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Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
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Beratungsverlauf:
Die Bürgervorsteherin bittet darum, eine Ergänzung in den vorliegenden Beschlussvorschlag aufzunehmen und verliest diese:
„Sollte bei dem Bestand an Obstbäumen eine Fällung vorgenommen werden, kann die Stadt Plön, sofern die Obstbäume in einem Meter Höhe gemessen, einen Umfang von 80 cm aufweisen, eine Ersatzpflanzung von Obstbäumen fordern.“
Beschluss:
2. Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ mit seiner Begründung wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sollte bei dem Bestand an Obstbäumen eine Fällung vorgenommen werden, kann die Stadt Plön, sofern die Obstbäume in einem Meter Höhe gemessen, einen Umfang von 80 cm aufweisen, eine Ersatzpflanzung von Obstbäumen fordern.
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