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ALLRIS - Auszug

29.09.2021 - 7 Bebauungsplan Nr. 64 "Vogelberg" hier: Wertung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Ratsherr Melzer als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und planung (StEP) führt in den Sachverhalt ein. Mit der Bebauungsplanung wurde im Jahr 2018 begonnen; sie zog sich bis zum heutigen Tag hin. Ziel des B Plans ist die Steuerung einer städtebaulichen geordneten Entwicklung und die Schaffung von Rahmenbedingungen für angemessene Erweiterungsmöglichkeiten in Bezug auf die Bestandsgebäude. Der Offenlegungsbeschluss wurde am 24. März 2021 durch die Ratsversammlung gefasst. Die öffentliche Auslegung fand vom 10. Mai 2021 bis einschließlich 11. Juni 2021 statt. Danach erfolgte die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange. Aus der Offenlage der Planung haben sich keine maßgeblichen Änderungen an den Planunterlagen ergeben, so dass der B Plan nunmehr als Satzung von der Ratsversammlung beschlossen werden sollte. Der dreiteilige Beschlussvorschlag liegt dem Gremium vor. Im ersten Teil geht es um die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; die Verwaltung schlägt vor, dem gemäß der Anlage zu folgen. Beim zweiten Teil handelt es sich um den eigentlichen Satzungsbeschluss und beim dritten Teil um die Bekanntmachung. Er bittet die Ratsversammlung, dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zuzustimmen.

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Beschluss:

 

1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die Ratsversammlung hat über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 5) und über die während der öffentlichen Auslegung und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 6) die abschließende Abgung zu treffen.

Die Ratsversammlung beschließt, die in den Anlagen 5 und 6 aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu werten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsendern die Entscheidung der Ratsversammlung mitzuteilen.

 

2. Satzungsbeschluss

Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“ bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Anlagen 1 und 2) gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 LBO in der vorgelegten Fassung als Satzung. Die Begründung des Bebauungsplans (Anlage 3) sowie die Konfliktanalyse zum Baumbestand (Anlage 4) werden gebilligt.

 

3. Bekanntmachung

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage