereiten.

Welche Kosten letztlich damit verbunden sein werden, kann noch nicht abschließnd gesagt werden.  

Da davon auszugehen ist, dass die Vorbereitung einer Rückführung mit allen erforderlichen Aspekten, wie z.B. Satzungsänderungen, organisatorische Einbindung, bilanzielle Auswirkungen etc. einen nicht unerheblichen Zeitrahmen in Anspruch nehmen wird, wäre ein Grundsatzbeschluss aus Sicht der Verwaltung bereits jetzt wünschenswert.  

 

Nach kurzer weiterer Beratung empfiehlt der Hauptausschuss der Ratsversammlung folgenden

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Beschluss:

 

Aufgrund der - erheblich negativen - finanziellen Auswirkungen, ausgelöst durch die ab dem 01. Januar 2023 geltenden Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, wird die Verwaltung beauftragt, die Rückführung des Baubetriebshofes aus der AöR zur Stadt Plön als Regiebetrieb in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht, ggfs. mit Unterstützung durch externe Berater:innen, vorzubereiten.

Für diese Beratungstätigkeiten werden im Haushalt 2022 entsprechende Haushaltsmittel berücksichtigt.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die organisatorische Leitung des Baubetriebshofes - bereits vor dem rechtlichen Übergang - durch die Verwaltung sicherzustellen und auch hierzu eine Umsetzung zu planen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage