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Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Beratungsverlauf:
Ratsherr Weber gibt bekannt, dass mit der 5. Änderungssatzung die Kosten für Hauswasser- und Bauwasseranschlüsse definiert und in der Satzung niedergelegt sind. Diese Kosten werden von der Holsteiner Wasser an die Stadtwerke Plön AöR weitergeleitet und sind damit in der Satzung festzulegen. Die Verwaltungsvorlage ist allen zugegangen, so dass die Bürgervorsteherin die Ratsmitglieder um ihr Votum bittet zu dem
Beschluss:
Die Ratsversammlung stimmt der 5. Satzung zur Änderung der Satzung des
Kommunalunternehmens Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts
der Stadt Plön – über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von
Kostenerstattungen für die Wasserversorgung (Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung - AKSW) vom 11.12.2015 vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtwerke Plön
AöR am 25. März 2021 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:0
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