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ALLRIS - Auszug

29.09.2021 - 8 Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushalt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ratsherr Roth als stellvertretender Hauptausschussvorsitzender stellt in Vertretung Ratsherrn Buths, der heute leider verhindert ist, den Beratungsgegenstand vor.

Zunächst spricht er seinen Dank an das Team von Herrn Titze aus; Ratsherr Buth hatte das als Hauptausschussvorsitzender bereits in diesem Gremium vorwegge-nommen. Ratsherr Roth schließt sich dem Lob Ratsherrn Buths an.

Der Gesamtabschluss 2019 ist deutlich besser ausgefallen als der ursprüngliche Ansatz, und zwar mit einer Differenz von rd. 2,2 Mio. €. Vorher war mit einem erheblichen Minus gerechnet worden, das sich zu einem relativ geringen Plus von rd. 192.000 € wandelte. Die Differenz entspricht rd. 2,2 Mio. €. Die Ursachen für dieses positive Ergebnis sind durchaus vielfältig: Zum einen wurden die Fehlbetragszuweisungen für die Jahre 2014 bis 2016 durch das Land gezahlt, mithin 977 T€. Vorsichtshalber sind für die Sanierung des „Piratenlandes“ im PlönBad 125 T€ veranschlagt worden, die infolge eines Vergleichsschlusses nicht mehr benötigt worden sind. Für städtebauliche Planungen und den Flächennutzungsplan konnten rd. 400 T€ eingespart werden. Die Kreisumlage verringerte sich erfreulicher Weise um 90 T€. Zum positiven Abschluss trugen Mehreinnahmen in Höhe von 410 T€ aus der Gewerbesteuer bei. In der Summe führten diese Verbesserungen der Aufwendungen und Erträge zu dem für die Stadt Plön äerst vorteilhaften Abschlussergebnis.

Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes wurde verzichtet, weil dies mit dem vorhandenen Personal nicht unbedingt hätte geleistet werden können. Die Jahresabschlüsse bis 2020 müssen bis zum Ende 2021 aufgeholt werden. Damit hat die Stadt dann bis zur Gegenwart aufgeschlossen.

Der Haushaltsabschluss 2019 wurde sodann am 21. August von Ratsfrau Meyer, Ratsherrn Koll und Ratsherrn Landschof geprüft. In der Sitzung des Hauptausschusses am 23. September 2021 gab Ratsherr Koll stellvertretend für das Team das Prüfungsergebnis bekannt, wobei er auch kritische Anmerkungen äerte. Ratsherr Roth möchte heute nicht auf die Themen eingehen, die dort auch diskutiert worden sind, sondern den Schwerpunkt auf die zur Finanzierung des Bürgerbüros Lange Straße 22 aufgewendeten Mittel legen. Dessen Gesamtkosten lagen bei etwa 203 T€; damit waren sie deutlich höher als erwartet. Für einen Teilbetrag von etwa 70 T€ reichte der Deckungskreis nicht aus, und so musste die Deckung schließlich aus dem Gesamthaushalt erfolgen. Nach seiner Wahrnehmung richtete sich die aus seiner Sicht berechtigte Kritik nicht gegen die Sinnhaftigkeit desrgerbüros als solches; er glaubt dass dies, über alle Fraktionsgrenzen hinweg, unbestritten ist. Die Kritik richtete sich vielmehr gegen die Art und Weise, durch die es zu der Kostenüberschreitung gekommen ist. Die Steigerung ist der Selbstverwaltung, trotz Nachfrage, nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Dafür hat der Bürgermeister die alleinige und auch die persönliche Verantwortung übernommen und hat sich, nach seinem Empfinden, sehr deutlich hinter seine Verwaltung gestellt. Zum einen sollte das Bürgerbüro so schnell wie möglich realisiert werden, auch um die UN Behindertenkonvention von 2009 umzusetzen und Barrierefreiheit zu schaffen. Zum anderen haben sich im Laufe der Bauarbeiten immer wieder neue Situationen ergeben, die in der Planung nicht berücksichtigt waren. Teilweise mussten dringlich erforderliche Maßnahmen schnell entschieden werden. Darüber hinaus betonte der Bürgermeister, dass bereits jetzt organisatorische Maßnahmen ergriffen worden sind, damit sich eine solche Situation nicht mehr wiederholt. Die Einbindung der Kämmerei in Zah-lungsvorgänge erfolgt  logischerweise bereits jetzt. Ein internes Kontrollsystem be-findet sich im Aufbau. Er bittet darum, weitere Details der Diskussion dem Protokoll des Hauptausschusses zu entnehmen.

Letztendlich hat der Hauptausschuss die außerplanmäßige Auszahlung nicht ge-nehmigt: die Kommunalaufsicht wurde per Beschluss gebeten, ob die Ausgabe als außerplanmäßige Aufwendung tatsächlich unabweisbar gewesen ist. Erst danach sollte der Beschluss in der Ratsversammlung behandelt werden. Seines Wissens liegt mittlerweile eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vor. Nach Rücksprache mit der Bürgervorsteherin richtet er die Bitte an den Bürgermeister, diese nachfolgend vorzutragen und die Änderung im Protokoll der letzten Hauptausschusssitzung zu erläutern.

 

rgermeister Winter legt klar, dass eine schriftliche Stellungnahme der Kommu-nalaufsicht nicht vorliegt, wohl aber eine mündliche, die er in einer Fraktionsinfo allen Ratsmitgliedern und allen Bürgerlichen Vertreter:innen in den Ausschüssen zur Kenntnis gebracht hat. Die Kommunalaufsicht hat ausgeführt, wer welche Aufgaben hat, und die Aufgabe der Ratsversammlung ist es, bis zum Jahresende des Folgejahres den Jahresabschluss festzustellen. Die Verwaltung hat vorab den Jahresabschluss aufzustellen und prüfen zu lassen, was beides geschehen ist. Daraufhin ist die überplanmäßige Ausgabe, die Ratsherr Roth heute angesprochen hat, auch im Hauptausschuss kritisiert worden. Zur Unabweisbarkeit hat die Kommunalaufsichtsbehörde keine Aussage getroffen. Diese wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 geprüft. Die Kommunalaufsicht hat sich dahingehend geäert, dass die Ratsversammlung im Rahmen des Beschlusses, Annahmen aufnehmen kann, z. B. den Hinweis, dass die 70 T€ überplanmäßige Ausgabe, seitens der Ratsversammlung nicht genehmigt werden. Der Jahresabschluss wird sodann, mit dem Feststellungsbeschluss durch die Ratsversammlung und dem Kritikpunkt, an die Kommunalaufsicht übergeben. Von dort aus wird eine Bewertung stattfinden. Der Beschluss des Hauptausschusses zur Jahresrechnung 2019 war nicht richtig protokolliert. Hierzu hat Herr Titze eine E Mail versandt, die den tatsächlich vom Hauptausschuss gefassten Beschluss wiedergibt und heute Abend in Papierform verteilt worden ist. Der Bürgermeister erläutert den anschließend zu fassenden Beschluss.

 

Ratsherr Koll bekräftigt, dass der Beschluss in der heute vorliegenden Form und Fassung gefasst werden soll. In einem Telefonat mit Frau Saggau von der Kommu-nalaufsichtsbehörde erfuhr er, dass es eine lockere Anfrage seitens der Stadt gege-ben habe, ob die Ratsversammlung die Genehmigung eines Jahresabschlusses versagen kann.

Sie stellte einen Vergleich mit einem Protokoll an, das ebenfalls festzustellen sei. Einen konkreten Prüfauftrag habe es bisher jedoch nicht gegeben; ein solcher kann auch nur schriftlich erfolgen, damit ein Ansatzpunkt für eine Prüfung vorliegt. Dies ist in dem Beschlussvorschlag des Hauptausschusses beinhaltet; er bittet die Ratsversammlung deshalb, diesem zu folgen.

 

Ratsfrau Meyer zeigt sich etwas irritiert; die heute versandte E Mail würde sich nicht auf den Jahresabschluss 2019 beziehen, sondern auf den laufenden Haushalt. Herr Titze erklärt die unterschiedlichen Bezüge der E Mail bzw. Tischvorlagen. Einerseits geht es um die Richtigstellung des Protokolls der letzten Hauptausschusssitzung, andererseits um eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Haushaltsgenehmigung 2021.

 

Sie hinterfragt des Weiteren die Konsequenz, wenn die überplanmäßige Auszahlung nicht bewilligt wird und auch nicht die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde finden würde.

 

Ferner weist Ratsfrau Meyer auf eine Unstimmigkeit in der Vorlage zur Jahresrech-nung hin. Demnach würde das Prüfungsprotokoll der Jahresrechnung noch nicht fertiggestellt sein. Dieses liegt jedoch vollständig vor und ist von dem Prüfungsteam ausgefertigt.

 

rgermeister Winter, an Ratsherrn Koll gerichtet, vervollständigt seine Aussage hinsichtlich der Jahresrechnung 2019: Er richtete eine erste Frage an Herrn Sackner von der Kommunalaufsicht, da sich seine Kollegin, Frau Saggau, seinerzeit im Urlaub befand. Seine Frage an Herrn Sackner zielte insbesondere auf die Unabweisbarkeit der Mehraufwendungen für das Bürgerbüro ab. Nachckkehr Frau Saggaus aus dem Urlaub führte der Bürgermeister ein Gespräch mit dieser, das aber auf die Überlassung von Verträgen (vorl. mit dem PSV) an alle Ratsmitglieder abzielte. Sie hat keine weiteren Aussagen zu der Unabweisbarkeit der Mehrausgaben r das Bürgerbüro getroffen, sondern dass dieses Bestandteil des Prüfungsauftrags an die Kommunalaufsicht ist. Diese prüft das, was die Ratsversammlung in deren Beschluss aufnimmt. Daraufhin haben sich weitere Fragen erübrigt, da genau dieses Wunsch des Hauptausschusses und der Ratsversammlung ist.

 

Ratsherr Jagusch betont, dass die Grunddebatte über das Bürgerbüro im Hauptaus-schuss geführt werden sollte.

Er möchte aber richtigstellen, dass es seinerzeit nicht um Kostenüberschreitungen für Baumaßnahmen ging, sondern darum, dass überhaupt Baumaßnahmen erforderlich sein würden. Es handelte sich um die Anmietung einer größeren Ladenfläche; dass Arbeiten in größerem Umfang erforderlich werden würden, war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt und auch nicht Teil des Beschlusses. Die Mitteilung über die Umbautätigkeiten erfolgte erst ein Jahr nach Eröffnung des Bürgerbüros. Es ist nicht nur ein wenig teurer geworden, sondern es war nicht bekannt, dass überhaupt etwas passieren soll. Ein weiterer Punkt ist, dass insgesamt 280 m² instandgesetzt wurden, von denen die Stadt 37,5 %, also ungefähr 1/3, nutzt. Die Stadt hat die gesamten Baukosten getragen. Die Stadt hat für die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH (Stadtwerke) die gesamten Büroräume hergerichtet, ohne dass diese sich an den Baukosten beteiligt hat. Dies lief nicht nur an der Selbstverwaltung vorbei, sondern auch an der Kämmerei, die erst sehr viel später erfuhr, dass Ausgaben getätigt worden sind. Diese wurden quasi per Kredit über die Stadtwerke, die die Mittel zunächst verauslagt hatte, zwischenfinanziert, dieses Geld aber dann vollständig zurückgefordert haben. Wenn nun von einer Unabweisbarkeit gesprochen wird, dann könnte man dies über ein gewisses Konstrukt für den Stadtanteil in Anspruch nehmen: Die Stadt musste für eigene Zwecke ein Bürgerbüro schaffen, das barrierefrei ist. Ob tat-sächlich unter dem Aspekt der Dringlichkeit eine Unabweisbarkeit im haushaltsrechtlichen Sinne bestand, ist sicherlich diskutabel. Aber ob es unabweisbar war, 67,5 % der Flächer die Stadtwerke herzurichten, stellt er absolut in Frage. Wenn die Betrachtungen weiter in die Tiefe gehen, wozu Ratsherr Jagusch eine Notwendigkeit sieht, stellt man fest, dass über ein Jahr kein Mietvertrag mit den Stadtwerken bestand. Nach einem Jahr dann erfolgte der Abschluss eines Mietvertrages der beinhaltet, dass sich die Stadtwerke gar nicht an den Baukosten beteiligen. Er sieht das eigentliche Hauptproblem darin, dass die Stadt für die Stadtwerke Räumlichkeiten geschaffen hat, für die sie alleine die Kosten trägt.  Er schließt sich Ratsherrn  Koll an, dem Beschlussvorschlag in der aktuell vorliegenden Form und Fassung zu folgen. Die Lösung der noch offenen Fragen wird heute nicht geschehen  nnen. Dies wird Thema im Hauptausschuss werden müssen. Eine Unabweisbarkeit ist für ihn nicht erkenn- und vertretbar.

 

rgermeister Winter geht auf die Aussagen Ratsherrn Jaguschs, die bereits im Hauptausschuss besprochen wurden und wohl auch noch weiter besprochen werden müssen, nicht ein. Er betont lediglich, dass in dem heute zu fassenden Beschluss nicht davon die Rede ist, die Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Aufwendungen zu billigen. Der Bürgermeister zitiert bestätigend den Beschlusstext.

Im Anschluss geht er auf die noch offene Frage Ratsfrau Meyers zu etwaigen Kon-sequenzen ein, die möglicherweise eintreten könnten. Die Stadt Plön als solche wird davon nicht betroffen sein. Es kommt nunmehr darauf an, wie die Kommunalaufsicht (KAB) die von ihm eingeräumten Fehler bewertet. Die Kommunalaufsicht ist in diesem Bezug Disziplinarbehörde; diese muss eine entsprechende Feststellung treffen. Zu welchem Ergebnis die KAB gelangen wird, vermag er nicht abzusehen.

 

rgervorsteherin Gräfin von Waldersee verweist auf die E Mail der Kämmerei mit der tatsächlich gefassten Beschlussempfehlung des Hauptausschusses.  

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung stellt den Jahresabschluss 2019 in der vorgelegten Fassung fest.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung beim FRK 11113.78310000 Zentrale Dienstleistungen (Bürgerbüro) / Erwerb von beweglichen Vermögen oberhalb von 1.000 € in Höhe von 70.686,45 € wird nicht genehmigt. Die Zulässigkeit der außerplanmäßigen Auszahlung ist von der KAB zu überprüfen. Der überplanmäßige Aufwand beim PSK 11100.50210000 rgermeister / Beiträge zu Versorgungskassen Beamte in Höhe von 3.657,87 € wird zur Kenntnis genommen. Der Überschuss in Höhe von 192.769,95 € wird gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik zur Reduzierung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge verwendet. Auf die Verrechnung der vorgetragenen Fehlbeträge mit der Allgemeinen Rücklage nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird verzichtet.“

 

Ratsfrau Hansen stellt den Antrag, den Beschluss in drei Teile aufzugliedern und über diese jeweils getrennt abstimmen zu lassen.

 

Nach kurzer Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Verfahrensweise zieht Ratsfrau Hansen ihren Antrag zurück. 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

 


 

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Anlagen zur Vorlage